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BGH-Urteil - Lesen und eintragen für volles Urteil

schuerhaken / 5 Antworten / Baumansicht Nickles
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torsten40 schuerhaken „BGH-Urteil - Lesen und eintragen für volles Urteil“
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Viel zu spät das Urteil. Einer von der Augsburger Allgemeine wäre damals wegen der Verweigerung der Herausgabe der Anmeldedaten fast in den Knast gewandert. Das Gericht hat so harten Druck ausgeübt, dass die Daten doch heraus gegeben worden sind.

Da wurde, salopp gesagt, mal eben eine Redaktion gestürmt, nur weil ein Politiker angepisst war.  wie auch im Fall von dem Arzt, die Wahrheit liesst man nicht gerne.

Da das BGH entschieden hat, wird wohl kein Richter von einem kommunalen Amtsgericht anders entscheiden.

Wenn jemand, entschuldige, einen drecksservice liefert, dann darf man doch auch anprangern. Die Welt ist eben nicht nur rosarot.

Das ist genauso wie diese unsinnigen Amazon-Marktplace Klagen.

Besonders gefällt mir

Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.
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schuerhaken torsten40 „Viel zu spät das Urteil. Einer von der Augsburger ...“
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Vergiss aber bitte nicht das feige Einknicken seitens (in diesem Falle) der Journalisten. 
Es ging ja nicht um das eigene Fell. 
Nix im Kopp, aber die Hose voll. 

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torsten40 schuerhaken „Vergiss aber bitte nicht das feige Einknicken seitens in ...“
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Vergiss aber bitte nicht das feige Einknicken seitens (in diesem Falle) der Journalisten. 

Nun es ging im damaligen Fall, wenn nich mich recht erinnere, Anmeldedaten rausrücken, oder Erzwingungshaft. Beides läuft auf selbe hinaus, da kann man sich auch den Knast ersparen. Von der Verhältnismäßigkeit keine Rede.

Da muss man dann halt tatsächlich konsequent sein, wie bsp, der EMail Anbieter von E.Snowden, und den kompleten Dienst einstellen, um einige wenige, oder aber einzelne Nutzer zu schützen. (Wobei in dem Fall die NSA auch die Daten 100pro hat)

Nur eine Zeitung wie AA zu schliessen, dass ist was anderes wie ein (Noname)Email anbieter. die AA komplett für immer dicht zu machen, wäre im Internetleben vergleichbar, als würde Web.de von heut auf morgen nicht mehr existieren. (Meine Meinung)

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schuerhaken torsten40 „Nun es ging im damaligen Fall, wenn nich mich recht ...“
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Anmeldedaten rausrücken, oder Erzwingungshaft.

Stimmt so nicht ganz. 
Die haben im Vorfeld keine Fehler ausgelassen. - Wie ich schon schrieb: 

Nix im Kopp, aber die Hose voll.

So etwas schreibe ich nicht ohne triftigen Anlass.

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torsten40 schuerhaken „Stimmt so nicht ganz. Die haben im Vorfeld keine Fehler ...“
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Stimmt so nicht ganz. 

Wenn du da nähere interne Details hast, immer her damit. Einige wenige hier werden sich freuen. aber lass mich raten, damit darfste nicht rauskommen .. Egal welches Portal man zur damaligen Zeit besuchte, im klartext hieß es, Erzwingungshaft, oder Daten des Nutzters rausrücken, im falle der AA.

Nix im Kopp, aber die Hose voll.

Kann viel heißen. Solang aber wenigstens die Geldbörse voll is, is doch alles ok.

Nur wie sieht es das BGH, wenn bsp (in diesem Forum) Michael selber gegen Nutzer vorgeht.

Er selber braucht niemanden die Nutzerdaten weitergeben, da er ja Administrator ist, und die Daten selbstständlich kennen sollte, oder finden kann.

Beispiel: (Fiktiv)

Ich schreibe auf einem Portal im Internet, der Mod ist ein Arschloch sondergleichen, und die Admins haben nicht die Eier in der Hose um diesen unfähigen Mistkerl zu löschen.

Der Administrator des Forums geht jetzt gegen mich vor. Darf der selber die Daten die ich bei der Anmeldung verwendet habe gegen mich verwenden, ohne mich zu informieren?

Das BGH Urteil lässt viele fragen offen, obwohl es eigendlich als "gut" da stehen soll.

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