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Zwangsrundfunkbeitrag

user_322974 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich finde auf der Webseite des Gutachtens öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung nicht den Button "Bestellen". 2. Mir ist das Procedere der kündigung noch nicht ganz klar. Reicht es aus, wenn ich einfach die Einzugsermächtigung entziehe?

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Max Payne user_322974 „Zwangsrundfunkbeitrag“
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Mir ist das Procedere der kündigung noch nicht ganz klar.

Einen öffentlich-rechtlichen Beitrag kannst Du auch nicht einfach kündigen. Solange die Rechtsgrundlage (hier: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) gültig ist, existiert die Zahlungsverpflichtung, wenn die Voraussetzungen dafür (eigene Wohnung) vorliegen.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss beantragt werden, aber auch dabei handelt es sich nicht um eine Kündigung.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Michael Nickles Max Payne „Einen öffentlich-rechtlichen Beitrag kannst Du auch nicht ...“
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Meine Empfehlung: Konsequent. Einzugsermächtigung entziehen. Dann sind sie schon mal gezwungen Rechnungen zu schicken, die dann abgelehnt werden können. Das ist wohlgemerkt kein juristischer Rat aber aktuell wohl die einzige richtige Vorgehensweise. Mir ist aktuell leider noch kein konkreter Fall bekannt, wie so eine "Kündigung" durchgezogen wird, dieses Thema ist aber außerordentlich wichtig.

Grüße,
Mike

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Max Payne Michael Nickles „Meine Empfehlung: Konsequent. Einzugsermächtigung ...“
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Dazu sollte man den Fragesteller aber auch unbedingt darauf hinweisen, dass Zahlungsverweigerung eine Ordnungswidrigkeit ist, die u.U. auch mit einem Bußgeld (zusätzlich zu den nicht bezahlten Beiträgen) belegt werden kann und dass die Befolgung solcher Tipps/Ratschläge immer auf eigenes Risiko erfolgt.

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Michael Nickles Max Payne „Dazu sollte man den Fragesteller aber auch unbedingt darauf ...“
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dass Zahlungsverweigerung eine Ordnungswidrigkeit ist

es ist an dieser Stelle nicht die Rede von Zahlungsverweigerung sondern von Entzug der Einzugsermächtigung.

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Max Payne Michael Nickles „es ist an dieser Stelle nicht die Rede von ...“
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Einzugsermächtigung entziehen. Dann sind sie schon mal gezwungen Rechnungen zu schicken, die dann abgelehnt werden können.

Irgendwie scheinen mir trotz entsprechender Ausbildung die juristischen Feinheiten zu entgehen - für mich läuft das auf Zahlungsverweigerung (bzw. Nichtzahlung, was für den "Service" aber dasselbe sein dürfte) hinaus.

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presla user_322974 „Zwangsrundfunkbeitrag“
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2. Mir ist das Procedere der kündigung noch nicht ganz klar.

Kündigen kannst Du nicht,denn Du bist stillschweigend in den Vertrag eingetreten!

Reicht es aus, wenn ich einfach die Einzugsermächtigung entziehe?

Dann bekommst Du eine Rechnung!

Da stellt sich nun die Frage: Zahlen oder darauf hinweisen das man zwischenzeitlich von einer rechtswidrigen Beitragserhebung aufgrund des o.e. Gutachtens ausgeht.

Solltest Du jedoch ein Empfangsgerät das ö.r. Beiträge empfangen kann,mußt Du das selbst entscheiden.

Im Tenor geht es doch nur darum!

Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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S.L. presla „Kündigen kannst Du nicht,denn Du bist stillschweigend in ...“
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Hallo,

Im Tenor geht es eben nicht nur um den einen Sachverhalt. Es geht

1. Um das "Verwaltungsverfahren" Rundfunkbeitrag;

2. Um Inhalte aus dem vom BFM veröffentlichen Gutachtens zum Rundfunkbeitrag.

zu 1. Jedes Verwaltungsgericht in Deutschland prüft Verfahren zuerst auf die Zulässigkeit und danach auf Begründetheit eines streitbefangenen Sachverhaltes. Zu gut deutsch; einfach nicht zahlen funktioniert nicht. Der Bescheid zur Erhebung des Rundfunkbeitrags ist Titel. Tust Du nichts dagegen, kannst Du nach einmaliger Mahnung vollstreckt werden, in Dein bewegliches oder unbewegliches Vermögen (sofern die Behörde den Mut dazu hat).

zu 2.: Das Gutachten vom BFM ist keinesfalls ein Rechtsgutachten, was Dir in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wirklich weiterhelfen würde. Offenbar hat hier jeder nur das Fazit am Ende des Gutachtens überflogen, den Inhalt aber nicht verstehend gelesen.

Ich halte das Gutachten nach dessen fast vollständiger Durcharbeitung für juristisch im Wesentlichen substanzlos und darauf ausgerichtet, zum Einen bestehende Märkte zu schützen bzw. zu stärken (z. B. den Printmarkt, dessen Probleme lt. Gutachten im Großen und Ganzen auf die Onlineauftritte der Öffentlich-Öechtlichen zurückgeführt wird) und zum Anderen einen potentiellen 8 Mrd. € Markt der Privatwirtschaft zuzuführen (...und vielleicht dem BFM daraus Einnahmen zu bescheren).

Um noch eines klar zu stellen, auch meiner Meinung nach bedarf der öffentlich-rechtliche Rundfunk dringender Reformierung. Die Anzahl der Fernseh- und Hörfunkprogramme geht weit über den institutionellen Infromationsauftrag des Staates hinaus. Und genau darin liegt der Knackpunkt des Gutachtens. Es zeigt keine echte Lösungsstrategie für die heute exisitierenden Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. 

@Michael Nickles: Noch eine Ergänzung; Ich bin seit vielen Jahren auf Deiner Plattform angemeldet und habe frührer auch Deine Bücher gekauft. Leider gefällt mir die inhaltliche Entwicklung der letzten 2- 3 Jahre überhaupt nicht mehr. Insbesondere Deine aus meiner Sicht überhand nehmenden und inhaltlich/fachlich teilweise fragwürdigen Artikel zur Rundfunkgebühr auf nickles macht mich immer seltener neugierigi, auf der Seite vorbei zu schauen. Eigentlich Schade.

Grüße Sven

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presla S.L. „Hallo, Im Tenor geht es eben nicht nur um den einen ...“
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Im Tenor geht es eben nicht nur um den einen Sachverhalt. Es geht

DOCH !!

Hast Du ein Empfangsgerät mußt Du löhnen;das war auch früher so! (früher zum Teil für gewerblich genutzte auch exxtra-beiträge).

Heute geht es darum,das jeder absolut jeder löhnen muß,auch wenn er kein Empfangsgerät besitzt.

Insofern meine ich die meinem Rechtsempfinden richtige Antwort gegeben haben.

Mir drängt sich viel eher der Verdacht auf ,das Hinz und Kunz meinen, nun überhaupt nicht mehr zahlen zu müssen.Das ist illusorisch;gegenenfalls wird die Rundfunkgebühr eben evtl. rechtlich besser angepaßt.

Zu den Artikel von Michael Nickles meine ich das er sich dagegen wehrt doppelt zu bezahlen und damit die Gebührenerhebung rechtlich anzweifelt!

Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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Max Payne presla „DOCH !! Hast Du ein Empfangsgerät mußt Du löhnen das war ...“
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Heute geht es darum,das jeder absolut jeder löhnen muß,auch wenn er kein Empfangsgerät besitzt.

Genau das ist das Wesen eines öffentlich-rechtlichen Beitrags.

Übrigens machst Du das bei den gesetzlichen Sozialversicherungen auch nicht anders - Du zahlst unabhängig davon, ob Du eine Leistung in Anspruch nimmst oder nicht.

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