das ist interessant... aber auch äusserst erschreckend. lest das mal:
http://www.elug.de/projekte/patent-party/patente/index.de.html
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Steht nicht alles im Internet, es gibt etwa doppelt soviel Seiten. Und ein umfangreiches Literaturverzeichnis ist auch was wert.
Der Text ist effizient. Z.B. die Erwähnung des Geschmackmusterschutzes (@-Zeichen) in Abgrenzung zu Markennamen. Beim blosen Geschmacksmusterschutz findet eine Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eben nicht statt, was vielen Abgemahnten entgeht. Trotz gegebenen Schutzes lohnt es sich also prüfen zu lassen und nicht einfach davon auszugehen, dass der Abgemahnte chancenlos ist...weil ja vermeintlich eine positive Prüfung vorliegt. Wir wissen natürlich, dass das at-Zeichen nicht schutzwürdig ist und da ist es wichtig zu wissen, dass erst im Streitfall eine Prüfung vorgenommen wird.
