Hallo,
ich möchte eine Internetseite zur Beweissicherung abspeichern. Gibt es eine Möglichkeit, sie dazu auf einen unabhängigen Speicherplatz hochzuladen/abzulegen oder sonstwie zu beweisen, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt die Seite so ausgesehen hat?
Gruß
hundertneunundneunzig
Viren, Spyware, Datenschutz 11.262 Themen, 94.824 Beiträge
Hi 199,
schau mal in deinem Browser im Datei-Menu nach; dort gibt es so was wie "Speichern unter" o.ä.
Beim IE wird der Titel der Webseite als Ordner abgespeichert mit Unterordner, wo dann das ganze Bildmaterial mit drin ist (GIFs, JPGs, Scripte etc.). Im Hauptordner befindet sich dann eine HTML-Datei, die du beliebig oft und auf beliebigem System und an beliebigem Speicherort anklicken kannst, wo ein I-Browser installiert ist. Solange die Ordner-Konfiguration nicht verändert wird und beim Öffnen der HTML-Seite (kein Internet-Anschluss notwendig !) alle Elemente gefunden werden, werden die auch geladen und genauso dargestellt wie zum Zeitpunkt des Speicherns. Sogar die Links funtionieren noch als solche und führen bei aktivem Internetzugang auch zum Ziel, sofern es noch existiert.
Ob so eine gespeicherte Seite als Beweissicherung taugt, wage ich zu bezweifeln, da sich die HTML natürlich auch mit einem entsprechenden Editor manipulieren lässt.
Hope this helped.
HAND
Sylvia
wie wäre es denn mit ausdrucken?
dinge, die man ändern kann - zb eine gespeicherte site - taugen nicht als beweismittel.
;-)
Ausdrucke kann man sich auch ohne besondere Kenntnisse selbst basteln, als Beweismittel taugen die also auch kaum was - so nicht notariell beglaubigt ;-)
Du kannst dir sogar eine komplette Internetpräsenz mit allen darauf befindlichen Seiten abspeichern - Programme wie "Wget" oder "HTTrack" machen so etwas. Falls es doch nur eine einzige Seite ist, genügt natürlich die Methode von Sovereign Sylvia.
Nur mit der Beweiskraft ist das so eine Sache, siehe auch meine Vorposter: Denn wie willst du beweisen, dass die Seite zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich so online gewesen ist? Eine abgespeicherte Version ist für dich selbst als Dokument sicherlich sinnvoll, nur eben kein juristisch hieb- und stichfester Beweis.
CU
Olaf
Eben, darum geht es mir ja. Das Abspeichern oder Ausdrucken nutzt gar nichts, da beliebig manipulierbar.
Vor geraumer Zeit habe ich mal gelesen, daß es einen (kostenlosen) Dienst gibt, bei dem man den Hash-Wert einer Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt ablegen kann. Das wäre sogar als Beweismittel zu gebrauchen. Ich könnte die Seite abspeichern und zippen und den Hash-Wert dort ablegen. Damit wäre beweisbar, daß die Datei nicht nachträglich verändert worden ist. Taugt aber hier nichts, da sie ja vor dem Zippen verändert worden sein kann.
Scheinbar gibt es keine andere Möglichkeit, als sie auszudrucken und den Ausdruck von einigen Zeugen mit Unterschrift bestätigen zu lassen.
Gruß
hundertneunundneunzig
Hi hundertneunundneunzig,
so wie du das schilderst, hast du sicherlich schon im Web zu diesem Themenkreis recherchiert. Tipp: Wiederhole die Suche unter Eingabe der bislang verwendeten Suchwörter, und füge noch den Begriff "Forensik" hinzu. Das könnte dich dem Ziel näher bringen.
Deine Idee mit den Zeugen und den Unterschriften klingt interessant... wenn die Zeugen nicht gerade aus dem engsten Familienkreis kommen, könnte das auch funktionieren.
CU
Olaf
Im Normalfall wird ein bezeugter Screenshot anerkannt.
Nur sollte man dann sicherstellen, dass sich auch irgendwo ein Datum auf der Webseite befindet, sonst ist der Gebrauch eines Screenshots als Beweismittel wohl eher anzuzweifeln.
HAND
Sylvia
Hi Sylvia,
nicht unbedingt - dafür hat man ja gerade die Zeugen, die mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass das nicht irgendeine Webseite ist, die irgendwann mal online war - sondern eine ganz bestimmte zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ansonsten wären ja alle Webseiten "fein raus", die nirgendwo ein Datum vermerkt haben, und das sind im Zweifelsfall die meisten.
CU
Olaf
