Eine findige Richterin hat recht strenge Maßstäbe fürs Steigern bei eBay aufgestellt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
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es wäre interessant zu erfahren, ob das urteil schon rechtskräftig ist - denn das amtsgericht ist nicht die letzte instanz.
und ich würde gegen so ein urteil selbstverständlich rechtsmittel einlegen und bis zur letzten instanz gehen.
;-)
Aber zu 100%. Nur weil sich zufällig nicht genügend Mitbieter gefunden haben, ist der Hehlereiverdacht doch nicht zu unterstellen. Dass bei Ebay Angebote aus psychologischen Gründen am besten bei 1 Euro beginnen ist doch ein alter Hut. Wenn ich nunmal Glück hatte und keiner außer mir mitgeboten hat und der Verkäufer erschreckt feststellt, dass er doch lieber einen Mindestpreis eingegeben hätte, dann heißt das für mich doch nicht, dass ich den günstig ersteigerten Artikel nicht bezahle und mir eine negative Bewertung einfange, nur damit mich eine realitätsfremde Richterin (ohne Ebayaccount sicherlich) die ein bisschen auf Medienpräsenz aus sein wird, nicht in irgendeiner Landbauernhofinstanz verurteilt.
Gruß
App
> am besten bei 1 Euro beginnen ist doch ein alter Hut.
Ich stelle aus Prinzip alle Sachen für immer nur 1 Euro ein - wenn das Teil einen Marktwert von 600 € hat, wird es sich schon von ganz allein dort einpendeln. Immer vorausgesetzt, dass die Klientel für diesen Artikel bei ebay mitsteigert und dass nicht gerade Hauptreisezeit ist. Jetzt z.B. würde ich gar nichts anbieten, zum Herbst wird es wieder interessanter.
Aber zurück zum Fall, was mich noch interessieren würde wäre, wo der Beschuldigte eigentlich sein Höchstgebot gesetzt hat - was ja weit höher liegen kann als die 600 und n paar Zerquetschte beim Zuschlag. D.h. es könnte durchaus sein, dass er bei ebay 1.500 als Maximalgebot eingegeben, aber schon für 650 den Zuschlag bekommen hat, weil niemand diese Summe überboten hat. Das ursprüngliche Maximalgebot dürfte nach Auktionsende noch irgendwo hinterlegt sein... wäre eine schöne Aufgabe für seinen Anwalt, das herauszufinden.
CU
Olaf
