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Zeitarbeit und Überstunden

Olaf19 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Hatte heute gerade eine ganz interessante Unterhaltung mit einem Kollegen zum Thema Überstunden auf- und wieder abbauen, auszahlen lassen oder abbummeln. Irgendwie kamen wir dabei auch auf das Thema Zeitarbeit.

Auf den ersten Blick gelten für Zeitarbeiter diesbezüglich keine anderen Regeln als für andere Arbeitnehmer auch - Überstunden können abgefeiert oder ausgezahlt werden.

Jetzt aber wird es knifflig... und euer arbeitsrechtliches Know-How ist gefragt.

Nehmen wir einmal an, die Einsatz-Dienststelle eines ZA sagt nach ein, zwei Jahren, danke das war's, den Herrn X wollen wir hier ab morgen früh nicht mehr sehen. Dann muss die ZA-Firma fieberhaft nach einem neuen Einsatzort fahnden, denn der Arbeitnehmer bekommt ja weiterhin sein Geld, und dafür soll er etwas tun.

Was aber, wenn dieser Arbeitnehmer noch z.B. 40 Ü-Stunden auf seinem Zeitkonto hat? Werden die dann mit der Zeit verrechnet, die er untätig zuhause sitzt und auf einen neuen Einsatzort wartet? Oder bleiben die stehen?

Auf den ersten Blick scheint die erstere Variante plausibel, bei längerem Nachdenken auch wieder nicht.

Schließlich hätte der Arbeitnehmer sich diese Stunden ja beizeiten auszahlen lassen oder sie abbummeln können. Soll er nun dafür bestraft werden, dass er die Stunden gesammelt hat? Sollen andere Kollegen, die die Stunden irgendwie "verballert" haben, dafür belohnt werden?

Weiß jemand, wie das gesetzlich geregelt ist?

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Fetzen Olaf19 „Zeitarbeit und Überstunden“
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Aber latürnich bist du in den Hintern gekniffen. Das habe ich mehr als deutlich bei der letzten Kurzarbeit gesehen. Sonntags arbeiten müssen, damit die armen Kollegen mit 170 Überstunden nicht rein mussten, die sonst wie die Geier aufpassen, dass sie jeden Sonntag mitnehmen können. Zack-nach Berechnung der Arge musste ich 2,5 Tage abfeiern, trotz 40 Stdn Minus, weil ich durch den Sonntag zu viel Freizeit gut gemacht hatte!

Jetzt ist dein Ag nicht die Firma in der du arbeitest, sondern die ZA, ergo können sie verlangen, dass du deine Überstdn nimmst, wenn sie zu wenig Arbeit haben. Die ZA wird den Teufel tun und dich höher bezahlen, als sie unbedingt muss. Also Zeitkonto immer niedrig halten, oder auszahlen lassen. Es sei denn, du hast etwas abgemacht und kannst darauf vertrauen, dass du die Überstunden für deine Zwecke nutzen kannst.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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Conqueror Olaf19 „Zeitarbeit und Überstunden“
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Es kommt ganz auf den Vertrag zwischen ZA und Arbeitnehmer. Ein Kollege (ZA) sagte mir mal, "wenn ich keine Arbeit habe, muss ich daheim bleiben, bis mir die ZA eine neue Arbeit besorgt hat".

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Turbo Lover Olaf19 „Zeitarbeit und Überstunden“
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Wie es gesetzlich geregelt ist: zero Ahnung!

Praktisch habe ich es erlebt, dass ich erst mit Verlassen des Unternehmens, also der Zeitarbeitsfrima, die Überstunden ausgezahlt bekommen hatte. Vorher war es unmöglich sie abzubauen oder sie ausbezahlen zu lassen. Minusstunden wurden allerdings auch erst mit dem Verlassen des Unternehmens verrechnet.

TL

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Olaf19 Nachtrag zu: „Zeitarbeit und Überstunden“
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Tag zusammen!

Ist ja'n Ding... ich hätte nicht gedacht, dass dieser Thread vor lauter Drogen überhaupt noch beachtet wird :-)

Das eigentliche Anliegen habe ich nicht so recht deutlich gemacht, glaube ich... es ging nicht um die Möglichkeit, sich Stunden auszahlen zu lassen oder sie abzubummeln - das geht eigentlich immer, jedenfalls habe ich noch von keinem der zeitarbeitenden Kollegen gehört, dass es da Schwierigkeiten gibt.

Es geht eher darum, was passiert mit den Stunden, wenn man freiwillig auf beide Möglichkeiten verzichtet hat - ist man dann gekniffen, wenn der Einsatz bei Arbeitgeber A endet und die ZA-Firma noch keinen Arbeitgeber B gefunden hat?

Nach dem was Fetzen schreibt, scheint es wohl so zu sein. Nach meinem Dafürhalten sollte das eher eine Frage des allgemeinen Arbeitsrechts als der einzelvertraglichen Regelung sein - welche im übrigen nie zu Lasten des schwächeren Vertragspartners, also des Arbeitnehmers ausfallen darf.

THX
Olaf

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schweizer22 Olaf19 „Tag zusammen! Ist ja n Ding... ich hätte nicht gedacht, dass dieser Thread vor...“
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Hallo Olaf,
laut Arbeitsrecht ist es so, das die Zeitarbeitfirma den Mann für z.B. 40h pro Woche bezahlen muss. Egal ob der Mann arbeitet oder nicht!
Das kann nun unter den momentanen wirschaftlichen Umständen anders gehandhabt werden, ohne das sich der Arbeitnehmer beschwert. Wie z.B.
durch Abfeiern der aufgelaufenen Überstunden, nehmen von Urlaub, oder gar unbezahltem zuhause bleiben. Oder es werden nur 30h pro Woche bezahlt, oder, oder, oder.
Das sind ZA-Firmen sehr kreativ...

desmodromische Grüsse
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Olaf19 schweizer22 „Hallo Olaf, laut Arbeitsrecht ist es so, das die Zeitarbeitfirma den Mann für...“
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Danke ihr Lieben - ich habe diesen Thread jetzt als "erledigt" markiert. Mein Arbeitgeber setzt recht viele ZA-Kräfte ein, daher tauchen solche Fragen im Kollegenkreis immer wieder auf.

Dann ist es aus sich des einzelnen ZA anscheinend am besten, möglichst nicht zu viele Überstunden zu akkumulieren - wobei dann allerdings auch das Risiko steigen dürfte, dass er im Fall einer Nichtbeschäftigung sofort gekündigt wird. Wenn einer dagegen 100 Stunden gehamstert hat, könnte er 2,5 Wochen ohne Beschäftigung da stehen, ohne seiner ZA-Firma zur Last zu fallen - dann wird er evtl. nicht gleich gekündigt.

Muss also jeder selbst entscheiden, wie er sein Risiko kalkulieren will.

THX
Olaf

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