An Tankstellen und mittlerweile auch vielen anderen Geschäften, wird man drauf hingewiesen dass keine 100, 200 bzw 500€-Scheine angenommen werden können. Nun frage ich mich ob das überhaupt rechtens ist? Soweit ich es gelernt habe, ist man doch verpflichtet, dass offizielle Zahlungsmittel anzunehmen, oder stimmt das etwa nicht?
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Stimmt, was Du sagst. Die Verpflichtung besteht.
Soweit ich es gelernt habe, ist man doch verpflichtet, dass offizielle Zahlungsmittel anzunehmen, oder stimmt das etwa nicht?
Einkaufen mit großen Banknoten
Große Banknoten müssen von Tankstellen, Supermärkten oder Einzelhändlern nicht angenommen werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Als Grundregel gelte, dass die gekaufte Ware oder Dienstleistung in einem angemessenen Verhältnis zum ausgehändigten Geldschein stehen sollte. Geschäfte seien keine Wechselstuben, so der Verband.
An Tankstellen beispielsweise finde der Kunde häufig den Hinweis, dass 500-Euro-Banknoten nicht angenommen werden. Dies diene zum Schutz des Tankwartes, da bei einem gefälschten 500-Euro-Geldschein der Schaden besonders groß wäre. Zudem müssten große Mengen an Wechselgeld bereitgehalten werden. Bei einer Tankrechnung von 40 Euro sei der Tankwart nicht verpflichtet, einen 500-Euro-Schein anzunehmen. Eine Rechnung für eine Autoreparatur in Höhe von 490 Euro könne aber problemlos mit einem 500-Euro-Schein beglichen werden.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Einkaufen mit großen Banknoten
Große Banknoten müssen von Tankstellen, Supermärkten oder Einzelhändlern nicht angenommen werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Als Grundregel gelte, dass die gekaufte Ware oder Dienstleistung in einem angemessenen Verhältnis zum ausgehändigten Geldschein stehen sollte. Geschäfte seien keine Wechselstuben, so der Verband.
An Tankstellen beispielsweise finde der Kunde häufig den Hinweis, dass 500-Euro-Banknoten nicht angenommen werden. Dies diene zum Schutz des Tankwartes, da bei einem gefälschten 500-Euro-Geldschein der Schaden besonders groß wäre. Zudem müssten große Mengen an Wechselgeld bereitgehalten werden. Bei einer Tankrechnung von 40 Euro sei der Tankwart nicht verpflichtet, einen 500-Euro-Schein anzunehmen. Eine Rechnung für eine Autoreparatur in Höhe von 490 Euro könne aber problemlos mit einem 500-Euro-Schein beglichen werden.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Bei einem 500€-Schein an der Supermarktkasse würde ich das ganze ja noch einsehen, aber wenn man die 50€-Tankrechnung nicht mit einem 100€-Schein bezahlen kann, ist das doch wohl ein schlechter witz...
.... das die meisten "Blüten" 20- 50 Euro Betragen. Die Logik dahinter ist fast selberklärend, ein gängiger Schein lässt sich einfacher in den Verkehr bringen.
Ich selber handhabe es mittlerweile so, dass jeder Schein der angenommen wird, unter einer Prüflampe besehen wird, von einer Tankstelle die keine 100 Euro Noten annimmt, würde ich einfach mal abstand halten...Eine Prüflampe kostet ca. 40 Euro- die sollte drin sein...
aber wenn man die 50€-Tankrechnung nicht mit einem 100€-Schein bezahlen kann, ist das doch wohl ein schlechter witz...
Einfach künftig woanders tanken. Aber bei 200€- oder 500€-Scheinen kann ich diese Regelung schon verstehen.
"Ein Geschäftsmann kann die Annahme von großen Banknoten verweigern. Und zwar dann, wenn er dafür gemessen an seinen Umsätzen einen unverhältnismäßig hohen Wechselgeldbestand vorhalten müsste. Auch dient es dazu, den Kaufmann vor zu hohem Schaden zu bewahren, wenn er Falschgeld entgegen genommen hat. Dieses muss er nämlich entschädigungslos abliefern.
Kunden sind im Übrigen laut Bundesverband Deutscher Banken sogar angehalten, von sich aus stets angemessene Zahlungsmittel bereitzuhalten. Wer bei Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird, kann sich nicht damit herausreden, er habe leider kein passendes Kleingeld für einen Fahrkartenautomaten dabei gehabt."
Einfach künftig woanders tanken. Aber bei 200€- oder 500€-Scheinen kann ich diese Regelung schon verstehen.
"Ein Geschäftsmann kann die Annahme von großen Banknoten verweigern. Und zwar dann, wenn er dafür gemessen an seinen Umsätzen einen unverhältnismäßig hohen Wechselgeldbestand vorhalten müsste. Auch dient es dazu, den Kaufmann vor zu hohem Schaden zu bewahren, wenn er Falschgeld entgegen genommen hat. Dieses muss er nämlich entschädigungslos abliefern.
Kunden sind im Übrigen laut Bundesverband Deutscher Banken sogar angehalten, von sich aus stets angemessene Zahlungsmittel bereitzuhalten. Wer bei Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird, kann sich nicht damit herausreden, er habe leider kein passendes Kleingeld für einen Fahrkartenautomaten dabei gehabt."
