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Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz

Redaktion / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Inzwischen gibt es mehrere Anbieter, die so genannte Online-Videorecorder verkaufen. Abonnenten der Dienste können bequem mitteilen welche TV-Sendungen sie aufgezeichnet haben möchten und können diese dann Downloaden.

Das Braunschweiger Landgericht hat jetzt entschieden, dass diese Praxis gegen das Urheberrecht verstößt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage einer Berliner Filmproduzentin, die es Online-Videorecorder-Anbietern untersagen soll, ihre Filme aufzuzeichnen. Nach diesem Gerichtsurteil ist mit weiteren Klagen zu rechnen.

Michael Nickles meint: Wie so ein Online-TV-Aufnahmedienst technisch funktioniert, liegt auf der Hand. Da stehen halt ein paar Rechner rum die mit "TV-Karten" voll gestopft sind und die permanent sämtliche TV-Sendungen aufzeichnen. Die Videodateien werden den Abonnenten dann als kostenpflichtige Downloads angeboten. Argumente, das alles sei ein normaler Videorecorder wie in jedem normalen Haushalt, sind Blödsinn.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzesgeber diese Masche kapiert und Online-TV-Aufnahmedienste komplett dicht macht. Ich rate deshalb ausdrücklich davon ab, sich auf eine Abonnement bei so einem Dienst einzulassen, das über mehrere Monate läuft und im Voraus gezahlt werden muss.

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Conqueror Redaktion „Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz“
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Cloud_Strife Conqueror „Dem letzten Satz ist nichts hinzuzufügen.“
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Also OTR kann man auch ohne Kosten nutzen.

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gelöscht_84526 Redaktion „Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz“
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Also die Dienste, die ich kenne - u.a. OTR (www.onlinetvrecorder.com) - sind alle kostenlos......

Gruß

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Amenophis IV Redaktion „Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz“
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Amenophis IV meint:

wieso "diese Masche?"

Online-videorecorder sind höchst praktisch, wenn es einem zu blöde ist, sich auch noch zuhause mit derartigen Maschinen abzugeben - man hat ja noch was anderes sinnvolles zu tun.
Ein Klick - und man hat die Aufzeichnung, die man will.

Welche Anbieter es auf dem Markt gibt, ist für einen Journalisten extrem leicht zu recherchieren.....

Gegenwärtig spielen 3 Anbieter eine Rolle, 2 davon gegen Gebühr, der 3. (OTR) kostenlos. Die Gebühren sind durchaus angemessen, beispielsweise liefert "save.tv" gute Qualität und professionelle Benutzerführung. Von "Masche", das klingt fast wie "Abzocke", kann keine Rede sein, es ist ein Service wie tausend andere auch.

Tests gabs u.a. bei chip, Pcpro, Pcwelt.

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Anonym Amenophis IV „Amenophis IV meint: wieso diese Masche? Online-videorecorder sind höchst...“
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Ich finde das Urteil eher bedauerlich.

Aber zu erwarten war es schon irgendwann.

Werbung will schließlich jenes verkaufen, wovon wir gar nicht wussten, dass wir es brauchen.

Oder gibt es einen anderen Grund für dieses Urteil?

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Amenophis IV Anonym „interessanter Dienst“
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Ich weiß nicht, ob es zu "erwarten" war - 2 Juristen, 3 Meinungen.
Deshalb ist s meist ganz gut, sich auf Tatsachen zu beschränken.

Klar will Werbung verkaufen (obwohl es hier eigentlich weniger um das Thema Werbung ging): Vor 10.000 Jahren hat noch niemand Häuser gebraucht, vor 200 Jahren hat noch niemand Fahräder gebraucht, vor 130 Jahen noch niemand Autos, vor 150 noch niemand Strom, vor 30 noch niemand Computer. Penicilllin war bis nach dem Krieg überflüssig....

Das Urteil wird sich sicher auf das Urheberrecht, also "geisiges Eigentum" und seine Verbreitung stützen.

Und mittlerweile wird ja alles verrechtlicht und dem Diktat der "Verwertung" unterworfen. Früher gab es eine "Fußballweltmeisterschaft" und wer wollte, durfte dafür Trikots herstellen (oder wegen mit Werbefähnchen). Heute ist die WM eine "eingetragene Wortmarke" namens "FIFA-WM" und es gibt vor allem EINEN, der alle rechte hat und alle Kohle will - richtig, die FIFA. Schau mal unter en Stichworten "Blatter" und "Skanale" in google nach.......neeeeein, Geld stinkt nicht.

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Amenophis IV Nachtrag zu: „interessanter Dienst“
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der chip-test

http://www.chip.de/artikel/c1_artikelunterseite_19454669.html?tid1=&tid2=



und hier die etwas ausführlichere Quelle.....:http://www.heise.de/newsticker/meldung/73977

Video-Recording-Dienst save.tv unter Druck

Das LG Braunschweig hat es dem Online-Videorecording-Dienst save.tv per einstweilige Verfügung verboten, Filme einer Berliner Produzentin, die im Juni auf Arte gesendet werden sollen, mitzuschneiden und an seine Kunden weiterzugeben. Eben diese Produzentin hatte gegen den Dienst geklagt. Bereits Anfang Juni erhielt Darius Metzner als Geschäftsführer der Cinefacts GmbH über die Rechtsanwaltskanzlei McDermott Will & Emery eine Abmahnung des Fernsehsenders RTL, nachdem Cinefacts für save.tv geworben und einen Link auf das Angebot gesetzt hatte. Dieses Schreiben liegt heise online vor.
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Bereits seit einiger Zeit bietet save.tv Internet-Usern einen netzwerkbasierten Videorecorder (Network-based Personal Video Recorder, nPVR) an, über den man sich gegen eine monatliche Gebühr Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen kann, die dann zum Download bereit stehen. Aus technischer Sicht arbeiten solche Dienste, zu denen auch shift.tv und www.onlinetvrecorder.com (OTR) zählen, nicht wesentlich anders als ein heimischer PC mit eingebauter DVB-Karte, der Timer-gesteuert das digitale Fernsehprogramm aufzeichnet. Die Betreiber dieser Dienste argumentieren daher gerne, dass sich die nPVR-Angebote rechtlich von Fernsehaufzeichnungen mit einem realen Videorecorder durch den Anwender selbst oder einen Freund nicht unterscheiden sollen.

Seit Mitte 2005 haben jedoch bereits verschiedene Gerichte im Wege von einstweiligen Verfügungen die Aufzeichnungen von Fernsehsendungen einiger Privatsender durch die Netlantic GmbH auf deren Seite www.shift.tv verboten – wodurch sich auch das eingeschränkte Senderangebot erklärt. So urteilte beispielsweise das LG Leipzig im Mai 2006, dass Online-TV-Recorder gegen das Urheberrecht von RTL verstoßen. c't hatte sich in der Ausgabe 7/06 ausführlich mit den Diensten und der rechtlichen Einschätzung des Angebots auseinandergesetzt.

In seiner Begründung zum aktuellen Urteil gab der zuständige Richter Jochen Meyer laut dpa an, dass die Rechte grundsätzlich bei den Urhebern liegen würden. Ausnahmen seien zwar Kopien zu reinen Privatzwecken, die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären. Damit verstoße sie gegen das Gesetz. So könnten auch Filme von nicht empfangbaren Sendern (etwa Dritten Programmen) aufgenommen werden. Die von RTL beauftragte Kanzlei hatte in ihrem Schreiben an Cinefacts vorgetragen, dass nur dem Sender das Recht zustehe, das Programm zu senden und weiterzusenden, zu kopieren und öffentlich zugänglich zu machen.

Zudem sei save.tv nicht durch ein geeignetes Altersverifikationssystem gesichert. Dadurch, dass der Dienst Kindern und Jugendlichen ermögliche, "entwicklungsbeeinträchtigende Sendungen" wahrzunehmen, handele er gegenüber dem Sender wettbewerbswidrig. Hierzu ist anzumerken, dass das OLG Köln in einem Urteil zu shift.tv die Ansicht vertrat, dass ein Fernsehsender mit einem Anbieter von virtuellen PVR nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehe und deshalb wettbewerbsrechtliche Ansprüche der Fernsehsender abgelehnt hatte. (nij/c't)

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

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Anonym Amenophis IV „interessanter Dienst“
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Hihi, netter Kommentar :-) nööö, Geld stinkt nicht. Gaaaaar nicht :-)

"Geistiges Eigentum"?
Da geht es doch darum, dass man dieses kostenlos nutzt, also den Erfinder für seine Arbeit nicht bezahlt.

Na, aber wir zahlen doch Fernsehgebühren, also wird er entlohnt, genau wie vorher auch.
Lösung: Auf diese Kundengruppe der GEZ-Zahler beschränken. (einfach GEZ-Kundennummer angeben - fertig)

Außerdem finde ich, wer Werbung zwischen sein "Geistiges Eigentum" schalten lässt, sollte mal von seinem "hohem Ross" wieder runter und sehen, dass der Film deswegen da läuft, damit die Werbung unter die Menschen gebracht werden kann. Also: Der Film läuft da, weil die Werbung da läuft - nicht andersherum, nach meiner Meinung!
Außer bei Phoenix, ARTE und so einigen anderen der staatlichen Sender natürlich und genau dafür, für die unabhängige Darstellung sind die Gebühren doch gedacht.

(Sehr, sehr gutes, interessant und objektiv geschriebenes Buch. Naomi Klein: No Logo! - Wirklich mal reinlesen! Ist ein wissenschaftliches Buch aber liest sich einfach weg. Kein "linke" Propaganda oder so etwas.)

"Geistiges Eigentum" - Ein Hoch auf Wikipedia und Open Source und das jeder Lernen darf. Aber natürlich müssen Investitionen sich bezahlt machen, sonst wären wir immer noch in der Steinzeit ... oder besser kurz dahinter. Denn der Sinn ist schließlich, dass ausschließlich die geistige Arbeit für andere zum Verkauf erstellt wird, also zu deren Vorteil.

Also nichts anderes als ein Tausch Arbeit gegen Arbeit. Wer andere für ihre Arbeit nicht entlohnen will, sie kostenlos für sich arbeiten lassen will, ist schon mies. Und OpenSource funktioniert nur deswegen, weil die Hersteller sich ihre Brötchen eben woanders erarbeiten.

(Wieso muss ich eigentlich immer so ins Philosophische rüberwandern ? :-) )

Viele Grüße, Ingo

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brandtaktuell Redaktion „Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz“
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Na, das ist doch nun wirklich eine der ganz harmlosen "Maschen" im Internet. Die rechtliche Bewertung finde ich bedenklich. Solange nur Sendungen aufgezeichnet werden, die ohnehin frei empfangbar sind und diese nicht verändert werden, bietet sich von der Logik her keine Angriffsfläche. Schade, dass unser Recht oft nicht viel mit Logik zu tun hat...

Bezahlt wird ja nicht für den Inhalt selbst, der ist ja schon über die GEZ bzw. die Werbung bezahlt, sondern nur für die Dienstleistung des Speicherns und Übertragens. Somit wird den Sendern nichts weggenommen.

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steto123 brandtaktuell „Ist doch harmlos“
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Wer will entscheiden, welchen Sender wer sehen kann und wer nicht? Beispiel. Person 1 hat nur DVB-T als Empfangsmöglichkeit, der Nachbar (Person 1) eine digitale Sat- Schüssel. Nun bittet Person1 Person 2 ihm eine Sendung mitzuschneiden und bedankt sich mit einer Flasche teueren Rotwein dafür.
Wo ist hier wer geschädigt. Sicherlich ist das Geschäftsmodell neu, aber solange die Werbung nicht rausgeschnitten wird, sehe ich bei dem Onlinerecorder nichts anderes als ein Leasinggerät.
Und die Sache mit dem Urheberrecht ist auch die, das die Sender selbst imho meist nur Verwertungsrechte besitzen. Persönlich finde ich daher schon, das es keine Masche ist. Andererseits ist von längerne Abo's abzuraten, bis auf dem Gebiet Rechtssicherheit herrscht.

Sei froh, denn es könnte noch schlimmer kommen! Ich war froh und siehe da, es kam schlimmer!
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RW1 Redaktion „Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz“
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"Michael Nickles meint: Wie so ein Online-TV-Aufnahmedienst technisch funktioniert, liegt auf der Hand. Da stehen halt ein paar Rechner rum die mit "TV-Karten" voll gestopft sind und die permanent sämtliche TV-Sendungen aufzeichnen"

Genau so ist es! Und genau das ist das was ich gerne nutzen will! Nämlich nachts um 2:30Uhr die Sendung aufzeichnen die ich selbst nicht aufzeichnen kann!

Ob ich dafür was zahle ist eine ganz andere Sache.

Also Sorry Michael Nickles: Ich finde den Dienst gut.

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Anonym RW1 „ Michael Nickles meint: Wie so ein Online-TV-Aufnahmedienst technisch...“
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Hm. Vielleicht haben wir den Kommentar von Michael etwas falsch verstanden.

Er schreibt, dass dort ein mit TV-Karten vollgestopfter PC stünde, der permanent alles aufzeichne. Das wären nicht die gleichen Aufnahmemöglichkeiten, wie mit einem Haushalts-Videorecorder.

Meine Meinung: Völlig richtig!

Weiter schreibt er, dass diese Sendungen kostenpflichtig zum Download angeboten werden, wobei er davon abrät sich längerfristig vertraglich zu bieten.

Meine Meinung: Völlig richtig!

Das ist die "Masche", die er meint. Sendungen später empfangen zu können, die man sonst nicht empfangen könnte und afür Geld zu verlangen. Das sei keine Home-Aufnahme.

Meine Meinung: Völlig richtig!

Ob ein OTR ein guter Dienst sei, zumal kostenlos, wenn man von der Werbungs-Klickerei absieht, dazu sagt er garnischt.

Viele Grüße, Ingo

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carsei Redaktion „Online-Videorecorder vor Angriff der Justiz“
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Es gibt solche Dienste auch kostenlos im Internet. Die Aufnahmen sind zwar nicht so brillant wie mit einem eigenen Videorecorder, jedoch ohne Schwierigkeiten sehenswert.
Ich bin ganz froh über das Angebot, da ich zur Zeit in Amerika weile und mir z. B. die 20:00 Tagesschau aufzeichnen und am nächsten Morgen zum Frühstück anschauen kann.

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