gilt ja ein Arbeitsloser schon als vermittelt, wenn er von der Zentrale zu seinem Sachbearbeiter durchgestellt wurde.
gilt ja ein Arbeitsloser schon als vermittelt, wenn er von der Zentrale zu seinem Sachbearbeiter durchgestellt wurde.
Das sind dann diejenigen, die in der Warteschleife hängen und nie durchkommen muhaha
*Beim 5.000.000. Arbeitslosen mach ich ne Budddel Sekt auf*