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Leute gibt es!

DannyCoburg / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Heute vormittag kam die Polizei zu mir und erschreckte mich mit der Nachricht, ich hätte eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Ich war völlig von den Socken und ging mit der Polizei zu meiner Garage. Das vordere Nummernschild war etwas eingebeult, ein Abdruck, wie er von einer Anhängerkupplung stammen könnte, war zu sehen.

Ich war heute früh kurz auf der Post und fuhr dort in eine Parklücke ein, hierbei soll ich das vor mir stehende Auto gerammt haben, die darin sitzende Beifahrerin soll dadurch nach vorne geschubst worden sein. Ein Anstoß, den ich sicher bemerkt haben müßte! Nach dem Anstoß soll ich seelenruhig meine Post abgeholt und dann weggefahren sein. Auf meine Frage, warum die Frau dann nicht ausgestiegen ist, um mich auf den Anstoß hinzuweisen, habe sie gesagt, daß sie sich gefürchtet hätte, weil ich grimmig geschaut hätte. Angeblich war der Fahrer auch in der Post, als ich drin war

Den Anstoß hätte ich sicher bemerkt, dann wäre ich natürlich nicht weggefahren. Ich denke, das Auto ist, während ich in der Post war, im Gegenteil auf mein Auto draufgefahren und die wollen das jetzt drehen, evtl. noch mit Schleudertrauma etc. der Frau. Ein bodenlose Frechheit, ich bin total geplättet, so etwas habe ich noch nicht erlebt.

Es ist sowas von blöd, sich für etwas zu rechtfertigen, was man nicht getan hat und zu versuchen, seine Unschuld zu beweisen. Jetzt habe ich erstmal Gegenanzeige erstattet. Ich denke, wäre es wirklich so gewesen, wie die Frau schilderte, hätte sie ja wenigstens aussteigen können und mich aufmerksam machen können.

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Anonym DannyCoburg „Leute gibt es!“
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Hi Danny,

das kenne ich zu genüge. Mir nahm einmal im tiefsten Winter bei Glatteis pur, jemand, der aus einer Baumarktausfahrt kam und sich vordrängeln wollte, die Vorfahrt und behauptete im Nachhinein, ich hätte absichtlich auf ihn draufgehalten. Als Beweis lieferte er nachgestellte Fotos bei denen nicht die Spur von Eis oder Schnee zu sehen war. Obwohl ich allerhöchstens Tempo 30 draufhatte, bin ich fast ungebremst in seinen BMW gerauscht. Wie sich später herausstellte, betrug der Schaden an beiden Fahrzeugen deutlich mehr als 10.000 DM.

Nach seiner Aussage (und die seiner Frau), soll er mit seinem PKW nur minimalst über den Rinnstein hinweg gestanden haben, als ich ihn absichtlich gerammt habe. Kurz zuvor soll ich sogar noch beschleunigt habe. Dumm war nur, dass zum ich einen, ein auf dem Bürgersteig befindliches Verkehrsschild hätte ummähen müssen, um ihn dort zu treffen, und zum anderen konnte der Polizist vor Gericht bezeugen, dass der 5er BMW des Klägers viel weiter in die Fahrbahn hineingeragt hatte, als dargestellt.

Der Richter erkannte die Gefälligkeitsaussage der Ehefrau ohnehin nicht an, so dass der Kläger auf allen Kosten sitzen geblieben ist und mir seine Versicherung noch Schmerzensgeld für das tatsächliche Schleudertrauma erstatten musste. Trotzallem war es jede Menge Rennerei und Ärger für mich als Betroffener.

Leider ist es in D ja so, Recht haben ist ja eine Sache, aber Recht zu bekommen, eine andere. Ich drücke Dir mal die Daumen, dass Du zu Deinem recht kommst. Auf jeden Fall wirst Du die Lauferei am Hals haben.

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Marwoj DannyCoburg „Leute gibt es!“
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hi Danny,
alls ist relativ einfach zu prüfen.
Die Polizei nimmt sich beide Fahrzeuge zum ausmessen, angebliches Geschehen wird so zu sagen nachvollgezogen. Stimmen die Höhen der Beule mit Spuren an deinem Fahrzeug, kleine farbige Krazer auch zum Nachvollziehen, würde der Fall klar sein.
Mir ist so was gleiches mit dem Dienstfahrzeug passiert, dachte kann nicht war sein, war aber der Fall. Peinlich für mich in der Firma, habe allerdings auch nichts gemerkt.
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cz marwoj

amat victoria curam
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DannyCoburg Marwoj „hi Danny, alls ist relativ einfach zu prüfen. Die Polizei nimmt sich beide...“
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Aber kann auch festgestellt werden, ob ich vorwärts fahrend auf ihn oder er rückwärts fahrend auf mich gerauscht ist?

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Marwoj DannyCoburg „Aber kann auch festgestellt werden, ob ich vorwärts fahrend auf ihn oder er...“
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Dafür sind Zeugen Aussagen notwendigt.
Was ich hier meine, ist nur die identifizierung und tatsächliche Beteiligung zwei Fahrzeugen.
Aber.. sicherlich nach Begutachtung und Ausmaß der Schaden ist auch möglich den Verursacher ausfindig zu machen.
Ich drücke dir die Daumen.
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cz marwoj

amat victoria curam
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xafford DannyCoburg „Aber kann auch festgestellt werden, ob ich vorwärts fahrend auf ihn oder er...“
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Ja, sowas kannman nachrüfen. Ein rückwärts fahrendes Auto taucht mit dem Heck ab, wodurch bei einer Kollision der Schaden an deinem Auto tiefer sitzt. Wenn Du vorwärts gefahren wärst, so hättest Du entweder gebremst, und dein Auto wäre vorne abgetaucht (also wäre der Schaden bei Dir höher), oder Du hättest nicht gebremst und der Schaden wäre auf normaler Höhe.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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idefix1968 DannyCoburg „Leute gibt es!“
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Wenn Du keine Zeugen hast nein. Es wird nur die Möglichkeit ob Dein Fahrzeug beteiligt war geprüft (mit der Höhenübereinstimmung und Farbe).
Leider schlechte Karten. Allerdings kann ein guter Anwalt die Aussage der Frau als Unglaubwürdig hinstellen. Ein Auffahren auf eine Anhängerkupplung verursacht dort nur dann einen Schaden wenn die Aufhängung beschädigt ist. Dann wird es teuer.
Ansonsten dürfte nur Dein Nummernschild einen Schaden haben...
Und bei einem heftigen Ruck wäre auch die Aufhängung beschädigt (nicht mehr so stabil wie früher wo bei den Geländewagen immer LKW Rahmen als Grundlage da waren). Damit wäre Sie schon einmal Unglaubwürdig.
Gruß und viel Glück, Henning

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Kolti DannyCoburg „Leute gibt es!“
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wegen vortäuschugn einer Straftat erstatten.

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xafford DannyCoburg „Leute gibt es!“
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Echt äergerlich, vor Allem wegen der Rennerei. Mir passierte vor einiger zeit auch was äußerst unangenehmes. Ich bg hinter einem anderen Auto in eine Seitenstraße ab. Plötzlich blieb das Auto vor mir stehen ohne Blinker oder sonsigen Anzeichen. Ich stoppte also auch ungefähr 3 Meter dahinter. Plötzlich sehe ich die Rückfahrscheinwerfer aufleuchten und das Auto vor mir schießt im Rückwärtsgang auf mich zu. Ich hatte gerade noch Zeit zu hupen, da rummste es auch schon und sie war in mich rein gekracht.
Wir siegen beide aus und die Frau ist zuerst ziemlich verdattert, fängt sich aber gleich und sagte das sei ja nur ne Kleinigkeit und ich solle ihr sagen was das wohl kosten würde, sie gibt mir das Geld jetzt gleich auf der Stelle. Da meinte ich, daß ich das hier vor Ort kaum beurteilen kann und sowas schnell mal 1000 Euro und mehr kostet. Sie fing dann plötzlich an ich würde ja eh nach Alkohol riechen und außerdem sei ja eigentlich ich ihr reingefahren. Da hatte ich die Nase voll und rief die Polizei.
Zum Glück war die Gute ziemlich bescheuert. Das erste, was sie der Polizei erzählte war, daß sie rückwärts gefahren sei, weil sie an er Tankstelleneinfahrt vorbei war in die sie eigentlich reinwollte und ich sei von Hinten angerauscht gekommen. Daraufhin klärten sie die Polizisten aus, daß sie, wenn sie rückwärts fährt, eine erhöhte Sorgfaltsflicht hat und somit Schuld sei. Das veranlasste sie dazu zu sagen sie hätte sich geirrt, sie sei gar nicht rückwärts gefahren, sondern gestanden und ich sei ihr rein. Das fanden die Polizisten wenig glaubwürdig und sie fragten in der Tankstelle nach. Die Frau in der Tankstelle hatte mich zum Glück hen ehört und hingeschaut und sagt eaus, daß ich stand und die Frau rückwärts gefahren war.
In dem Moment kam sie wieder darauf, daß ich ja nach Alkohol riechen würde (ich kam da gerade von der Arbeit). Der Alkoholest ergab natürlich, daß ich keinen Tropfen getrunken hatte.

Ende vom Lied war, daß die Versicherung von ihr zwar zahlte, aber nur einen Teil, da sie einen Sachverständigen bestellte, der die Kosten, die die Werkstatt für die Insandsetzung verlangt hatte, runterrechnete und ich auf ca. 500 Euro sitzen blieb. Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon keine Lust mehr auf den Kram und belies es einfach so.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Kolti xafford „Antwort“
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.. bestimmt auch Anwälte, die für Xaffords arbeiten. ;O)

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DannyCoburg Nachtrag zu: „Leute gibt es!“
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Leute, danke erstmal. Die Polizei (die übrigens ganz nett war) hat also meine Aussage ins Protokoll aufgenommen, auch, daß ich meinerseits Anzeige erstatte und mir anschließend das Aktenzeichen mitgeteilt. Ob ich die Sache schon jetzt meiner Kfz-Rechtsschutzversicherung mitteile, oder erst Schriftliches abwarte?

Als ob man es nicht eh´ schon schwer genug hätte heutzutage und nicht genug sonst zu tun, muß man sich noch mit so einem Mist rumplagen. Wenn ich schuld wäre, würde ich das schon eher einsehen, aber so...

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Emily22 DannyCoburg „Leute gibt es!“
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Spätestens vor Gericht wird sich die Tussi schon mal überlegen müssen, was auf Falschaussage, Betrug oder Meineid steht !
Mir wollte so ein Dussel auch mal was anhängen, schiesst von links voll aus der Nebenstrasse ungebremst quer über die Strasse in ein parkendes Auto.
Schuld war ich dann natürlich, weil meine Flunder 20 Meter weiter oben
vor der nach rechts gehenden Strasse stand und somit eine "verwirrende und unübersichtliche Situation" produzierte *lachwech*
Nachdem der Typ dann nicht aufgehört hat herumzubrüllen, hat irgend ein Nachbar dann die Polizei geholt.
War nur Pech für den Dussel, dass der Alkoholtest dann schon mal sofort zum Entzug der Fahrerlaubnis führte ;-)

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aldixx DannyCoburg „Leute gibt es!“
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Hallo Danny.
Melde das gleich bei deiner Rechtsschutzversicherung und gehe zum RA, der kann
Akten einsehen und du nicht, denn so wie du das schilderst hat die Tante das nicht
das erste Mal gemacht.
Versuche raus zu finden ob da schon ähnliche Fälle vorliegen, es gibt Leute die
leben davon.

Und vorsicht bei netten Polizisten!

aldixx



make my day
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spiderjens DannyCoburg „Leute gibt es!“
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und schau mal, ob die gegnerische Anhängerkupplung eine abnehmbare ist. Die MUSS er nämlich abnehmen, wenn kein Hängerbetrieb vorliegt. Sonst hat er zumindest eine Mitschuld.

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gelöscht_82873 DannyCoburg „Leute gibt es!“
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Vor allem solltest Du das direkt Deiner KFZ versicherung melden, denn diese hat i.d.R. das größte interesse daran, den Fall warheitsgemäß aufzuklären, um nicht zahlen zu müssen!

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