Folgende Situation:
Eigentumswohnungskomplex mit 36 Parteien, ca. 60% Eigentümer, 40% Mieter.
In drei Wochen wird eine neue digitale Sat-Anlage installiert, die
NUR mit einem Digital-Receiver in der jeweiligen Wohnung funktioniert.
(Mehrheitsbeschluss der Eigentümer)
Bis jetzt analoge Anlage, wo einfach das Antennenkabel in die Dose gesteckt
werden musste.Vorher ca. 20 Programme, demnächst über 200 (Astra/Hotbird).
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann oder
aus anderen Gründen nicht "teilnehmen" möchte?!
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen" oder auf DVB-T
verweisen?!
Kennt sich da jemand aus?!
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Ich denke, dass die Betreiber der Wohnanlage davon ausgehen, dass die Ausstrahlung analoger Programme demnächst sowieso eingestellt wird (hier nachzulesen: Klick) und deshalb bei der Erneuerung der Anlage gleich voll auf Digital gesetzt haben, was ich in Ordnung finde.
Digitalreceiver für DVB-S bekommt man schon für etwa 30 Euronen (kannst du hier sehen: Klick) oder gebraucht für etwa 10 €, man muss ja nicht immer alles neu kaufen - das kann sich wohl selbst ein HartzIV-Empfänger leisten.....
Gruß
K.-H.
Im Zweifel muss afaik sogar das Sozialamt einen Empfänger bezahlen. Wenn DVB-T geht, würde das aber sicher nicht der teure SAT-Receiver sein. Über den Anschluss in der Wohnung entscheiden die Vermieter oder die Eigentümer, einen Anschlusszwang gibt es afaik nicht. Wer nicht will, wird halt nicht angeschlossen. Der Mieter muss das mit seinem Vermieter bekaspern.
werden musste.
Also eine sogenannte "Kopfstation". Warum wurde bei der Erneuerung der anlage diesmal auf die Kopfstation verzichtet? aus Kostengründen?
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann
Digitalreceiver bekommst du mittlerweile quasi "hinterhergeworfen" - freilich keinen HDD-Recorder.
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen"
IMO nein.
oder auf DVB-T verweisen?!
Schlechte Idee, denn DVB-T ist immernoch nicht flächendeckend verfügbar - und wird es wohl auch nicht werden.
Volker
Grundsätzlich gelten die Eigentümmerbeschlüsse!
Der Mieter muss den vorhandenen Anschluss hinnehmen, oder sich selbst über DVB-T versorgen. Hier kommt einfach die digitale Technik zum tragen, da Analog demnächst abgeschaltet wird!
Eine eigene Schüssel auf dem Balkon muss vom Vermieter nicht hingenommen werden und würde auch großen Ärger in der Eigentümergemeinschaft bilden!
Manche Mieter währen froh, wenn sie solche Eigentümerbeschlüsse hätten...
Für den Receiver muss der Mieter selbst sorgen, da der Vermieter ja schlecht jedem einen HD-Receiver mit Premiere hinstellen kann! (Vielleicht auch noch den passenden Bildschirm)
Gruß
luttyy
Ja.
Der Mieter muss den vorhandenen Anschluss hinnehmen, oder sich selbst über DVB-T versorgen. Hier kommt einfach die digitale Technik zum tragen, da Analog demnächst abgeschaltet wird!
Analog terrestrisch IST bereits abgeschaltet; terrestrischer Empfang ist nur noch mittelts DVB-T möglich.
Analog SAT wird nächstes Jahr abgeschaltet - nur weiss noch keiner den genauen Termin.
Eine eigene Schüssel auf dem Balkon muss vom Vermieter nicht hingenommen werden
Das hingegen ist falsch - wenn die Schüssel von aussen nicht "störend" ist, dann muss sie sehrwohl hingenommen werden.
Heisst: auf einer Klemmhalterung am Geländer muss niicht hingenommen werden, auf einem *Ständer* auf dem Balkon, mit dem die Antenne soweit zurück gezogen wird, wie es ohne Empfangsbeeinträchtigungen möglich ist, muss hingegen sehrwohl hingenommen werden.
Bei Bedarf suche ich gern morgen entsprechende urteile raus, habbich hier IIRC.
Volker
Na gut, nicht störend ist so gut wie Wäsche auf dem Balkon aufhängen :)
Bekommst du kaum hin und ist auch nicht die Regel...
Ich rede natürlich von den wilden Installationen die in manchen Betonburgen zu sehen sind und ein schreckliches Bild der Äusserlichkeit abgeben...
Gruß
luttyy
