Allgemeines 21.932 Themen, 147.352 Beiträge

Atelco 5-Jahresgarantie und trotzdem für neue Festplatte Dif

Montana / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich brauche von Euch mal einen juristischen Rat!
Habe im Januar 2000 mal einen PC mit 5-Jahresgarantie bei Atelco gekauft. Die 17 GB Festplatte ist nun nach fast 2 Jahren defekt. Gestern in der Filiale sagte man mir, die 17 GB Festplatte gibt es nicht mehr und deshalb müßte ICH (!) den Differenzbetrag von ca. DM 40,- bis 50,- für eine neue 20GB Festplatte zahlen. Ist das juristisch okay? Eigentlich will ich doch die 5-Jahresgarantie nutzen und eine neue 17 GB Festplatte haben. Es sollte doch nicht meine Problem sein, daß Atelco trotz ihrer Ewiggaranie keine alten 17 GB Festplatten mehr auf Lager hat, oder? Gleiches Problem hätte ich ja mit meinem 500er Prozessor wenn der defekt wäre. Ist denn meine Gedanke auch juristisch okay? Weiß evtl. jemand, einen Richterspruch oder so auf den ich mich beziehen kann?
Vielen DANK!

bei Antwort benachrichtigen
(Anonym) Montana „Atelco 5-Jahresgarantie und trotzdem für neue Festplatte Dif“
Optionen

So einfach ist das nicht. Du musst fein unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung (nicht Garantie!; zur Zeit 6 Monate), in der du quasi alle Rechte hast. Bei einer längeren Gewährleistung tritt dann erst die sogenannte Garantie in Kraft. Dies ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers oder Händlers und daran kann er Bedingungen knüpfen, die bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sind, wie zum Beispiel freies Einsenden der Ware zum Händler/Hersteller (bei der gesetzlichen Gewährleistung muss das kostenlos sein, also unfrei einschicken). Les mal in den Garantiebedingungen nach, dort sollte eigentlich alles genau stehen. Aber wie gesagt, das ist eine freiwillige Leistung!

bei Antwort benachrichtigen