Kommt drauf an, was du unter 'gecracktes'Programm verstehst!
Eine 30 Tage Trialversion, mit einem Patch freigeschaltet, bleibt registrierrechtlich eine 30 Tage Test Version! Weder der Username noch die Seriennummer liegt, dem Hersteller vor!
Die Registriernummer etc. wird auch meist in codierter Form in dem Entprodukt welches man mit der Software erstellt abgelegt, so z.B.
bei mit Fireworks erstellten Grafiken.
Werden solche jetzt öffentlich gefunden und ausgewertet, gibt es ja verschieden Möglichkeiten:
1. Der Urheber ist registriert
- dann ist alles ok!
2. Der Urheber ist nicht der Registrant, nutzt aber eine aus dem Netz gesogene Version, die irgend jemand anderes für sich registriert hat
- dann hat er schlechte Karten, weil ihm nachgewiesen werden kann, wer der berechtigte Eigentümer ist
3. Der Urheber, nutzt eine Trialversion
- dann darf er die erstellten Sachen nicht veröffentlichen, es soll ja nur zum Testen sein
4. Der Urheber, nutzt eine gekrackte Trialversion
- siehe 3. (Der Regcode einer Trialversion bleibt auch nach dem cracken, der einer Trialversion)