hallo,
ich habe letzte Monat vor einen Zahnartz Praxis meine Auto geparkt,
als ich nach eine Stunde wieder zürck kamm, war ein Din a4 blatt an die Scheibe geklebt, und folgendes von mir gefordert eine unterlassungs erkärung zu unterschreiben das ich da nicht meher parken soll und 11 Euro bezahelnen soll, dies habe ich natürlich nicht getan mit der begründung das ein Privat Pesron keine Geld verlangen kann,
aber jetzt habe ich ein Schreiben von einen Rechtsanwalt bekommen Werner und Werner heißen die netten Herren die wollen 126 Euro und das ich das unterlassungs erkärung unterschreiben soll,
meine frage was soll ich machen? bitte um schnelle hilfe
mein Dank in vorraus
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Ich denke die können dir gar nichts, da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt. Der Halter haftet glaub ich nur bei einen Bußgeld verfahren bei den der Fahrer nicht ermittelt werden kann, privat wäre es eher ein Vertragsbruch der direkt gegen den wiederechtlichen parker gerichtet sein müßte, und dein Auto könnte doch jeder gefahren haben, oder?
Auch wenn es für mich grade schlüssig klingt, würde ich das nicht als Garantie nehmen ;) Besonders da anwälte wohl ihre Zeit nicht sinnlos vertrödeln, ich würde erstmal freundlich aber bestimmt beim Anwalt anrufen und nicht weißt worum es genau geht. Vielleicht löst es sich von selbst auf, andererseits kann man beim Anwalt auch mal eine Bertungsgespräch vereinbaren wobei ich dir dort ein vorherige Aushandeln einer beratungspauschale raten würde.
PS: Nicht abstreiten, Videoüberwachung ist auf Privatparkplätzen grundsätzlich bestattet, solange man nicht die Privatssphäre des Nachbarn damit verletzt. Unwissend sein ist nicht strafbar, kann mich an keinen Zettel erriner weiß nicht ob ich da geparkt hab etc.
Und das nächstemal keine Privatparkplätze nutzen und lieber 10minuten früher losfahren, den den Abschlepper darf er rufen und selbst wenn du rechtzeitig weg bist kann er diese Kosten einklagen, zudem ist es ganz schön asozial.
Soso.
http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/halterhaftung.php
Aber nachdem die Zahlung nicht mit dem Hinweis "ich nix gefahren, geht mich nix an", sondern stattdessen nur mit einem dämlichen Argument verweigert wurde, wird es da argumentativ sowieso eng.
privat wäre es eher ein Vertragsbruch
Also schließt jemand, der auf dem von Dir gemieteten Pakplatz parkt, einen Vertrag mit Dir? Wie war das noch mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die Grundlage für einen Vertrag sind?
Diesen Link möchte ich allen interessierten noch ans Herz legen.
Da geht es um Eingriffe ins Privateigentum durch unberechtiges Abstellen von Fahrzeugen und die Rechte desjenigen, dessen Besitz gestört wird.
Soweit ich das einschätzen kann, dürfen Bußgelder nur die Polizei und das Ordnungsamt verlangen.
Eine mit Kosten verbundene (11 Euro) Abmahnung ist auch dann -meiner Meinung nach- nicht statthaft, wenn diese von einer Privatperson angemahnt wird.
Dafür ist noch immer der Staat zuständig.
Jürgen
"...dies habe ich natürlich nicht getan mit der begründung das ein Privat Pesron keine Geld verlangen kann..."
Exakt! Und weil das so ist, braucht man auch z.B. in Parkhäusern, die ja überwiegend privat betrieben werden, wie auf Flughäfen von deren Gesellschaften, auch nix für's zu bezahlen. Einfach reinfahren, parken und wieder raus-for free! Klasse Sache diese Privatparkhäuser. Oder etwa doch nicht...?
Parkplatz vor Praxis ist u.U. als Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum von der Gemeinde gemietet ODER es handelt sich sogar um Parkraum, der sich auf Privatgrund befindet und vom Bauherrn eigenfinanziert eingerichtet wurde also sogar ganz ihm alleine gehört, wie seine Butze. Die Dinger sind aber natürlich eindeutig so zu kennzeichnen.
Natürlich kann man mit so was sehr wohl bestimmen, wer diesen Raum wann nutzen darf und ihn auch ggf. vermieten. € 11.- ist zwar nicht ganz günstig, doch werden in Innenstadtlagen von München oder Freiburg schon bis zu €5.-/Stunde verlangt-geht also (schönes Schreiben war ja auch noch inklusive).
Nun hast Du ja in Übereinstimmung mit Deinem altgermanischem Rechtsempfinden diese Summe nicht gezahlt ("Dies ist ein freies Land und ich kann wohl parken wo ich will ohne dem Büttel den Zehnt zu zahlen!") und der andere hat halt 'nen Anwalt mit dem Beitreiben der Parkschulden beauftragt. Anwälte können natürlich solche Inkassoaufträge abwickeln. Und genau das tut der nun, wobei halt ein Anwalt mal zünftig Geld kostet.
Das einzige, was ich sehe, ist, dass es ja eine gewisse Schadensminderungspflicht gibt, man also bei Fehlverhaltung eines anderen Schäden nicht unbedingt künstlich in die Höhe treiben darf. (Theoretisch hätte er ja auch Paris Hilton Dir 'nen Brief schreiben lassen können, der wohl wesentlich teurer und dafür auch deutlich fehlerhafter gewesen wäre. Geht aber leider nicht.)
"...da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt" PillePalle, weil eben bei Parkverstößen diese explizit gilt (da wohl sonst zu viele auf der Masche reiten würden)
"... dürfen Bußgelder nur die Polizei und das Ordnungsamt verlangen."
Das mag schon sein im freien Germanien, doch geht's hier um Parkgebühren. Und damit leider "Thema verfehlt" *g*
In Kenntnis all dieser Aspekte wäre es das beste gewesen, ihm den ortsüblichen Tarif für eine Stunde Wellnessparken im Dreisterne-Parkhaus des Ortes zu zahlen (so €3.- bis €5.-), ihn vielleicht dazu kurz drauf hinzuweisen, dass er da mit seinem Laternenparkplatz fürstlich entlohnt ist, Du den Kram damit als erledigt ansiehst und sonst nix weiter unterschreibst.
Noch eine Möglichkeit:
Du wolltest als Schmerzpatient zu ihm, hast es aber durch Diene bekannten Panikattacken nicht über's Herz gebracht, obwohl Du auf einem Spaziergang versucht hast, Dich durch Ablenkung zu beruhigen und bist nach 1 h unverrichteter Dinge wieder abgefahren-vorausgesetzt, die Zeit passt dafür. War Ruhetag, hast Du schließlich nach 1h es geschafft, Dich soweit in den Griff zu bekommen aber als Du die Praxis betreten wolltest, hast aber erst dann gesehen, dass Ruhetag ist und bist wieder weg.
Hast Du auf seinem geheiligten Porscheplatz gestanden, warst Du durch gerade verstauchten Fuß gehandicapt und bist als Patient davon ausgegangen, dass sei schon O.K. zumal Du ja -Achtung Zauberwort- Privatpatient seist.
1. um was für "Parkgebühren"?
2. wie kommst du darauf, dass es hier um "Parkgebühren" geht?
Ich bleibe dabei: nicht zahlen und die Aktion notfalls auch zu Gericht gehen lassen - aber *auf keinen Fall* die Unterlassungserklärung abgeben.
Volker
Halterhaftung gibt es bei Bußgeld verfahren, die eben nur von der Polizei und nicht von Privat initiert werden können ;)
Daher schreibt ich das ja.
Parkgebühren selber müssen inklusive AGB ausgeschrieben und angekündigt sein, ansonsten hat besitzer des privatparkplatz nur das recht abzuschleppen aber auch nur wenn die unkosten dafür geringer sind als der ihn angerichtete schaden. Wenn du zum bleistift nicht aus deiner einfahrt rauskommst, und mal 10min autofahren kannst, kannst du nicht die vollen abschleppkosten einfordern sondern nur das geld was die taxifahrt gekostet hätte.
Edit: der fall ist denke ich ähnlich, http://www2.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/1940709.html
Hi,
das Thema habe ich mal gegoogeld - bitte nicht lachen, aber der Zahnarzt kann seinen Anspruch geltend machen (vgl. Rechtsprechung zu §§ 823, 1004 BGB, die auch der Grundstücksbesitzer für sich in Anspruch nehmen kann, wenn er, zB als Mieter, sein Recht vom Eigentümer herleitet) - ich als juristische Laie interpretiere das so: er hat ja durch dich, der du unbefugt sein Eigentum (den Parkplatz) benutzt hast, seine Rechte als Eigentümer (Parken auf seinem eigenen Parkplatz) nicht ausüben können und fordert von die quasi eine Art Schadensersatz für den zeitlichen Nutzungsausfall (die 11 Euro); Unterlassungserklärung kann er natürlich von dir verlangen (da steht ja nur drin, dass du versicherst, dort nie wieder zu parken) - das dürfen nicht nur juristische Personen.
Du solltest am besten zu einem Anwalt gehen und mit ihm das Thema durchsprechen - Hoffnung auf Erfolg mache ich dir allerdings nicht.
BG,
Bergi2002
Wie wär's, wenn Du nochmal googelst? Anwälte (falls Du diese meinst) sind nämlich mitnichten "juristische Personen"... :-)
@ Out-freyn:
So wie der User..... oben argumentiert hat, habe ich angenommen, er wäre davon überzeugt, dann nur Firmen / Organisationen (quasi "gesichtslose Wesen") derartige Maßnahmen ergreifen können - sei doch nicht so spitzfindig 8-;
BG,
Bergi2002
welchen '"Anspruch"?
Unterlassungserklärung kann er natürlich von dir verlangen
Verlangen kann er viel, ob er es bekommt ist eine andere Sache. von mirjedenfalls bekäme er sie nicht, Punkt.
Volker
@ Neandrix:
Ich habe mich hier missverständlich ausgedrückt - mit Anspruch meinte ich sinngemäß "sein Recht auf Einforderung von Nutzungsentgelt / Schadensersatz für die entgangene Nutzung seines Eigentums - sprich: des Parkplatzes" (meine Herrn, watten Satz)
BG,
Bergi2002
kann er gerne versuchen. Wenn er was will, soll er Klagen.
Als Privatmann hast du jedenfalls kaum Möglichkeiten, dich gegen eine widerrechtliche nutzung z.B. deines Privatparkplatzes zu wehren.
Zum thema Abschleppen z.B. wurde oben schon was geschrieben. Und "mal eben so" auf eigene Faust irgendein "Nutzungsentgeld" einfordern - DER Schuss kann auch nach hinten losgehen.
Volker
In unserer Nachbarschaft (Österreich) gibt's den schönen Tatbestand der "Besitzstörung", die meistens eine Besitzstörungsklage nach sich zieht. Es gibt eine Diplomarbeit zu diesem Thema, die auch auf die Situation in Deutschland eingeht. Zu finden ist diese hier.
Im Zusammenhang mit diesem Thread erscheint mir folgender Satz von zentraler Bedeutung:
§ 823 BGB gesteht dem Parkplatzbesitzer [Schadensersatz-]Ansprüche aus unerlaubter Handlung zu, wenn ein bestimmtes Rechtsgut - Besitz bzw. § 858 BGB zählt laut der deutschen hM zu diesen, verletzt wird. Subjektiv reicht jede Form des Verschuldens aus.(Medicus, Bürgerliches Recht, 360)
Diese Ansicht wird auch in diesem Text vertreten.
Mein Bauchgefühl sagt mir: Ignorieren. Bis auf weiteres.
keine ahnung wie ein *Privatperson* dazu kommt, Geld zu verlangen für angebliches Falschparken.
Eventuell kannst du dich auch mit einem anwalt beraten ob es nicht möglich ist, umgekehrt dem netten Zahnarzt und seinen Schergen (aka: Anwälten) deinerseits einen "Schuss vor den bug" zu verpassen.
Volker
Sei froh, dass das Auto nicht gleich abgeschleppt worden ist. Dann wär's noch ein bisschen teurer geworden.
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw84_183.htm
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/allgemein/633-ag-essen-urteil-vom-061201
Nö, nicht zwingend. Es gibt reichlich FÄlle, in denen Leute, die Falschparker haben abschleppen lassen, auf den Kosten sitzen geblieben sind.
Die Links von out-freyn hast Du gelesen?
Ich zitiere mal die Kurzzusammenfassung des erstgenannten Urteils:
1. Der Besitzer eines Parkplatzes kann sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Abschleppen des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs wieder des Besitzes bemächtigen.
2. Von der nach § 859 III BGB geforderten 'sofortigen' Besitzkehr kann auch dann gesprochen werden, wenn der Pkw erst etwa vier Stunden nach dem Abstellen abgeschleppt wird und die Motorhaube bereits abgekühlt ist.
Aussitzen !
Ist das eine neue Masche von armen Rechtsanwälten, um schnell zu Geld zu kommen?
Hallo alle zusammen, ich bin der falsch parker
ich habe heute die netten rechtsanwälte angerufen, und gesagt das ich das mit dem zahnartz verhandeln möchte weill der zahnartz von meine Eltern ist , ersagte es giebt muster urteile (urteil 20c2/08)(urteil vom 12.08.2008 17C257/08 Amtsgericht Lemgo und Ausburg) und er damit erfolgt hätte und mir ein frist von 10 tagen aufgebunden hatt aber der Dr. voß ist erst am 23.03.2009 aus dem urlaub wieder da, allein seine frist von 10 tagen machen seine schreiben ungültig oder nicht?
bitte hilft mir! mein Dank folgt euch
Nö. Das BGB verlangt nur eine "angemessene" Frist. 10 Tage sind durchaus üblich.
