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Rechtsfrage - Softwarelizenz

maeaeten / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Habe ein legal erworbenes (englisches) Windows XP, das bei Microsoft registriert wurde. Da ich es nicht mehr benutze, möchte ich wissen, ob ich es verkaufen oder verschenken darf, und ob der neue Nutzer dann berechtigt ist, einen Freischaltungscode zu bekommen.

Bei den älteren Windows-Versionen scheint es ja - trotz Interventionsversuchen seitens Microsoft - zumindest in Deutschland mittlerweile ganz legal zu sein, eine nicht mehr benutzte Version zu veräußern, auch wenn auf der Installations-CD und dem Manual immer dick drauf steht "Darf nur in Verbindung mit einem neuen PC verkauft werden".

Der Inhaber des Certification of Authenticity (CoA) ist hierbei wohl der rechtmäßige Besitzer der Lizenz. Ist das bei XP (Home/Pro) ebenso oder machen die Redmonder Schwierigkeiten, wenn jemand etwa auf dem Flohmarkt oder bei Ebay eine XP-CD inkl. CoA kauft von einem windowsgenervten Linuxuser?

Gruß, Määten

rill maeaeten „Rechtsfrage - Softwarelizenz“
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Nach dt. Rechtsprechung ist Software eine Sache, die auch beliebig weiterveräußert werden kann.

Du verwechselst offensichtlich Registrierung mit Aktivierung. Die Aktivierung könnte beim Neubesitzer so ablaufen, daß die automatische Aktivierung nicht klappt und ein persönliches Gespräch mit einem MS-Mitarbeiter erforderlich ist. Wenn diese XP-Version schon länger nicht neu installiert und aktiviert wurde, sollte es keine Probleme geben. Man hat ja auch das Recht, mit seinem XP (ohne Verkauf) auf eine neue/andere Hardware-Basis umzuziehen.


rill