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Urheberrecht? Ja, aber ... (Google Book Settlement)

gerhard38 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Aus einer Email-Massenaussendung des Shaker Verlags entnehme ich, dass Google alle Bücher der größten US Bibliotheken einscannen und online bereitstellen will.
Da sind natürlich auch "ausländische" Werke dabei.
Ferner betrifft es gemeinfreie als auch urheberrechtlich geschützte Werke. Sieben Millionen Bücher sind bereits eingescannt.
Im Prinzip finde ich das nicht schlecht, wenn alles online zur Verfügung steht ... ABER: Wie ist das mit dem Urheberrechtschutz bzw. dem Copyright? Beides hat Google nicht gehindert, fleißig zu scannen und zumindest für Volltextsuche online zu stellen.

Die Sammelklage ließ nicht lange auf sich warten.

Und jetzt das Ergebnis:
"Ferner besteht die Möglichkeit, das Löschen eines Buches aus der Google-Datenbank zu verlangen ("removal").
Dazu müssen sich die Rechteinhaber bis zum 5. April 2011 an Google wenden."

"Zuständig für die Verwaltung der Nutzungsrechte und Bezahlung der Rechteinhaber wird die im Zusammenhang mit dem Vergleich neu zu gründende unabhängige "Book Rights Registry" in den USA sein.
Vergütungsansprüche für Digitalisierungen, die bis zum 5. Mai 2009 vorgenommen wurden, müssen dort bis zum 5. Januar 2010 geltend gemacht werden."

Als ob Autoren weltweit nichts anderes zu tun haben, als Vorgänge an US Gerichten zu beobachten und aufzupassen, dass sie solche Fristen nicht versäumen! Ein US Gericht entscheidet darüber, wieviel ein Autor x aus dem Staat y für sein Buch bekommt, wenn es schon vor dem 5. Mail 2009 (widerrechtlich) eingescannt und online gestellt wurde: 60 USD! (Bei den Linzenpflichtigen kann man sich das zwar nicht komplett herunterladen, aber man kann trotzdem alles lesen, ein wenig umständlich, aber es geht). Wer Fristen versäumt ... Pech gehabt. Das sollte man einmal vergleichen mit sonstigem urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme).

Offensichtlich fehlen mir einige notwendige Informationen, die diesen Unterschied in der Behandlung von Urheberrechtsverletzungen rechtfertigen. Von einem Aufschrei der EU habe ich nichts vernommen.


Die wichtigsten Punkte wurden hier gepostet:
http://www.literatina.de/bb3/forum/ank%C3%BCndigungen/news-infos-aus-der-b%C3%BCcherwelt/7526-google-vergleich-ablauf-der-einspruchsfrist-f%C3%BCr-autoren/

Gruß, Gerhard
(Nein, ich bin kein Autor)

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