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wichtige Harz IV Frage

mike black / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

mal schauen ob mir Jemand helfen kann.

wenn in einer Bedarfsgemeinschaft ein Partener ist, der "volle Erwebsunfähigkeits Rente auf dauer" bezieht, wie wird der dann eingestuft?
- nicht berücksichtigt?
- doppelter Freibetrag?
- ganz normal?
- oder noch anders?

wenn Ihr einen Link habt dann bitte genau zu dieser Stelle, eine so trockene Materie ist ja schwer zu lesen..

danke ;~)
MB

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Tilo Nachdenklich mike black „wichtige Harz IV Frage“
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Vermutlich wird die Erwerbsunfähigkeit keine Rolle spielen. Aber es spielt eine Rolle, ob der Partner ein unverheirateter Homosexueller ist. Verheiratete Heteros werden nämlich benachteilgt, da wird mit kürzender Wirkung angerechnet, unsere Brüder und Schwestern kommen davon.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept

Wie angerechnet wird, ändert sich ständig und hält oft der gerichtlichen Prüfung nicht Stand. Unbedingt beachten:
www.welt.de/data/2005/02/21/517419.html

"Hilfebedürftigkeit bei Bedarfsgemeinschaft". Danach mal googeln...in Anführungszeichen!
Siehe Punkt 6):
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/pm_pds_gutachten

"wenn Ihr einen Link habt dann bitte genau zu dieser Stelle, eine so trockene Materie ist ja schwer zu lesen.."
Bei dem Schweinkram ist es Ehrensache zu helfen!! :-)

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Tilo Nachdenklich Nachtrag zu: „Vermutlich wird die Erwerbsunfähigkeit keine Rolle spielen. Aber es spielt eine...“
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www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.extra10.startseite_75872.php

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basil mike black „wichtige Harz IV Frage“
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Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird voll als Einkommen angerechnet nach § 11 SGB II und die DVO zu § 13 SGB II. Das einzige woran man eventuell rütteln kann ist die Feststellung der Bedarfsgemeinschaft aufgrund eheähnlicher Lebensgemeinschaft, da Sozialgerichte hier der üblichen Praxis einen Riegel vorgeschoben haben.
Siehe www.baczko.de

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Flashbonn basil „Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird voll als Einkommen angerechnet nach 11 SGB...“
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genau, da gibts geforderte tatsachen, wie zwei kühlschränke und getrennte betten...und kein nachbar darf euch beim küssen sehen...

Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt, wobei Letzterer den Ersteren bestimmt. (Paul Watzlawick)
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mike black Nachtrag zu: „wichtige Harz IV Frage“
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keine verwandschaft oder verschwägerung...................

ääätsch!

nach dem eindeutigen Wortlaut von $9 Bbs. 5 SGB II


nunja danke
;~[
MB

P.S. den Clement wollten wir aus NRW ja loswerden, aber das die Sau uns dann sowas antut..
Peter Harz hat bei VW "freie Konten" angelegt, nur das er die schwächsten auch noch schwächer gemacht hat interessiert ihn nicht die Bohne..
man bin ich sauer, wenn hier nicht übergebührlich geblitzt wird, würde ich alle an den Kollegen "Molotow" verweisen..

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