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Urlaub krank - jetzt so knapp dran!

user_326681 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Herr Nickles!

Da ich verpennt habe, ist die Zeit jetzt ganz schön knapp!

Habe bisher nur "Widerspruch zur Abgabe der Vermögensauskunft" eingereicht.
Jetzt kommt der GVZ und fragt: " Erklären Sie umgehend, ob Sie o.g. Schreiben als Rechtsmittel im Sinne des Paragraphen 766 ZPO verstanden haben wissen wollen!"

Dies muss ich ja nun bestätigen, dass ich möchte, dass die Forderung des GVZ überprüft wird (so hab ich das zumindest verstanden) Wie bestätige ich dies?

Noch eine Frage: wäre es denn möglich jetzt einfach zu bezahlen und dann abzuwarten, bis von der GEZ was kommt und dann gegen diese Bescheide gleich Widerspruch einzulegen?
Habe bisher darauf gesetzt, dass ich von der GEZ nie was erhalten habe.
Des weiteren kann ich dagegen vorgehen, dass sofort mit einer Vermögensauskunft gedroht wird, ohne dass der GVZ eine friedliche Lösung gesucht hat.

Bin ja bereit zu zahlen, habe das Geld auch bar zu Hause, er soll aber die Rechtsmäßigkeit dieser Forderung prüfen.

So schon mal vielen Dank!
Melanie Bauer

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mawe2 user_326681 „Urlaub krank - jetzt so knapp dran!“
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Bin ja bereit zu zahlen, habe das Geld auch bar zu Hause, er soll aber die Rechtsmäßigkeit dieser Forderung prüfen.

Wenn Du eine (eigene) Wohnung hast, musst Du Rundfunkgebühren zahlen. Es sei denn, Du bist taubblind o.ä., was ich jetzt mal ausschließe.

Das ist im Moment die Rechtsgrundlage.

Was willst Du da noch prüfen lassen?

Wenn Du mit jemandem zusammen wohnst, müsst ihr nur einen Beitrag für diese Wohnung bezahlen. Dann musst Du das dem Beitragsservice mitteilen.

Ansonsten würde ich einfach das Geld überweisen...

Gruß, mawe2

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