in einem Schreiben: u.g.
ist das unten genannt oder umseitig genannt oder was völlig anderes, mir ist o.g. bekannt, bedeutet oben genannt aber u.g. leider keine Ahnung.

in einem Schreiben: u.g.
ist das unten genannt oder umseitig genannt oder was völlig anderes, mir ist o.g. bekannt, bedeutet oben genannt aber u.g. leider keine Ahnung.
Hi,
ich tippe auch auf "umseitig genannt".
Umseitig, - da steht bei bestimmten behördlichen Schreiben sehr gerne eine sog. "Rechtsfolgenbelehrung".
Hier steht dann, was alles passiert wenn man der freundlichen "Einladung" ohne triftigen Grund nicht Folge leistet. Wobei hier der Begriff "Einladung" nicht nur vergewaltigt, sondern geradezu grotesk euphemistisch mißbraucht wird.
Einer Einladung kann ich nach Belieben und nach freiem Gutdünken Folge leisten oder auch nicht. Ganz wie es mir gefällt und ohne jeglichen Zwang. Komme ich, - ist es gut. Komme ich nicht, - ist es auch nicht weiter schlimm. Ein paar Leute werden dann vielleicht enttäuscht sein, - aber das war's dann auch schon.
Die Nichtbefolgung einer behördlichen "Einladung" zieht jedoch stets rechtliche Schritte nach sich. Meist resultiert dies in einer Streichung von Bezügen über einen gewissen Zeitraum. Meiner Meinung nach sollte man diese Formulierung schleunigst ändern. Was allerdings schon viele, viele Jahre überfällig ist.
Es muß nicht heißen "Einladung", - sondern Vorladung !
Ich weiß, daß dies mit der eigentlichen Frage von "Graf Dracula" kaum etwas zu tun hat.
Aber das mußte ich einfach mal loswerden.
Interessieren würden mich allerdings eure Ansichten hierzu.
cu
Dr. Hook