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Scheidung - Wo muss ich dann hin ?

Sandor1 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin Moin Leutz,
meine Mutter hat beschlossen sich scheiden zu lassen;
ich bin 16 und mich würde interessieren welche Möglichkeiten ich hab zu wählen wo ich wann hin darf/kann/muss.
Also :
a) Muss ich dann 1 WE/2 Wochen zu meinem Vater oder
b) Kann ich mit 16 auch so entscheiden dass ich persönlich immer die Wahl hab wo ich hin will ? Also so dass ich z.B. n halbes Jahr bei meiner Mutter bin und dann n paar Wochen bei meinem Vater,dann wieder n paar Tage @ Muddi\'s House,dann wieder zu meinem Alden etc. etc. ?
Da ich mit Anwälten u.Ä. nich sooo gut klar komm und meine Eltern recht planlos sind dachte ich mir ich frag euch mal...weiss also einer wat ?
MFG Sandor

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Amenophis IV Sandor1 „Scheidung - Wo muss ich dann hin ?“
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Wird vom Vormundschaftsgericht entschieden, wobei, wie es so heißt, "das Wohl des Kindes an erster Stelle steht". Dabei stehen Kindern ab vollendetem 14. Lebensjahr zusätzliche Mitgestaltungsrechte zu.

Ich bin kein Scheidungsanwalt - aber Du wirst wahrscheinlich garnichts "müssen" - nur dem Gericht sagen, was Du willst.

Gruß
A4.
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Sandor1 Nachtrag zu: „Scheidung - Wo muss ich dann hin ?“
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Also besteht auch die Möglichkeit sich nicht direkt festzulegen ?
Sorgerecht bei der Mutter is ok,aber mit der komm ich auch nich 24/7 klar,darum.
MFG

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Amenophis IV Sandor1 „Also besteht auch die Möglichkeit sich nicht direkt festzulegen ? Sorgerecht...“
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Sandor, Du mußt dem Gericht sagen, was Du willst. Wenn Du das begründen kannst, wird das Gericht dem weitgehend folgen.

Mit 16 bist Du beschränkt geschäftsfähig, es wäre (wenn es finanziell geht), z.B. auch eine eigene Bude denkbar. Oder eine WG. Du hast da relativ viel Spielraum.

Du kannst Dich auch - beim Jugendamt im Rathaus - beraten lassen, ev. , wiederum je nach Finanzlage, auch eine Rechtsberatung bekommen.

Gruß
A4.
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Amenophis IV Sandor1 „Also besteht auch die Möglichkeit sich nicht direkt festzulegen ? Sorgerecht...“
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Sandor, Du mußt dem Gericht sagen, was Du willst. Wenn Du das begründen kannst, wird das Gericht dem weitgehend folgen.

Mit 16 bist Du beschränkt geschäftsfähig, es wäre (wenn es finanziell geht), z.B. auch eine eigene Bude denkbar. Oder eine WG. Du hast da relativ viel Spielraum.

Du kannst Dich auch - beim Jugendamt im Rathaus - beraten lassen, ev. , wiederum je nach Finanzlage, auch eine Rechtsberatung bekommen.

Gruß
A4.
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Spießer Sandor1 „Scheidung - Wo muss ich dann hin ?“
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Wie wärs, wenn Du das mit Deinen Eltern so abklärst, wies euch allen dreien am genehmsten ist? Ich hab ne ähnliche Situation erlebt, allerdings ging das bei mir schon los, als ich sechs war. Hab dann den Rest meiner fröhlichen Kindheit bei Muttern verlebt und meinen Vater besucht, wann immer mir danach war.
Fakt ist jedenfalls, daß Du von rechts wegen offiziell zu einer Seite zugeordnet wirst, und das kannst Du nicht alle paar Wochen wieder um-xen. Welche Seite, das darfst Du Dir ab 12 (?) Jahren mit aussuchen.
Allerdings sind Gesetze nur was für Leute, die sich untereinander nicht auf der Basis des gesunden Menschenverstandes einigen können, und wenn z.B. (wie in meinem Fall) die Entfernungen erträglich sind und alle Beteiligten sich halbwegs verstehen, sollte man sich doch da jederzeit auf was vernünftiges verständigen können. Gibt ja schließlich Telefone....

mfG

Herbert

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Sandor1 Nachtrag zu: „Scheidung - Wo muss ich dann hin ?“
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THX @ euch 2!
Des mit der Bude hab ich mir auch schon überlegt,aber ich hab mich bisher noch nich umgeguckt.
Nomma THX und Gn8 :D

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