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Bewerbungen - Geld vom Arbeitsamt auch nach 6 Monaten noch?

ulli952 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi, ich habe vor einem halben Jahr erfahren, dass unsere Firma pleite geht. Am 2.2. erfolgte die Entlassung. Natürlich hab ich mich gleich am Sommer 2004 und auch schon vorher, ich hab geahnt, dass die Firma langsam runtergeht, Bewerbungen abgesendet. Das waren um die 50 - 60. Habe alle Absagen gut aufbewahrt. Habe mich gestern arbeitslos melden müssen. Da hab ich erfahren, dass ich meine Bewerbungen auch geltend machen kann und für jede Bewerbung und Absage, die ich nachweisen kann, 5 Euro bekomme. Hmm, die Frau dort war so unverständlich, dass ich das nun so verstanden habe, dass ich erst am Heute alle nachgewiesenen Bewerbungen geltend machen kann??? Was soll denn das? Gehen die davon aus, dass ich bis zum letzten Tag die Hände in den Schoss lege? Also mal die Frage, vielleicht ist ja unter euch ein EDVler, der auch Ahnung davon hat, weil er selbst davon betroffen ist oder war. Kann ich im Nachinein meine Bewerbungen geltend machen? Das ist ja ein halbes Vermögen - bei 60 Bewerbungen macht das 300 Euro!!! WIe gesagt, die schriftlichen Absagen habe ich noch. Gruss Backmann

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Emily22 ulli952 „Bewerbungen - Geld vom Arbeitsamt auch nach 6 Monaten noch?“
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Da haste wohl keine Channce mehr. Spätestens bei der nächsten Vorladung bei der Afa sind die Unterlagen dort immer abzugeben, falls die Bewerbungskosten überhaupt erstattet werden je nach Land.

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format c: ulli952 „Bewerbungen - Geld vom Arbeitsamt auch nach 6 Monaten noch?“
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tja, da hast du dich wohl selbst in den arsch gebissen.
man kann nicht irgendwelche bewerbungen rückwirkend einreichen, um geld zu erhalten.
man muss einen bewerbungskostenantrag stellen, der ein jahr lang gültig ist und erst ab antragstellung, sprich 04.02.2004, gilt.
du hättest schon im sommer 2004 einen bewerbungskostenantrag stellen müssen, wenn das zu diesem zeitpunkt überhaupt möglich war.
alle vorherigen bewerbungen sind für die tonne.
auch im zeitalter von hartz4 ist es nicht verkehrt sich VORHER zu informieren.
habe auch schon manchesmal in den sauren apfel beissen müssen, habe mich z.b. zwischen abitur und bundeswehr nicht arbeitslos gemeldet.


hope that helps

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format c: Nachtrag zu: „tja, da hast du dich wohl selbst in den arsch gebissen. man kann nicht...“
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sorry 04.02.2005

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Der_Milchmann format c: „tja, da hast du dich wohl selbst in den arsch gebissen. man kann nicht...“
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bei uns am Amt liegt eine Broschüre in der du ein Jahr rückwirkend diese Dinger einreichen kannst - nur wenn du wirklich Belege hast natürlich und dann eine Pauschale von 5 EU pro Bewerbung kassierst - hab es aber selbst noch nie gemacht

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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charlie62 ulli952 „Bewerbungen - Geld vom Arbeitsamt auch nach 6 Monaten noch?“
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Geld vom Arbeitsamt gibt es wohl nicht.

Du kannst aber die Kosten für die Bewerbungen (Paper, Porto, Telefon...) bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Pech hast du allerdings, wenn der Gesamtbetrag der Werbungskosten (Fahrten zur Arbeit, Arbeitmittel...) nicht höher als die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920,00 Euro ist.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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