Ich baue ab und zu PC\'s für Freunde und habe bisher immer die Teile bei einem Grossisten holen können, für den ich noch von einem früheren Arbeitgeber (pleitegegangen) die "Händlereintragung" hatte. Nun ist man mir scheinbar "auf die Schliche gekommen" - Ende. Wer kann mir kurz erklären/raten, ob-wie-wo ich selbst ein Gewerbe anmelden kann (müßte aber EDV-Wiederverkäufer oder ähnlich sein) und vor Allem, worauf es da ankommt (Bedingungen, Steuer, Kosten, etc.). Bin arbeitsloser Kaufmann und leben könnte ich davon nicht. Wichtig auch Arbeitsamt/Geld ?
Vielen Dank
Alibaba
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Hi,
also, was die fehlende Ausbildung, die Mrs. Software anmeckert, anbelangt, brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Die brauchst Du nämlich definitiv nicht. Als erstes gehst Du ins Rathaus und meldest ein Gewerbe an (Verkauf, Reparatur, Wartung und Beratung für PC Systeme). Nach ein paar Wochen bekommst Du vom Finanzamt ein Pamphlet, in dem Du da Angaben über Deinen voraussichtlichen Umsatz und Gewinn machen musst. Dies dient dann als Grundlage für Deine Vorauszahlungen. Am besten gibst Du an, dass Du keinen Gewinn machen wirst, denn Du kannst es ja gar nicht wissen, wie hoch dieser sein wird. Im zweiten Jahr richten sich dann die Einkommenssteuervorausauszahlungen nach Deinem Gewinn des Vorjahres, der ja dann aus Deiner Steuererklärung des ersten Jahres ersichtlich ist. In bezug auf die Kosten hast Du eigentlich keine ausser die ca. 25 EUR der Gewerbeanmeldung. Dein Arbeitslosengeld ist natürlich weg, allerdings kannst Du beim Arbeitsamt sog. "Übergangsgeld" beantragen, dass Arbeitslosen, die in die Selbständigkeit wechseln, meist ohne große Probleme gewährt wird (meist für sechs Monate). Am besten, Du unterhälst Dich mal mit Deinem Berater beim Arbeitsamt! Im ersten Jahr musst Du 1/4-jährlich Deine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (spätestens bis zum 10. des Folgemonats; d.h. Anmeldung für Jan-März bis spätestens 10. April). Ich empfehle Dir, das wirklich püunktlich zu machen, denn das kostet dann immer gleich "Strafgeld". Beim ersten verspäteten Abgeben drückt das Finanzamt meist noch ein Auge zu, beim zweitenmal allerdings wirst Du dann zur Kasse gebeten! Darin musst Du angeben, wieviel Umsatzsteuer Du eingenommen hast und wieviel selbst ausgegeben (in jeder Rechnung, die Du ausstellst, MUSST Du die Umsatzsteuer ausweisen; von jeder Rechnung, die Du selbst bekommst (Teilerechnung, Telefon, etc.)kannst Du dann die Umsatzsteuer von der erhaltenen abziehen.
Wenn Deine Umsatzsteuereinnahmen im ersten Jahr EUR 6.136 übersteigen, musst Du dann Deine Umsatzsteuervoranmeldung in den folgenden Jahren monatlich abgeben. Was die Umsatzsteuer betrifft, empfehle ich Dir dringend, alles ABSOLUT korrekt zu machen, denn wenn Du da bescheissen solltest und das Finanzamt kriegt das 'raus, ist der Teufel los.
Was die Mindestumsätze bzw. -gewinne anbetrifft, brauchst Du Dir keine allzugroßen Sorgen zu machen. Erst wenn Du zwei bis drei Jahre lang Steuererklärungen abgibst, in denen keine Umsätze und Gewinne gemacht wurden, wirst Du vom Finanzamt einen netten Brief bekommen, in dem Du aufgefordert wirst, endlich mal Gewinne zu erwirtschaften oder aber Dein Gewerbe abzumelden. Das ist u. a. darauf begründet, dass Du Deine Umsatzsteuer, die Du selbst ausgibst, auch geltend machen kannst, wenn Du selbst keine eingenommen hast. D. h., Du nimmst beispielsweise in einem Monat keine Umsatzsteuer ein, weil Du Urlaub gemacht hast, aber Deine laufenden Ausgaben, die Du ja trotzdem hast, beinhalten z. B. EUR 200 Umsatzsteuer. Diese EUR 200 erstattet Dir dann das Finanzamt!!
Ich hoffe, dass war jetzt nicht ganz so verwirrend für Dich. ;-))
Gruss
