Können ausländische gerichtliche Belange in Deutschland was anhaben? Die Sache mit den anonymen Proxies, die keine Daten hergeben ist mir schon etwas eigenartig.
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Zum rechtlichen hat garftermy das wichtigste gesagt - Voraussetzung ist ein Rechtshilfeabkommen.
In der Praxis wären die Logs bis dahin wohl gelöscht. (was gesetzlich geändert werden soll - "Vorrats-Datenspeicherung")
Du musst aber auch noch unterscheiden, wo die Proxies stehen und wofür sie genau eingesetzt werden.
Dienste wie "rewebber" haben deutsche Proxies. Sie dienen auch nur zum surfen, weil die Dateigröße beschränkt ist (auf 2 MB).
Dienste wie JAP (http://anon.inf.tu-dresden.de/) verwenden Proxykaskaden, an denen bisher BKA, BGH und andere mehr gescheitert sind. Es gab also bisher keinen (erfolgreichen) rechtlichen Zugriff. Surfen ist hier, wenn Du nicht gerade die Referrer plus Cookies eingeschaltet lässt, anonym. Download ist auch hier nicht möglich.
Echt anonyme Proxies irgendwo in Paraguay gibt es, aber sie sind eher nicht für die Nickles-Bretter gedacht.
Anonymisierungs-Software, die Proxies benutzt, kann ich nicht beurteilen.
