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Ist so eine Webseite rechtlich zulässig?

Tilo Nachdenklich / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Wir mach uns hier ja manchmal fast ein vor Vorsicht wenn wir rummotzen, damit man uns juristisch nicht an den Karren fahren kann. Da kommt man ganz schön ins Grübeln, wenn man so eine Webseite findet:
http://www.muslimmarkt.de/

Erst mal finde ich kein Impressum (obwohl es verbirgt sich unter Kontakt, man muss weiterklicken) und dann ist da auch noch ein fetter Boykottaufruf. Drohen diesen "netten Leuten" nicht erhebliche Schadenersatzforderungen?

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Max Payne Tilo Nachdenklich „Ist so eine Webseite rechtlich zulässig?“
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Es kommt aber immer darauf an, wie ein solcher Boykott begründet wird. Wenn die _Begründung_ den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Z.B. (nur ein Beispiel, nicht meine persönliche Meinung!!!) wenn der Israel-Boykott mit der sog. "Auschwitz-Lüge" begründet würde.

Da nützt dann auch die Meinungsfreiheit nichts mehr...

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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