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Auskunft der Dt Telekom über IP-Adressen und zugehörigen Daten

1er Cru / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.

Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.

Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.

Danke im voraus
1er Cru

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1er Cru Indronil Ghosh „Hallo, ich würde mich nicht auf das Fernabfragegesetzt verlassen, es ist alles...“
Optionen

Genau das ist das Problem - ich bin mir nicht sicher ob Wein darunter fällt, aber ich glaube er gilt eher als
nicht verderblich.
Falls ich irgendwo näheres erfahre, gebe ich Dir Bescheid - momentan bin ich diesbezüglich noch ziemlich blank.

Ciao
1er Cru

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