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@ luttyy

mastre1 / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Schau mal was ich heute für eine Mail bekommen habe:


Hallo,

nachdem ich mir Ihren wirren Austausch von Mails mit "lutty" eine Zeitlang angesehen habe, möchte ich Sie über folgendes informieren:

1. Ich bin der Autor der WinFunktion-Programme!
2. Es spielt keine Rolle, ob ein Programm geschützt ist oder nicht. Jede Raubkopie ist nach deutschem und österreichischen Recht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
3. Ich habe mittlerweile gegen Sie Strafanzeige erstattet (Verdacht auf gewerbsmäßiges Kopieren von Software). Wie es weiter geht, werden wir sehen.
4. Der Eintrag in ihr Gästebuch erfolgte, da ich ihre Straftat offen legen wollte, was ja auch geklappt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Polster


Von: Stpolster@aol.com


Was soll ich davon halten?


Du hast mir ja damals gesagt, das die Programm Freeware wären

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Frage mastre1
Olaf19 mastre1 „Frage“
Optionen

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Ob eine Software unentgeltlich weiter verteilt werden darf, ob dies sogar ausdrücklich erwünscht ist und wenn ja unter welchen Bedingungen, ist ausschließlich die Entscheidung des Autors. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Programm schon einmal auf der CD einer PC-Zeitschrift ausgeliefert worden ist.

Wenn der Autor das zulässt, bekommt er vom Verlag Geld dafür. Der Verlag spielt das Geld dadurch wieder ein, dass sich die Zeitschrift verkauft. Solange nur der Personenkreis das Programm besitzt, der auch die Zeitschrift gekauft hat, hält sich die Verbreitung des Software im "überschaubaren Rahmen". Wäre die Auflage des Mediums doppelt so hoch, dann hätte der Autor sicher auch doppelt so viel Tantiemen verlangt - vereinfacht gesagt.

Wenn diese Programme nun ins Internet hochgeladen werden, stehen sie ab sofort einem Millionenpublikum weltweit kostenlos zur Verfügung. D.h. obwohl der Autor nur Tantiemen für eine Auflage von (z.B.) 20.000 erhalten hat, sind dann (z.B.) 500.000 User im Besitz des Programmes, das sie sonst evtl. gekauft hätten. Dadurch entgeht dem Autor Geld.

Insofern kann ich schon verstehen, dass Autoren nicht einverstanden sind, wenn Programme von Heft-CDs beliebig weiter gegeben werden. Dass der Autor sein OK für die Veröffentlichung zusammen mit einer Computer Zeitschrift gegeben hat, heißt nicht, dass sein geistiges Eigentum damit "vogelfrei" ist.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Frage Lightning1
Jep, so sind die Fakten. mastre1
Hihi : luttyy luttyy