Moin,
meiner Frau ist heute morgen die Handtasche aus dem parkenden , verschlossenen Auto geklaut worden.
Ein maskierter Täter hat die Scheibe eingeschlagen und war in Null komma Nix weg damit.
Ein Zeuge hat der Polizei das KFZ Kennzeichen des Flüchtenden und Täterbeschreibung gegeben, die einen Verdächtigen gefasst hat.
Der möchte keine Aussage dazu machen.
Die KFZ Teilkaskoversicherung will nur die Scheibe bezahlen, da die Handtasche "nicht fest mit dem Auto verbunden" ist.
Die Hausratversicherung will nicht zahlen, weil das Auto im Freien und nicht in der Garage stand.
In der Handtasche befanden sich Ausweis,Führerschein,Zulassung,EC Karte (sofort gesperrt) und 200 € bar.
Die Tasche nebst Inhalt wurde auch bei einer Durchsuchung des Tatorts bzw. am Verdächtigen nicht gefunden.
Der schweigt weiter.
Wer zahlt nun die Neubeschaffung der Ausweispapiere, die leicht noch mal 200 € kosten kann?
Das Geld ist eh futsch..............
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Du zahlst!
Da der Täter die Handtasche sehen konnte, wird dir die Versicherung nichts zahlen. Es ist allgemein Bekannt, dass es eine hohe Beschaffungskriminalität gibt und dann darfst du eben nicht die Tasche offen liegen lassen. Lege mal ein Book ins Auto und stelle es 10 Minuten in Ffm/M ab.
Der gleiche Effekt und du bekommst nichts von der Versicherung.
Gruß
luttyy
Wenn dir langweilig sein sollte, dann kannst Du eine Schadensersatzklage gegen den Autoknacker anstrengen, ob Dir das was bringt ist allerdings die andere Frage. Aber mal ehrlich, findest Du es nicht selbst etwas leichtsinnig Wertsachen im Auto liegen zu lassen?
Ganz nebenbei, sowas dämliches wie mit dem eigenen PKW und eigenen Kennzeichen vom Tatort weg zu fahren habe ich schon lange nimmer gelesen...
@the wasp *G*
ist ja wohl schon alles gesagt, schade, sehe immer sowas zu spät. naja, irgendwann kommt sicherlich der moment, wo ich auch mal mein wissen zum besten geben kann
Na klar, bestohlen werden ist dann für jeden besonders ärgerlich.
Wenn man den tatsächlichen Dieb gefasst hat, ob er dann aussagen möchte oder nicht, dann hat er doch sehr wahrscheinlich noch das Geld bei sich. Nur kommt es dann auch drauf an - wie viel später - oder ob er unmittelbar nach der Tat gefasst wurde, und ob er nur einen übersichtliche bzw. einsehbare Wegstrecke dann bis zur Festnahme abgelegt hat? Auf der Strecke könnte man dann vielleicht einen Teil des Tascheninhaltes zurückfinden.
Denn wenn so ein Typ wird, wie dann wohl so üblich, morgens die Tasche mit dem übrigen Inhalt aus dem Auto geworfen haben, dann habt ihr doch noch recht guten Karten - denke ich mal - morgens sind dann ja überwiegend ganz normale Leute unterwegs, die dann eine weggeworfene Handtasche wahrscheinlich auch zur richtigen Stelle bringen werden.
Aber diese frauliche Glanzleistung "Handtasche mit Geld im Auto lassen" wird dann wohl kaum eine Versicherung belohnen wollen. Es sei, man hat eine ganzjährliche oder mindestens eine zur Zeit gerade gültige Reiseversicherung, dann wird aus dem Auto entfremdetes Eigentum von der Versicherung bis zu einer vereinbarten Höhe vergütet
Bei Kasko ist klar das die nicht zahlen. Hausratversicherung, da hängt es von den Bedingungen ab (bei VHB 74 war´s noch drinnen) und bei neuern von der Gesellschaft und deren besonderen eigenen Bedingungen. Bei grober Fahrlässigkeit, was ich bei Handtasche auf Sitz wohl so sehen würde, ist aber trotzdem nichts drinnen.
Also das Auto hat 3 min. vor dem Kindergarten geparkt, so dass ich das nicht als grob fahrlässig sehen würde.
Es war ein so genannter "Blitzeinbruch"
Trotzdem lässt man sowas natürlich nicht offen liegen................
Da Ihr die Papiere nun schon zum 2.Mal geklaut sind (das 1. Mal vor kurzem auf Arbeit), hab ich natürlich die Sch***** voll !
Damals wollte auch keiner zahlen, auch nicht der Betrieb...........
Papa durfte es wieder richten...............grummel.............
