Ein Grundsatz der Rechtsprechung in Deutschland.
Der CDU- Abgeordnete Herr Andreas Grapatin wurde vorige Woche in Dresden von der Polizei kontrolliert.
Ein Alkohol- Test ergab 1,16 Promille.
Die "Verwaltungsvorschrift Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluß" verbietet es der Polizei, einem Abgeordenten den Führerschein abzunehmen.
Er darf weiterfahren - und tut es auch.
Gleiches Recht für alle.
Jürgen
Off Topic 20.421 Themen, 226.803 Beiträge
Eine Quellenangabe wäre angebracht.
Google findet dazu nichts.
Quellenangabe?
Radio mdr Dresden, Lokal- TV- Sender Chemnitz, Dresdner Morgenpost.
Jürgen
Ich glaube, so etwas ähnliches hatten wir doch schon mal in Bayern. Ist glaube ich ein paar Jahre her. War meines Erachtens auch ein Abgeordneter und hatte im besoffenen Zustand jemanden über den Haufen gefahren. Das hatte damals gereicht, um ihn anschließend in ein Ministeramt einzuweisen. Leider weiß ich nicht mehr, um wen es sich handelte.
mfg
Landoran
wiesheu 1983
Gruß
Gerd
Ein Gesetz mit Weitsicht.
Ein Alkoholiker braucht etwas mehr, um zu funktionieren (bei 1,6 Promille liegt etwa der Normalzustand bzw. die optimale Leistungsfähigkeit). Und die Politikerkarriere setzt nun mal voll auf eine robuste Leber.
das das gesetz nicht für alle gleich ist, glaube das wusste ich schon mit 12 jahren. anders gesagt, nichts neues in deutschland.