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MP3s und Warez

Flip / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Freaks
hab mal ne frage zu mp3's und warez:
mein kollege hat mir gesagt, dass der Download und den Privatgebrauch von MP*'s und Software jeglicher Art legal ist.
Erst wenn man den die Software weitergibt macht man sich strafbar. Ist das so richtig? Gibt es Unterschiede zur Schweiz und der EU?
thanks für eure Hilfe
Flip (Flip)

Antwort:
Hi...
Die Antwort lautet: "Ja und Nein".
Erlaubt sind Kopien von Audiomaterial für den eigenen Gebrauch zu brennen, also zu kopieren. Dazu zählen u.a. neben den normalen CD-ROM's auch MP3-files. In dieser Richtung gab es vor kurzem auch ein Urteil eines amerikanischen Gerichtshofes, der ausdrücklich den Diamond RIO-Player legalisiert hat. Und in Deutschland kann man den ja auch an jeder Ecke kaufen.
Es wird wohl auch niemand meckern, wenn Du für den Nachbarn mal 'ne Audio-CD auf die Schnelle kopierst. Kritisch und illegal wird's hier erst richtig, wenn Du damit Geld verdienst.
Anders sieht das bei software aus. Erlaubt ist hier so gut wie nichts, weder Kopien für den Freund, noch die Verteilung im internet (Stichwort "warez"). Wenn Du z.B. 'mal Deinen alten Rechner samt dem zugehörigem software-Packet a la Vobis verkaufen willst, ist das eigentlich auch nicht erlaubt. Dazu gab's mal einen interessanten Artikel in der c't. Frag' mich aber bitte nicht in welcher Ausgabe das stand! :-I
Mehr zu diesem Thema kannst Du auch immer in den Lizenzen, die bei fast jeder software-Installation bestätigt werden müssen, nachlesen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So ist es meines Wissens z.B. erlaubt, eine einzige Sicherheitskopie von Microsoft's Win9x herzustellen. Die muß aber mit Ende des Lizenz-Dauer auch abgegeben werden.
So , das war der offizielle Teil. Ich bin aber überzeugt, daß auf jedem Rechner zumindest ein illegal erworbenes Programm zu finden ist. Zumindest ist mir noch keiner ohne diese Eigenschaft untergekommen. Also ist die ganze Brennerei und downloaderei wohl eher ein Problem der Auffälligkeit, oder besser Unauffälligkeit. Kein Staatsanwalt wird eine Tür wegen eines geklauten Bildschirmschoners eintreten. Der kommt aber sicher wenn Du eine mastering-Anlage im Keller stehen hast und Du Billy's Win98 zu tausenden unters Volk bringst. Ich drücke mich doch deutlich genug aus?! ;-)
So genug der Tipperei. Sollte ich mich in einem Punkt irren oder zu ungenau sein, bin ich für konstruktive Kritik immer empfänglich.
...MfG, Molly Zero
(Molly Zero)

Antwort:
Seh ich asuch so, als Ergänzung möcht ich noch anmerken: Was legal ist oder nicht, steht nicht von vornherein in den Lizenzverträgen. M$ & Co kann in die Lizenzverträge reinschreiben, was sie wollen - das heißt aber noch nicht, daß alle Bestimmungenm auch rechtswirksam sind.
Ich bin kein Jurist, aber rein gefühlsmäßig kann ich mir nicht vorstellen, daß es illegal ist, sich 100 Sicherungskopien von bspw. Win 98 zu machen. Daß es unwahrscheinlich ist, daß nman sich solche "nur so" macht, ist eh klar. Aber *wenn* diese 100 Kopien nur so daheim herumliegen, weil man etwa ein so grpßer MS-Fan ist, sehe ich darin nichts Illegales.
Mir ist der Punkt, *wenn* ich recht habe (weiß es ja nicht genau) deswegen weichtig, weil es ein beliebter Abschrech-Schmäh allgemein von manchen Firmen ist, irgendwas in einen Vertrag oder in die Geschäftsbedingungen reinzuschreiben. Man glaubt, man anerkenne diese Bedingungen, sobald man bestellt/kauft, und habe vor Gericht dann deswegen keine Handhabe mehr. Das stimmt eben nicht.
In der ct stand einmal ein Artikel über die allg. geschäftsbestimmungen von den CP, und diese Bestimmungen waren alles andere als juristisch wasserdicht. D.h. juristisch niuchtssagend. Man hätte in best. Fällen sehr gute Chancen, da vor Gericht durchzukommen.
Ich kann auch nicht einem Freund 10 Mark borgen und einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, wonach er mir, falls er die Rückerstattungsfrist versäumt, 100 000 Mark zurückzahlen muß. Er kann das 10x mit seiner Unterschrift akzeptieren, ich hätte vor Gericht keine Chance...
(Natürlich ein sehr unrealistisches Bsp.).
lg
C
(Carnap)

Antwort:
Hallo M

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Hallo Molly Zero
dass die weitergabe von programmen strafbar ist weiss ich. aber wie sieht es mit den programmen aus die auf irgend einem server downloadbar sind? natürlich sind diese server verboten (und der betreiber eines solchen server kann sehr hohe bussen erhalten, aber darf man sich von dort die programme für den eigengebrauch downloaden? ein anderes beispiel: man lädt sich irgend einen demo oder trial version eines programms herunter und sucht dann auf einer hackerseite einen patch (crack) oder seriennummern um das programm freizuschalten. ist das legal?
Wenn ich dich richtig verstanden habe ist der download von mp3 also legal für den eigengebrauch. das heisst nun also ich kann auf irgend eine seite und dort ganze alben herunter laden und für mich frei verwenden (lediglich die betreiber der seite kommen allenfalls in schwiereigkeiten)?
ist es auch erlaubt die mp3's wieder ins wav-format zu decodieren und für sich audio-cds zu brennen?
thanks für eure hilfe
Flip
(Flip)

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