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rechtliche frage zu gema gebühren und "Musik/Audio CD-R" !?

gelöscht_21907 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo, bin heute in off-topic laune ;-)


was bringt mir eigentlich ein aien "audio cd-r musik only" meines wissen ist auf diesen rohlingen ja eine gema gebühr drauf sowie auch auf MC's ! und die gema-gebühr auf brenner (gibts die eigentlich schon/noch)


ich weiss das manche HiFi CD- Brenner nur solche akzeptieren aber bis auf die ID sind die ja baugleich.


also meine überlegung zu was legitimiert mich ein gema-cd-r ? ich geh davon aus das ich eine musik cd gekauft habe. jetzt mach ich mir mit meinem brenner ein kopie auf einer "normalen"cd-r für mein autoradio. die nur ich verwende. was mir auch (noch) zusteht, oder ?


aber wozu sollte ich eine gema-cd-r nehmen ? darf ich ein kopie etwa an einen freund verschenken ? (nicht verkaufen)


oder ist das nur abzocke !? ich will damit jetzt nicht ist raubkopieren moralisch usw diskusion. ich geh davon aus das man das original gekauft hat.


muss man also eigentlich auch gema für die privat kopie zahlen. also darf eigentlich nicht auf normalen cd-r brennen? oder bekomme ich irgend ein recht durch die gebühr ?


 


danke für infos


 

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xafford gelöscht_21907 „rechtliche frage zu gema gebühren und "Musik/Audio CD-R" !?“
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naja...was bringt sie? dem hersteller mehr geld. übrigens sind auf normalen rohlingen afaik auch schon urheberrechtsabgaben drauf, so wie auf druckern, scannern, brennern (?),...
momentan ist die privatkopie zwar theoretisch erlaubt, allerdings darfst du bei originalen, welche einen kopierschutz besitzen, diesen nicht umgehen. etwas schizophren, aber ist ja nicht die einzige rechtskombination, die so unsinnig ist.
ich weiß nicht, ob die alte regelung mit 7 erlaubten kopien noch bestand hat, denn danach dürftest du auch normale cd-rohlinge nehmen, deine CD 7 mal kopieren und guten freunden geben (schenken), das hatmit den audiorohlingen nichts zu tun.
im übrigen ist die GEMA eigentlich nicht der größte treiber in der branche, die IFPI tut sich viel häufiger durch kundenunfeundliche rechtliche begehren hervor.
irgendwann einmal sollte jemand vor dem bundesverwaltungsgericht das patentamt auf zulassung einer (oder mehrerer) verwertergesellschaften als konkurrent der GEMA verklagen, oder auf wahrnehmung ihrer kontrollpflicht verdonnern lassen, da die GEMA derzeit de facto unbehelligt tun und lassne kann, was sie will. sie läßt sich weder in die bilanzen noch in sonstige reinreden/schauen, obwohl das patentamt dafür einen auftrag (aber wohl zu wenig personalmittel/qualifikation) besitzt.
im endeffekt würd ich sagen, daß es sich mit audiorohlingen in etwa wie mit shell V-Power oder hasenpfoten verhält: wenn man ganz fest daran glaubt, dann könnte man meinen es bringt etwas.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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