Stellungnahme Herausgabe von Nutzerdaten
Joerg Heidrich joh@heise.de (6. Januar 2003 13:26)
"Stellungnahme Herausgabe von Nutzerdaten
Zu der Herausgabe von Nutzerdaten auf Anforderung eines Gerichtes
sind wir rechtlich verpflichtet. Dies ergibt sich aus einer ganzen
Reihe von Vorschriften, u.a. § 89 Abs. 6 TKG oder §§ 100a ff. StPO.
Vorliegend haben wir die Daten auf einen Beschluss des Amtsgerichts
Münster an die Staatsanwaltschaft herausgegeben.
Auf die Speicherung und ggf. die Herausgabe von IP-Adressen wird in
der Privacy Policy des Verlags ausdrücklich hingewiesen. Dort heißt
es u.a.:
"In Verbindung mit Ihrem Zugriff werden auf unseren Servern Daten für
Sicherungszwecke gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung
zulassen (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete
Seiten). Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die
statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.
Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet
sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen
übermitteln."
Des weiteren machen wir in unseren Nutzungsbedingungen deutlich, dass
die anonyme Teilnahme an den Foren nicht gestattet ist:
"Mit der Speicherung auf unserem Server und der öffentlichen
Verbreitung übernehmen wir eine Mitverantwortung für den Inhalt Ihrer
Beiträge. Wir erwarten daher von Ihnen, dass Sie selbst bereit sind,
zu Ihren Beiträgen zu stehen und uns Ihre tatsächliche Identität
bekannt zu geben."
In der Praxis wird eine Anfrage nach Nutzerdaten relativ selten
gestellt. 2002 hatten wir hier bei Zehntausenden von Posting nur drei
derartige Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, auf die wir die
Daten herausgegeben haben. Ein Fall bezog sich auf eine Beleidigung,
ein anderer auf den Verdacht von Schwarzarbeit. Mitgeteilt wird der
Staatsanwaltschaft dabei die IP-Nummer sowie Datum und Uhrzeit der
Verbindung. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir
nicht informiert.
Als Forums-Betreiber stehen wir im Spannungsfeld zwischen den
Ansprüchen auf freie Meinungsäußerung und auf Schutz beispielsweise
vor Beleidigungen oder Verleumdungen. Wir können daraus resultierende
Konflikte nicht lösen, sondern müssen auf die Gerichte vertrauen.
Die Anschuldigungen gegen Herrn Voss empfinde ich persönlich als
rechtlich haltlos. Würden wir hier eine strafrechtlich relevante
Äußerung sehen, so hätten wir den Beitrag gelöscht, was jedoch
bewusst nicht geschah. Insofern wünschen wir Herrn Voss gutes
Gelingen bei der Verhandlung am Mittwoch und erwarten einen
Freispruch.
Gruss aus Hannover
Joerg Heidrich
Rechtsanwalt
Justiziar Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG"
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=2773178&forum_id=37091
Insbesondere den letzten Absatz der Stellungnahme bitte ich zu beachten.