Hallo Forum,
das ein virtueller Diebstahl in den Tiefen kein Spaß ist mußte jetzt ein 16-jähriger Rollenspieler erfahren. 80 Stunden
gemeinnützige Arbeit in der realen Welt für geklaute virtuelle Rüstungen.
Gut so.
Details: http://www.golem.de/1011/79218.html
MfG.
violetta
Off Topic 20.594 Themen, 228.895 Beiträge
Hallo Violetta,
Zitat: "Der Richter weist darauf hin, dass es noch gesetzlichen Regelungsbedarf für derartige Fälle gebe." (womit er sicherlich Recht hat!)
Und was macht man dann? Man biegt das Gesetz ein bisschen um, macht aus einem "Diebstahl" eine "unbefugte Datenveränderung" und schon kann man jemanden "verknacken".
Merkwürdige Rechtsprechung!
MfG
Erwin
Der Meinung bin ich nicht ganz.
"Der Verurteilte hatte von zwei Bekannten die Passwörter für ihren Account ... bekommen ...", also nicht gestohlen. Das klingt nach einer gewissen Fahrlässigkeit seitens der "zwei Bekannten". Für mich sind die beiden zu mindest nicht ganz unschuldig an ihrem Schaden.
MfG
Mike
Wenn ich einem Bekannten meinen Autoschlüssel gebe, damit er damit fahren kann, ist das noch lange keine Aufforderung das Auto bei ebay zu verscherbeln.
Hallo hatterchen,
schön, dich wieder zu sehen ;-)
MfG
Erwin
Ja wo läuft er denn???
Hallo "Ferkelchen" (:-)), ja ich bin (gut erholt) zurück und freue mich auch.
Wen soll`n wir denn mal auf die Rolle nehmen?
Den italienischen "Schaumwein" hat es in meiner Abwesenheit ja böse gebeutelt.
(Ich war´s nicht :-))
Das dachten sich die beiden Geschädigten sicher auch. Und jetzt werden sie ihre Passwörter hoffentlich geändert haben.
Und "meinen Bekannten" lassen wir in Zukunft auch zu Fuß gehen. :-)
Falls es soetwas wie Second Live war gilt:
Ein Richter der solche gefährlich kranken? Spiele(r) in die reale Rechtsprechung transferiert gehört abgesetz.
Entwidmed aus den Beständen der geistig gesunden rechtsprechenden!
Eine Untersuchng des Richters durch Psychologen ist aber abträglich..
Die haben selber oft eine Klatsche, fällen Urteile die nicht aus der realen Welt stammen. Selbstüberschätzung, marode Ansichten und Methoden die schon Moos angesetzt haben.
Betreiber solcher Scheinwelten dürfen nicht auch noch von den Gerichten unterstützt oder auch nur ansatzweise Ernst genommen werden.
Strafen für User darf es da garnicht geben
Auch dann nicht wenn die da was real, durch echte elektronische Eingriffe manipuliert haben.
*Die sind doch schon gestraft genug?
*
(Nicht die die gelegentlich "normale" netzfreie Abenteuer oder auch Rollenspiele spielen)
ps
Es gibt sicher eine Grenze wo das Spiel aufhört und die - Flucht aus der realen Welt anfängt - krank zu werden.
Es geht nicht darum wie der Richter so ein Spiel findet sondern er soll sich um die Rechtslage kümmern.
Virtuelle Werte sind in der Gesellschaft längst auch in anderen Bereichen anerkannt und stellen ganz normale Werte und Vermögen dar, die demnach auch entsprechende Besitzer haben.
Demnach ist es nur konsequent und richtig, dass sich die Gesetzgebung dann auch an virtuelle Güter anpasst und hier die gleichen Ansprüche anerkennt wie bei "normalen" Gütern auch.
