1. Schweizer besprüht U-Bahnwagen mit Graffiti: Idiot
2. in Singapur: Vollidiot
3. 32 Jahre alt: geistig zurückgeblieben.
Jetzt soll er Stockschläge mit dem Bambusstab auf den Hintern bekommen. Ja wohin denn sonst, wenn kein Kopf vorhanden ist.
Die Gutmenschenwelt ist in Aufregung. Dabei wäre es vielleicht nicht verkehrt, unbelehrbaren Jungmenschen zum Kennenlernen fremder Kulturen mal eine Kur in Singapur zu verpassen.
Hier die Meldung:
http://www.tagesschau.de/ausland/singapur126.html
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Richtig so, das sollten die bei uns auch machen, statt dessen kommen die hier zum fernsehen für kurze Zeit in die JVA, doch da werden sie nur noch schlimmer.
-groggyman-
Hallo Forum,
die Zeiten der Prügelstrafe sind in Deutschland Gott-sei-Dank vorbei.
Aber wie wäre es mit 1 Jahr sozialer Arbeit und anschließenden Lohnspende anstatt JVA mit Fernsehen.
MfG.
violetta
Leider, wäre bedeutend effektiver und billiger als JVA und würde mehr abschrecken. Soziales Jahr schön und gut, aber wer geht hin? Wer hat b ei HartzIV Geld für eine Lohnspende?
Wer einer Oma von 80 Jahren die Handtasche entreißt, verdient nichts anderes.
In den 40iger Jahren haben wir in der Grundschule mit dem Rohrstock Eins auf die ausgestreckten Hände bekommen, bei kleinsten Vergehen. War äußerst schmerzhaft, hatte aber nachhaltige Wirkung und hat uns nicht geschadet. Hart wie Kruppstahl sind wir trotzdem nicht geworden, aber fast.
MfG
audax
Hallo audax31,
meine Aussage zur Lohnspende bezog sich auf die Verurteilten! Es kann doch nicht sein, zunächst auf Staatskosten verurteilt und anschließend noch für die abgearbeitete Strafe entlohnt zu werden.
Dieser Lohnanteil darf aus meiner Sicht gern an die Kinder von HartzIV-Empfänger fließen.
MfG.
violetta
Hallo,
@Eiseimer:
> 3. 32 Jahre alt: geistig zurückgeblieben.
Woher weist Du das? Vielleicht denkt der: "No risk no fun".
Aber die U-Bahn in Singapur soll sehr sauber sein...
Insofern scheint so eine Strafe den beabsichtigten Effekt zu zeigen.
Zitat:
> Auch in den Schulen von Singapur gilt die Prügelstrafe noch immer als angemessene Form der Züchtigung von
> Schülern - auch öffentlich, vor den Augen der anderen. Die Strafe wird jedoch nur gegen männliche Schüler verhängt, > zur Aufrechterhaltung der Disziplin und bei Vergehen wie Prügeleien, Rauchen, Schummeln bei Klassenarbeiten und > Ungehorsam.
Öffentlich -> YouTube ???
Nur für Männer - das finde ich nun wiederum diskriminierend.
Und "Ungehorsam" ist ein seeehr dehnbarer Begriff.
Gruss
ChrE
Wir er in Zukunft denken "No fun no Arsch tut weh".
Und deren Bahnen bleiben sauber...
Kann ja nach Deutschland kommen und hier alles machen, was er unter "Spaß haben" versteht - die Gesetze stehen hier auf seiner Seite. Aber dann wäre das wohl kein "risk"?
Jürgen
