Fritz Becker ist neuer Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes und behauptet gleich, Krankenkassen würden Milliarden Einsparungen durch Rabattverträge nicht an Versicherte weitergeben.
Nun ja, nicht umsonst gibt es viele Medikamente, die nicht mehr zuzahlungspflichtig sind, Herr Becker. Haben Sie das gewußt?
Haben Sie sich schon mal gefragt, ob Apotheker Rabatte weitergeben, Herr Becker? Tun diese sicherlich auch. Immerhin bekommt man ja ein Päckchen Tempotaschentücher sind seiner Apotheke.
Ihr seid doch alle gleich.
Ich kann nur jeden raten, soviel Medikamente wie möglich in online-Apotheken zu kaufen.
Bei mir sind es schon ca. 90%.
Also Herr Becker, wenn Sie mal wieder was zu blubbern haben, einfach mal nachdenken.
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Ich kann nur jeden raten, soviel Medikamente wie möglich in online-Apotheken zu kaufen.
Bei mir sind es schon ca. 90%.
Wobei die verschreibungspflichtigen Medikamente der Preisbindung unterliegen und somit bei der Online-Apotheke genauso viel kosten wie in der Apotheke um die Ecke.
Bei mir sind es schon ca. 90%.
Wobei die verschreibungspflichtigen Medikamente der Preisbindung unterliegen und somit bei der Online-Apotheke genauso viel kosten wie in der Apotheke um die Ecke.
Das ist richtig.
Verschreibungspflichtige Medikamente mit festem Apothekenabgabepreis unterliegen der Preisbindung. (Es gibt auch andere verschreibungspflichtige Medikamente).
Das heißt aber nicht, daß es unmöglich ist, mir die komplette Zuzahlung wiederzugeben. Und das sind immerhin satte Rabatte zwischen 5,00 bis 10,00 EUR.
Und das ist sogar legal.
