Hi, wegen der verrückten Rechtslage in D., die u.a. auch den Aufschwung verhindert, habe ich sämtliche Dienstleistungen gestrichen (hatte noch nie was eingenommen). Die 1&1-Werbung ist rechtens! Was sagt ihr jetzt zu meiner Homepage???

Hi, wegen der verrückten Rechtslage in D., die u.a. auch den Aufschwung verhindert, habe ich sämtliche Dienstleistungen gestrichen (hatte noch nie was eingenommen). Die 1&1-Werbung ist rechtens! Was sagt ihr jetzt zu meiner Homepage???
Ein Kleingewerbetreibender ist aber nicht zu einer sog. "doppelten Buchführung" verpflichtet - das müssen nur Kaufleute. Es reicht eine einfache Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben, natürlich mit Belegen. Zum Kaufmann würde Dave erst dann, wenn er sich freiwillig(!) ins Handelsregister eintragen ließe ("Kann-Kaufmann").
Wenn es dermaßen kompliziert wäre, sich selbständig zu machen, dann hätten wir ja bald gar keine Gewerbetreibenden mehr...
CU
Olaf