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T-Online ?? gehts noch?????

(Anonym) / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Was sind doch unsere leute von der Telekom für scherzkeckse?????
Dass die Flat für ISDN und Modem jemals existierte scheint wohl reine utopie zu sein, wenn es nach t-online geht....
Als Benutzer bekommt man keinerlei benachrichtigung, dass an der Flat irgendetwas geändert wird... werder per mail noch per post.....
Läuft dann etwa doch alles so weiter wie bisher???
Schliesslich kann man ja nicht einfach alles umstellen, ohne den Kunden zu benachrichtigen.....
Die T-online Website ist sowieso für Kunden so ziemlich das unübersichtlichste, was mir von einer Firma, die von Telekomunikation und Internet lebt untergekommen ist.... Flat für Isdn ???? keine Spur.... was passiert jetzt also mit uns armen onlinern???? T-online benimmt sich momentan, als wäre es ein böses Gerücht, von dem sie nichts wissen wollen, dass die Flat abgeschafft wird??? Ist sowas Kundenfreundlich????
Kundenfreundlich wäre es, wenn die Flat für die jenigen Nutzer erhalten bliebe, bei denen noch kein Dsl verfügbar ist. Solange bis dsl dann verfügbar ist.... Aber so einfach Flat weg, ohne vernünftige alternative????? Tja vorbei sind vorerst die Zeiten, in denen man kein schlechtes Gewissen haben brauchte, wenn man grössere updates o. ä. herunterlud... Auch das schöne Webradio werd ich mal wieder einpacken müssen.... weil ich meine Online-Zeit jetzt wieder besser einteilen werde... Sehr zum Leidwesen des Internets.... nichts mehr mit der grossen Freiheit.... bis dann DSL endlich kommt.... aber das kann dauern.... Die Telekom hat ja schon mehr als einmal ihre Zuverlässigkeit unter beweiss gestellt.....

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Vertragsversteher......................( (Anonym) „da am anfang erst 100000 email geschickt werden konnten können die user die...“
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falsch!

Schau mal in Punkt 10 der AGBs (Leistungsänderung).
Gemäß Vertrag hat man eine 6 wöchige Widerspruchsfrist bei Änderung der Leistungsmerkmale und zwar AB DEM TAG an dem man schriftlich von der beabsichtigten Leistungsänderung informiert wurde.
Wird innerhalb dieser 6 Wochen nicht widersprochen dann gilt der neue Vertrag. "Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, dieses Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonates zu kündigen" (10.2 AGB)
Die 6 Wochen sind also keine Kulanz sondern fester Vertragsbestandteil und gelten nicht etwa ab 1. März sondern ab dem Datum an dem der Änderungswille angezeigt wird!!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil......

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