speziell was einen Bausparvertrag ,betrifft !!!
PS: ich will keinen abschließen , kann sein das meine Schwester Probleme mit dem "Bausparer" hat !!!
Danke und Gruß

speziell was einen Bausparvertrag ,betrifft !!!
PS: ich will keinen abschließen , kann sein das meine Schwester Probleme mit dem "Bausparer" hat !!!
Danke und Gruß
dann solltest du vieleicht etwas deutlicher werden....
auch dann kan ndir geholfen werden.
genau... "ich hab ein problem mit meinem auto, da stimmt etwas nicht. weiß vielleicht jemand, was das sein kann?" ;-)))
also, welches problem hat denn "deine schwester" genau???
Letzten Gerüchten zufolge soll es sogar menschliches Leben in Offenbach geben...
Also Jungs, ich bin gelernter Versicherungsfuzzy!
Ich habe übrigens gerade Probleme mit meinem PC, habe viel Mühe gehabt, wieder ins Internet zu kommen.
Lag es nun daran, was ich vermute???
Ja oder nein, warte nach aussagekräftiger Info auf Expertenmeinung!
ja, eindeutig.
;-)
SORRY!!
okay , also folgende Situation :
Meine Schwester und Ihr Mann hatten damals einen gemeinsamen Bausparvertrag abgeschlossen !
Nun ist die Ehe geschieden , und Ihr Exmann hat die Police mitgenommen wo er ausgezogen ist .
Die Bausparkasse tut sich aber etwas schwer , meiner Schwester eine neue Police auszustellen !! ( wir vermuten , das Ihr EX ,ihre Unterschrift gefälscht hat , um an den Betrag ranzukommen )
WIE GESAGT; IST NUR ERSTMAL EINE VERMUTUNG !!!!!!
Wir verhält sich das ,bei Auszahlung oder Auflösung eines gemeinsamen Bausparvertrages ??
... so das mal in groben Zügen gewesen !!
Gruß mim
Muß doch im Urteil stehen, ob und welcher Ausgleich (siehe A4).
Dabei müssen die Werte angegeben werden, die "zugewonnen" wurden. Wenn im Urteil steht, SIE gibt ihm 50.000,-€ kann Sie das als ein Teil betrachten, wenns heißt, sie zieht aus und er gibt Ihr ist das was anderes. Lautet die Police auf seinen Namen? Dann darf er sie mitnehmen, im Prinzip. Wenn auf Ihren ist das Diebstahl>>>>Bullen>>>>>Knast>>>>>kein Unterhalt!!!!
Wenn auf beide Namen, sollte sowas im Prozzes erwähnt werden und vom Richter in den Unterhaltsausgleich einbezogen werden.
Wenn Ihr einen weiteren rechtsstreit befürchtet, der Versicherung das mitteilen, und zwar als Einschreiben MIT Rückschein an den Vorstand des Unternehmens, das der Besitz des Vertrages streitig ist und vor Gericht entschieden wird und sie solange nicht auszahlen sollen, weil sonst evtl. doppelt. Dann wird kein Geld gezahlt, oder es geht auf ein Sperrkonto beim zuständigen Amtsgericht.
Die Beratung kostet:
...einen Eintrag in mein Gästebuch!
hi,
danke erstmal !!
hab mich nochmal schlau bei Ihr gemacht ,der Bausparer wurde bei der Scheidung nicht mit erwähnt !!
... weiß nicht ob das so relevant ist !!!
Kann Ihr Ex ,den (gemeinsamen)Bausparer allein auflösen o.ä. ??? ich persönl. dachte immer das da 2 Unterschriften nötig wären !!
Danke mim