Welche Rechte haben eigl. GEZ mitarbeiter?
heute war einer bei uns da, und wir haben ihn vor der Tür stehen lassen da wir es nicht wirklcih einsehen das uns ein fremder die Wohnung durchsucht^^
Nun hat er uns einen Zettel hinterlassen mit seiner Telefonnummer, und den Zusatz das seine Auskunftersuchen per Verwaltungserfahren gem. §23 landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Baden-Würrtemberg durchgesetzt werden kann.
Was heißt das genau?
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Du hast genau richtig gehandelt. Diese Leute braucht niemand in seine Wohnung lassen - nicht mal auf sein Grundstück!
Gruß
K.-H.
Der Link von landoran stellt es etwas unklar da. Also, du bist nach dem Rundfunkstaatsvertrag zur Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet. Diese Auskunft kann von der GEZ vor Gericht eingeklagt werden. Richtig ist die Aussage von king-heinz, das du diese Leute nicht in die Wohnung lassen musst.
Allerdings darf die GEZ etwas, was noch nicht mal die Polizei darf: Die GEZ darf die Daten aller wie auch immer gearteten Meldeämter untereinander abgleichen. Und damit fallen viele auf.
Was sagen den die meldeämter über meine Rundfunkeräte aus?
Und die GEZ hatte mal eine Zeitlang einen mit briefen überschüttet, und dort habe ich mich dann auch 2* geantwortet mit den ergebniss das man nur noch einen neuen Brief bekommmt bei den anch den selben auskünften gefragt wird ...
Afaik ist es aber doch so das der Fernseher in Wohnzimmer, bei einer WG doch nur von einer Person bezahlt werden muß, und erst zusätzliche gebühren aufkommen wenn in den Schlafzimmer andere Hifi geräte sind?
Das stimmt in dieser Konsequenz nicht: Wer keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält, ist auch nicht zur Auskunft verpflichtet. Lies Dir mal diese Stellungnahme des hessischen Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema durch.
"und den Zusatz das seine Auskunftersuchen per Verwaltungserfahren gem. §23 landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Baden-Würrtemberg durchgesetzt werden kann."
"Was heißt das genau?"
Nichts. Das ist Heißluft pur. Nennt sich Umgangssprachlich auch "Bange machen wollen".
Wenn er klingelt, Zeuge dazu und Hausverbot aussprechen. Notfalls Ausweis (den Perso, nicht irgend so ein selbstgedruckten GEZ Wisch oder ViKa) zeigen lassen und Fotografieren.
Anschliesend klar und deutlich sagen, falls nochmals einer klingelt, Nötigung und Hausfriedensbruch > Strafanzeige (Regelt klar das Bürgerliche Gesetzbuch).
http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Verwaltungszwangsverfahren wurde in Deutschland, soweit ich nachgesucht habe, noch nie durchgeführt.
Briefe grundsätzlich öffnen, da möglicherweise ein Gebührenbescheid drin ist, dem du wiederum wiedersprechen mußt, selbstverständlich mit Strafanzeige wegen Betrug.
Lass dich nicht kirre machen. Der soviel Rechte wie Privatpersonen, nämlich keine.
Er darf ggf. Angehörige befragen nicht jedoch die Nachbarn. Da du vorgewarnt bist, wirst du hoffentlich deine Angehörigen Vorwarnen und ihnen das schliesen der Tür nahelegen. Er darf nicht um die Wohnung schleichen und ins Fenster spannen. Er darf jedoch vom Strassenrand ne weile nachgucken. Was ihm das bringt (du guggst ja ne DVD auf dem Computermonitor, gelle?) weis ich nicht.
Ansonsten, meine Lieblingsseite. Dort kriegste Informationen satt.
Danach kannste dem Typ noch ne Nase machen ;)
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/mit-gez-briefen-richtig-umgehen.html
http://www.gez-abschaffen.de/
Das ist Quatsch - die Bescheide der GEZ haben den Status von Verwaltungsakten, daher kann man vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgehen - wie immer, wenn es sich um öffentliches Recht handelt. Strafrecht scheidet hier aus.
ich bin da anderer Meinung.
Ein Gebührenbescheid kommt dann vor, wenn eine Zwangsanmeldung durchgeführt wurde, oder der freie Angestellte eine Anmeldung vorgenommen hat, die Wahrheitswiedrig war. Einen solchen Fall nenne ich Urkundenfälschung. Ist das nicht Anzeigewürdig?
Ich würde meinerseits auf jeden Fall rechtliche Schritte prüfen, wenn jemand falsche Angaben nutzt, um mich in einen Vertrag zu schieben.
Nachtrag:
Da ich nicht weiss, ob es grad ein Verständnissproblem gibt, den Gedanken etwas genauer.
Also im oben genannten Fall den Weg des Einspruchs bei ungerechtfertigtem Gebührenbescheid. Gleichzeitig die erfragung, wie es dazu kam. Falls eine Anmeldung durch einen GEZ Typ mit falschen Angaben durchgeführt wurde, Strafanzeige gegen IHN, nicht gegen die GEZ.
OK, so herum geht's. Aber gegen die GEZ als solche kannst Du strafrechtlich nicht vorgehen.
(Erlebnisbericht)
Hallo
der Link ist der Kracher !
MfG
René
Da fällt mir nur eines ein:
Gez- Gebühr: 17,03 €
Fernseher: 500,00€
Das dämliche Gesicht vom Gebühren-Heini: Unbezahlbar
