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Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet

idefix1968 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Ich habe eine 64 qm 3 Zimmerwohnung zur Miete. Es existiert im Haus (ca. 1964 erbaut / 8 Mietparteien je Blockteil und 3 Blockteile) eine Wasseruhr.


In der Jahresabrechnung wird nun jedes Jahr das Wasser, der Hausmeister, die Gartenpflege, der Hausstrom (nicht Wohnungsstrom), der Müll nach qm (m²) abgerechnet. Das heißt für mich, ich zahle soviel wie 2-4 köpfige Familien bei mir im Haus. Ist das zulässig?


In Punkto Wasser habe ich mich schon erkundigt. Dort ist ein Einverständnis aller Hausbewohner erforderlich um den Vermieter zu zwingen pro Wohnung eine eigene Wasseruhr anzubringen. Selbstverständlich werden die Familien die dadurch billiger leben nicht damit einverstanden sein. Der Vermieter ist nicht gezwungen eine Wasseruhr für Einzelmieter zu installieren. Und eine selbst installierte Wasseruhr ist nicht rechtsgültig. Müll als Beispiel 176 Euro im Jahr nur für mich.


Und nu? Ausziehen werde ich deswegen aber noch nicht :-)


Gruß, Henning

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laola1 idefix1968 „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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Da das jetzt schon an eine Rechtsberatung grenzen wuerde (was verboten ist), kann ich Dir nur den guten Rat geben, Dich an den oertlichen Mieterverein zu wenden. Wenn ich mich recht entsinne ist eine Wasserabrechnung nach qm z.B. nicht zulaessig, aber wie gesagt, IANAL :) (I Am Not A Lawyer, ich bin kein Anwalt) Nach dem zu urteilen, was ich bisher so gelesen hab, ist die Abrechnung nach Parteien bzw. nach jeweils dort lebenden Personen zu gestalten. Allerdings kann es ja auch sein dass wenn im Mietvertrag soetwas vereinbart wird, das auch gueltig sein kann, darauf kann Dir nur ein fachkundiger Mensch (vorzugsweise halt Mieterverein) geben. Die Investition in die Mitgliedschaft bei Mieterverein (hier z.B. 5 EUR/Monat) hat man durch die Ersparnis bei der Nebenkostenabrechnung in der Regel mehr als deutlich raus :)

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charlie62 idefix1968 „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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Kolti idefix1968 „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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Es sollte der halbe Wasserverbrauch nach Quadratmetern und der Rest nach Köpfen abgerechnet werden.
Aber was hältst Du davon, wenn Du Dir ne Wasseruhr in Deine Wohnung einbauen läßt.


http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw176.htm

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gelöscht_35042 Kolti „Es sollte der halbe Wasserverbrauch nach Quadratmetern und der Rest nach Köpfen...“
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@Kolti, wenn eine Wasseruhr, dann muss für jeden eine Wasseruhr eingebaut sein! Sonst ist die Berechnung ungültig, da der Rest ja dann auf die anderen Mieter auf ²m umgerechnet wird!

luttyy

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Nasser idefix1968 „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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Schau mal in deinen Mietvertrag rein, was da alles so drin steht.
Wenn du Pech hast, dann musst du für deine Nachbarn mit abdrücken.
So kenne ich das jedenfalls von einem Bekannten, der hat auch so ein Problem.
Der duscht und badet nun zu jeder erdenklichen Tageszeit und Nachtzeit, nur wegen den Kosten. Bringt ihm zwar nichts, aber somit ärgern sich die anderen, wie er sagt.
Fragwürdig?
Cleverer wäre es vielleicht, wenn er mal ein Wort mit seinem Vermieter wechseln würde, natürlich nur unter vorheriger gründlicher Information der Sachlage.
Vielleicht hat der ein Einsehen und ändert den Vertrag.
Sprichwort: Wie man in den Wald reinschreit, so kommt es aus ihm heraus.

1. Ein gutes Argument ist nämlich der Häusliche Friede untereinander und kein Stress mit dem Vermieter.

2. Der Vermieter ist, in der Regel, auch daran interessiert, dass seine Mieter ihn nicht nerven.

Also:
Ein Buch kaufen oder leihen, z. B. Mieten und Wohnen von WISO.
Sich gründlich informieren.
Bedenken, dass jede Sachlage anders ist.
Nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Mal ein locker nettes Gespräch mit dem Vermieter führen.

Ärgern kannste dich immer noch. (Sowie Tausend andere).

MfG Nasser

;) Und immer trocken bleiben.
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Emily22 idefix1968 „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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Schade nun bist Du etwas zu spät, ich hatte da einen sehr ausführlichen Artikel in einer Zeitung, exakt zu dem Thema was der Vermieter umlegen darf und wie, aber nun war die Papiersammlung da.
Aber soweit war zu lesen, wenn sich der Vermieter quer legt und erst recht die anderen Mieter mit mehreren Personen in einem Haushalt, dann hast wohl alleine sehr schlechte Karten. Am besten beim Mieterschutzbund oder sowas mal fragen, aber das kostet mittlerweile auch schon fette Gebühren afaik

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Aide idefix1968 „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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natürlich hat der Vermieter das Recht, das Umlageverfahren für die Nebenkosten (im gesetzlichen Rahmen) festzulegen.
Fläche ist gut und billig für den Eigner/Verwalter. Hast Du nach Köpfen, mußt Du dem Verwalter anzeigen, wenn für einige Tage/Wochen Deine Freundin/Freund etc. einzieht oder Du Deine bessere Hälfte aus der Wohnung geworfen hast. Dazu kommt dann oft noch ein Ganz- oder 1/2-Kopf Zuschlag für Waschmaschinen.
Zu Wasseruhren kann man als Mieter den Eigner nicht zwingen, auch wenn alle zustimmen. Außerdem müssen diese alle ~5 Jahre geeicht, also ausgetauscht werden. Die Anschaffungs-/Wechselkosten können afaik auch nicht auf dem Mieter umgelegt werden, was die Rendite reduziert, also häufig von geringerem Interesse ist.
Eigene Wasseruhr ist rausgeschmissen und unerlaubter Umbau.

"... Wasser, der Hausmeister, die Gartenpflege, der Hausstrom..."
Hausmeister UND Gartenpflege ist afaik nur unter gewissen Umständen erlaubt, z.B. wenn der Hausmeister laut Dienstvertrag nicht für die Gartenpflege zuständig ist, oder bei besonderen Arbeiten, die dann aber oftmals nicht umlagefähig sind. Hier solltest Du mal den örtlichen Mieterverein befragen.

AideÄTgmx.dewird nur sporadisch abgerufen
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idefix1968 Nachtrag zu: „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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@Aide: Die Freundin muß nur angegeben werden, wenn Sie mehr als 60 Tage im Jahr in der Wohnung wohnt und die Abrechnung auf Köpfe umgeschlagen wird. Auch ein Angabe die ich mal von einem Anwalt bekommen habe. Der Hausmeister ist nur für kleine Reparaturen zuständig und kostet mich ca. 74 Euro im Jahr. (8x3 Mieter zahlen Ihn). Die Gartenrabeiten werden von einer Firma ausgeführt und beinhalten Mähen (mit einem fahrbaren Mäher) und Baumarbeiten (Innenhof zwischen 3 Dreierwohnblöcken). Kostet mich ähnlich viel wie der Hausmeister. Steht aber im Mietvertrag.

Ich werde mich wohl bei einem Anwalt erkundigen. Kostet meist auch nur 80 Euro Beratungskosten, wenn es nicht der Rechtschutz übernimmt. Andere Mieter, die gegen Ihn geklagt haben sind kurz danach aus der Wohnung gedrängt worden :-)

@laola1 u.a.: Ich werde mir mal den Mietvertrag vornehmen (14 Seiten lang von Haus & Grund aufgesetzt /Anwaltsverwaltungsgesellschaft). Ich glaube da steht nichts über die Umlage der Mietkosten.

@kolti: Eine Wasseruhr einbauen kann ich schon. Aber es ist wie ich beschrieben hatte nicht verwertbar. Ich kann keine Einzelabrechnung erzwingen, sondern weiß höchstens wieviel weniger/mehr ich zahle.

Gruß, und danke an alle die sich mit Gedanken gemacht haben...
Ich wollte auch keine Anwaltsberatung, sondern nur Erfahrungswerte...
Henning

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