Es ist ja nun verboten, Messer ab einer bestimmten Klingenlänge mit sich zu führen, oder im Auto zu transportieren. Was ist aber nun, wenn ich meine langen Kochmesser von 20 cm Klingenlänge zum schleifen bringen will? Für neu gekaufte Messer habe ich ja eine Quittung, aber wenn ich sie zum schleifen bringen will, kann ich das ja null beweisen. Es wäre ja möglich, daß ich damit ein Attentat vor habe. Ich habe nämlich keine Lust, auf den Gang zum Schleifer in eine Kontrolle zu geraten, und ein saftiges Bußgeld zu kassieren.
Weiß jemand,wie man das am besten handhaben kann?

 
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