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gebrauchte RAM`s bei ebay

warsteiner / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo.

Bei ebay bietet jemand, vom Hersteller generalüberholte, IBM Ram`s an. Was gibt es bei sich nicht beweglichen Teilen zu überholen? Einen Motor z.B. okay, aber Ram`s?

Gruß, warsteiner

Max Payne warsteiner „gebrauchte RAM`s bei ebay“
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Nu ja, eine halbe Stunde in Schlangenöl köcheln lassen... ;-)

Vermutlich wäre "funktionsgeprüft" der zutreffendere Begriff.

warsteiner Max Payne „Nu ja, eine halbe Stunde in Schlangenöl köcheln lassen... ...“
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Ja, glaub` ich auch. Lachend 

Ich bin schon seit vielen Stunden auf der Suche nach 1GB SODIMM DDR1 PC2700 DDR333 200 Pin. Unfassbar, wie teuer die sind. Stirnrunzelnd Soooo viel wollte ich nicht ausgeben. Für 23 € kriege ich bei amazon Samsung Speicher, für 21 € Hynix, oder diese "funktionsgeprüften" IBM`s für 22 €. Die ersten beiden haben jedoch ne ganze Menge negativer Bewertungen. Der amazon Händler versendet sogar nur im normalen ungepolsterten Brief. Nur der IBM Japaner versendet sie geschützt.Muss mal gucken, für welche ich mich entscheide.




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Hallo !
Auch wenn ich mir fast sicher bin, dass es Dir nicht weiterhilft, aber wer weiss... ? Hab noch ein SODIMM PC2700 gefunden, aber nur 256MB. Leider. Wenns hilft, schenk ichs Dir.

Alibaba

warsteiner Alibaba „Hallo !Auch wenn ich mir fast sicher bin, dass es Dir nicht ...“
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Hallo.

Deine Vorahnung hat dich nicht im Stich gelassen. ZwinkerndTrotzdem Danke für`s Angebot Küssend

Zur Zeit habe ich 2 x 256 Mbyte drin. Die kommen raus und werden durch 2 x 1 GByte ersetzt. Aber da wir alle z.Z. nett zusammen sind, noch eine kurze Nachfrage, die zugegeben ziemlich viel Zündstoff enthält, aber ich trau` mich einfach mal.

Für meine bisherigen Computer habe ich bisher nur neue RAM`s gekauft. Da Meine ja auch altern, und trotzdem noch brav ihren Dienst verrichten, erübrigt sich im Grunde die Frage. Hier ist sie: Würdet ihr einen gebrauchten RAM Speicher von einem der Tophersteller kaufen oder lieber einen Neuen, auch von einem bekannten Hersteller, der aber 3 € teuerer ist?

In meinem Fall, der gebrauchte ist von IBM, die anderen, etwas teureren sind von Samsung und Hynix.

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Ich würde schon aufgrund der geltenden Rechtslage nur noch neuen Speicher kaufen. Da man mittlerweilen bei einem Gebrauchtkauf buchstäblich machtlos ist, wenns von nem Privatmann kommt; Hauptsache er hat das übliche Sprüchlein kopiert und unter die Anzeige gesetzt. So traurig, wie es ist, aber das ist der absolute Freibrief für alle miesen Abzocker.

Alibaba

Olaf19 Alibaba „Ich würde schon aufgrund der geltenden Rechtslage nur noch ...“
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Da man mittlerweilen bei einem Gebrauchtkauf buchstäblich machtlos ist, wenns von nem Privatmann kommt; Hauptsache er hat das übliche Sprüchlein kopiert und unter die Anzeige gesetzt. So traurig, wie es ist, aber das ist der absolute Freibrief für alle miesen Abzocker.

Da hast du aber etwas grundlegend falsch verstanden.

Ein Privatmann hat das Recht die Gewährleistung auszuschließen, das heißt: wenn das verkaufte Gerät später(!) kaputtgeht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen ihn. Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer defekte Ware als voll funktionstüchtig anpreisen darf. Das muss sich der Käufer natürlich nicht bieten lassen.

Im übrigen: bis 2002 war dieses "Sprüchlein" völlig überflüssig. Da brauchte ein Privatmann so oder so keine Gewährleistung zu geben, also auch nichts "auszuschließen", und so war es auch völlig logisch und sinnvoll. Ein Privatmann ist schließlich kein Händler, und dass gebrauchte Sachen möglicherweise schneller kaputtgehen als Neuware, dürfte auch niemanden überraschen.

Was die EU sich da ausgedacht hat mit der Gewährleistung von privat, ist absoluter Schwachsinn. Zumal es ja eh jeder ausschließen darf.

CU
Olaf
Nevergrey Olaf19 „Da hast du aber etwas grundlegend falsch verstanden.Ein ...“
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Ein Privatmann hat das Recht die Gewährleistung auszuschließen, das heißt: wenn das verkaufte Gerät später(!) kaputtgeht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen ihn.
Scheint aber sogar manche Richter nicht zu interessieren. Ein Bekannter hat seinen gebrauchten alten Laptop privat verkauft, der dann offenbar beim Transport, obwohl stabil verpackt, beschädigt wurde und mit kaputter Festplatte und einer leichten Beschädigung am Karton und Gehäuse beim Käufer ankam. Im Auktionstext wurde klar Rücknahme, Gewährleistung und Garantie ausgeschlosen. Auch war auf den Auktionsphotos am Gerät kein offensichtlicher Schaden zu erkennen. Und obwohl es sich hier klar um einen Transportschaden handelt, wollte der Käufer das Geld von meinem Bekannten zurück, ohne überhaupt das Transportunternehmen zwecks des Schadens zu kontaktieren. Da mein Bekannter aber den (logischerweise völlig intakten) Laptop vor dem Versand vor Zeugen noch einmal überprüft hatte (u.a. auch die Festplatte), weigerte er sich natürlich und verwies darauf, daß er nicht haftbar zu machen sei, wenn das Transportunternehmen Mist baut. War dem Käufer egal, er nahm sich einen Anwalt. Der trieb ihn dann bis zur Klage und die Sache wandert nun vor Gericht. Streitwert: läppische EUR 100. 

Der gesunde Menschenverstand kommt da nicht mehr mit...

Wenn es ein Käufer wirklich drauf anlegt und irgend ein Gericht gerade nichts besseres zu tun hat (oder der zuständige Richter völlig merkbefreit ist) und sich darauf auch noch einläßt, kannst Du als Privatverkäufer rechtlich im Prinzip abgesichert sein und trotzdem auf die Schnauze fallen. Zumindest hast Du dann die Freude, bis vors Gericht gezerrt zu werden.

Ich habe mir angewöhnt, gebrauchte ältere Hardware, von der ich weiß, daß sie intakt ist, die aber eine Weile im Schrank lag, generell als defekt zu versteigern. So unter dem Motto: Konnte im neuen PC nicht getestet werden, müßte aber noch funktionieren. Aber zur Sicherheit: defekt! Dann fallen zwar die Einnahmen geringer aus, aber ich bin von vorneherein vor Ärger gewappnet. Für jemand, der wertvollere bzw. neue Hardware verkauft, ist das jedoch auch keine Lösung.
warsteiner Nevergrey „Scheint aber sogar manche Richter nicht zu interessieren. ...“
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Danke für eure ausführlichen Antworten Jungs. Ich werde es "riskieren" und mir neue RAM`s kaufen. Vielleicht hat die Post ja nen guten Tag und versendet sie ohne Schaden. 

Vor allem dieser hier versendet nur im Papierumschlag:

http://www.amazon.de/Ramozz-sung-PC2700-SODIMM-DDR333/dp/B008CPLI7Y/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1377757347&sr=8-1&keywords=sodimm+pc333+samsung

Und die negativen Bewertungen von diesem.....oder fast allen anderen, die u.a. RAM`s verkaufen sind, sind furchterregend. 

http://www.ebay.de/itm/290936141404?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1438.l2649

Da kann man nur sagen: Kaufen....Augen zu und durch....in der Hoffnung, dass die Teile, zum einen bei mir ankommen, und intakt sind

Max Payne Nevergrey „Scheint aber sogar manche Richter nicht zu interessieren. ...“
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weigerte er sich natürlich und verwies darauf, daß er nicht haftbar zu machen sei, wenn das Transportunternehmen Mist baut.

1) Der Versender ist Vertragspartner des Transportdienstleisters, daher muss dieser im Problemfall aktiv werden. Der Empfänger hat kein Vertragsverhältnis mit dem Paketunternehmen.

2) Wenn die Ware nicht richtig verpackt war (siehe AGB der Versandunternehmen), haftet der Versender. So ein Paket muss z.B. den Sturz aus 1,5 m Höhe unbeschadet überstehen.
warsteiner Max Payne „1 Der Versender ist Vertragspartner des ...“
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Ich habe mir heute morgen 2 x 1 GByte bei ebay gekauft, aus China. Zwinkernd Bei einem Händler, der nur eine negative Bewertung hatte. Cool

Alibaba warsteiner „Ich habe mir heute morgen 2 x 1 GByte bei ebay gekauft, aus ...“
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Naja, es ist wie es ist und jeder geht selbstverständlich von seinen eigenen Erfahrungen aus. Ich kann nur sagen, dass ich bei Amazon-Marketplace, wo ja auch ne Menge Gebrauchtzeugs verkauft wird, noch nicht einmal (1x wars defekt, wurde aber postwendend ersetzt) schlechte Erfahrungen gemacht habe. Bei eBay allerdings habe ich meine eher zynische Einstellung zum "Gebrauchtkauf von privat" erworben. Natürlich bleibt einem manchmal nichts anderes übrig als zu hoffen.

Überrascht hat mich allerdings die dreiste und freche Art, womit einen die Leute abspeisen, deren Ausreden absurd und leicht zu widerlegen waren. Klar, im vollen Bewusstsein, dass niemand wegen eines alten Mainboards für 19,75 zum Anwalt rennt. Klar aber auch, dass es Leuten, denen das nötige Kleingeld fehlt, und für die dieses MoBo für 19,75 die einzige Möglichkeit war, die alte Gurke nochmal einige Zeit nutzen zu können, besonders weh tut. Die könnten sich ja sowieso keinen Anwalt leisten.

Alibaba

Nevergrey Max Payne „1 Der Versender ist Vertragspartner des ...“
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1) Der Versender ist Vertragspartner des Transportdienstleisters, daher muss dieser im Problemfall aktiv werden. Der Empfänger hat kein Vertragsverhältnis mit dem Paketunternehmen.
Laut telefonischer Aussage des Transportunternehmens hätte der Käufer ein entsprechendes Schadensformular einreichen müssen, was nicht geschah.

2) Wenn die Ware nicht richtig verpackt war (siehe AGB der Versandunternehmen), haftet der Versender. So ein Paket muss z.B. den Sturz aus 1,5 m Höhe unbeschadet überstehen.
Glaub mir ... sie war richtig verpackt.

Kurzes Update hierzu: wie ich heute erfahren habe, wurde das Verfahren gegen meinen Bekannten nun doch wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ironischerweise jetzt von einem anderen Richter. ;-)
Olaf19 Nevergrey „Scheint aber sogar manche Richter nicht zu interessieren. ...“
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der dann offenbar beim Transport, obwohl stabil verpackt, beschädigt wurde und mit kaputter Festplatte und einer leichten Beschädigung am Karton und Gehäuse beim Käufer ankam. Im Auktionstext wurde klar Rücknahme, Gewährleistung und Garantie ausgeschlosen.

Garantie auszuschließen, ist schon mal Unfug, denn die ist immer freiwillig.

Rücknahme: ebenso. Nur gewerbliche Händler sind dazu verpflichtet. Auch hier ist ein Ausschluss bei Privatverkauf sinnfrei.

Gewährleistung hat nichts mit Transportschäden zu tun. Der Verkäufer muss die Ware so verpacken, dass nichts kaputt geht, auch dann nicht, wenn beim Paketdienst mit der Sendung "herumgeworfen" wird, wie das im Alltag so üblich zu sein scheint. Wenn die Ware nicht so wie beschrieben beim Käufer ankommt, dann ist das kein Gewährleistungsfall, sondern der Verkäufer hat schlicht nicht die vertragsgemäße Ware geliefert.

ohne überhaupt das Transportunternehmen zwecks des Schadens zu kontaktieren.
wenn das Transportunternehmen Mist baut.

Wenn das Transportunternehmen Mist gebaut hat, muss bereits äußerlich eine Beschädigung erkennbar sein. Dann muss man die Annahme verweigern und eine Schadensmeldung aufgeben.

Wenn aber der Schaden erst nach dem Auspacken sichtbar wird, ist das Transportunternehmen nicht haftbar zu machen.

Trotz und alledem - freut mich für euch, dass das Verfahren eingestellt wurde :-)

CU
Olaf
gelöscht_265507 Olaf19 „Garantie auszuschließen, ist schon mal Unfug, denn die ist ...“
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Das kann man natürlich diskutieren, ist aber alles nicht so einfach mit der Haftbarmachung.

Ich habe bei ePay einen Scanner gekauft.
Ausgepackt, angeschlossen,usw. --> Scannt nicht.

Dann habe ich das wieder eingepackt und zur Post gebracht.
Das hätte ich mir auch sparen können, denn DHL sagt immer, ist schlecht verpackt, nicht unser Problem.

Dann habe ich es mal mit einem Anwalt versucht.
Der Gesamtbetrag für diese Geschichte war ca. 45 € und das war mir die Sache wert.

Also hat der Anwalt einen entsprechenden Brief geschrieben. Darauf hat der VK nicht reagiert.
Dann hat der Anwalt einen zweiten Brief geschrieben und mit Prozess gedroht. Darauf hat der VK wieder nicht reagiert.

Nun hat mir der Anwalt erzählt, dass für die Sache vor Gericht ein Gutachten über den Scanner erstellt werden müsse, um zu beweisen, dass der schon defekt verschickt wurde.
Kosten nicht unter 1.000 €.

Darauf habe ich die 45 € bezahlt und mich gefreut, dass ich nun weiß, wie es bei ePay geht. Einfach aussitzen.



Olaf19 gelöscht_265507 „Das kann man natürlich diskutieren, ist aber alles nicht so ...“
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DHL sagt immer, ist schlecht verpackt, nicht unser Problem.

Der Knackpunkt ist immer: wenn man erst später damit kommt, nachdem man sich bereits überzeugt hat, dass das Teil nicht ordentlich funktioniert, hat man schlechte Karten. Eine Chance hat man nur, wenn man gleich die Annahme verweigert und die Schadensmeldung ausfüllt. Das setzt natürlich voraus, dass man dem Karton dank äußerlicher Beschädigung ansieht, dass der Inhalt nicht in Ordnung ist.

Nun hat mir der Anwalt erzählt, dass für die Sache vor Gericht ein Gutachten über den Scanner erstellt werden müsse, um zu beweisen, dass der schon defekt verschickt wurde.Kosten nicht unter 1.000 €.

Ja, das ist die generelle Krux in solchen Fällen - die Kosten für den Gutachter stehen in keinem gesunden Verhältnis zum Wert der zu begutachtenden Sache.

Ich verkaufe ziemlich viel privat bei ebay und bin oft erstaunt, wie vertrauensselig die Leute mir gegenüber sind. Okay, meinem Profil ist zwar zu entnehmen, dass ich noch nie einen Käufer enttäuscht habe, aber trotzdem - wenn irgendwas ist und es hart auf hart kommt, hat ein Käufer gegenüber einem gewerblichen Händler ganz andere Rechte als gegenüber mir.

Gemessen daran, sind meine bei Auktionen erzielten Preise oft schlicht zu hoch. Mich freut das natürlich, keine Frage.

CU
Olaf