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gelöscht_326200 Michael Nickles „Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt“
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Auch wenn ich "ein Auto" fahre, es angemeldet hab, auf Versicherung Basis mit meinem Namen, ist es noch lange nicht meins; also kann der richtige Eigentümer, der Besitzer sein Auto jederzeit frei nutzen, wenn Steuern und Versicherung pünktlich gezahlt wurden.

( Zoll hat das Recht, Krallen zu setzen ) wenn keine Steuer gezahlt wurde. 

Es darf nicht ohne ein gerichtliches, vorher angekündigtes Urteil eine Parkkralle angebracht werden. 

Flex und ab ist das Ding, wenn es auf privatem, verschlossenem Grundstück steht. 

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Alpha13 gelöscht_326200 „Auch wenn ich ein Auto fahre, es angemeldet hab, auf Versicherung Basis mit meinem Namen, ist es noch lange nicht meins ...“
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Du wohnst schon in Deutschland???

https://de.wikipedia.org/wiki/Autokralle

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde

Gemeinden, Landkreise, Länder, der Bund und andere öffentlich-rechtlicher Körperschaften brauchen in Deutschland sowas von definitiv kein Urteil oder auch nur allgemein ein Gericht vor der Vollstreckung und das ist bei der "GEZ" immer noch auch so!

Wer das nicht weiß ist...

Und einfach die Parkkralle entfernen ist natürlich strafbar!

Leute gibts, die von tuten und blasen keinen blassen Schimmer haben ist da nur festzustellen...

Das man in Deutschland im Prinzip gegen alles klagen kann ist ne janz andere Story, jenau wie ne "private" Vollstreckung!

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gelöscht_326200 Alpha13 „Du wohnst schon in Deutschland??? https://de.wikipedia.org/wiki/Autokralle https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh ...“
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Ach du Vogel wieder . . . 

Tüten TU ich schon lange . . . 

Und bla.en lasse ich lieber . . .  ; -)))

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Alpha13 gelöscht_326200 „Ach du Vogel wieder . . . Tüten TU ich schon lange . . . Und bla.en lasse ich lieber . . . -“
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Du großer weißer Vogel du!

Aber selbst der ist natürlich intelligenter als du...

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