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Käuferschutz

jayray / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,


Ich hab mir in einem Möbelhaus am 3.12. ein Sofa bestellt das ich ende Januar dann abholen kann.


Ich habe eine Anzahlung von 100Euro geleistet.Nun hat das Möbelhaus das Sofa im Preis um 15% reduziert,müssen die mir das jetzt zum neuen Preis geben ,oder kann ich vom Kauf zurücktreten und meine Anzahlung wiederbekommen und das Sofa zum neuen Preis bestellen???Kennt sich jemand mit sowas aus???


 


MFG

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Chrisiiiii_cs jayray „Käuferschutz“
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Ne geht net!!
Da du beim Kaufvertrag (müsstest du ja gemacht haben!!) das Sofa zu dem Preis X bestellt hast!!!
Also bekommst du dat Sofa net zu X-15%!!!
Als Vertagsstraffe sind dabei deine 100€ Anzahlung im Spiel!!!
(Ausser im Kaufvertrag steht nix anderes!!)
Jetzt kannste eigendlich nur noch schaun ob diese -15% mehr als 100€ Wert sind und einen Neuen abschliessen!!

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Kolti jayray „Käuferschutz“
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Versuche es auf dem Kulanzweg.

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jayray Nachtrag zu: „Käuferschutz“
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OK,Danke ich werde auf jeden Fall am Montag hinfahren und schauen was geht.
Also beim MediaMarkt hatte ich eine ähnlichenFall.und zwar hatte ich eine Stereoanlage gekauft die 3 wochen später im Angebot war.Da bin ich hin und hab anstandslos den Differenzbetrag ausbezahlt bekommen:-)

Mfg

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xafford jayray „Käuferschutz“
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eigentlich gehört es zum guten ton so eine preisreduzierung weiter zu geben, ich denke wenn du freundlich nachfragst geht das schon. anspruch hast du aber glaub nicht darauf. wie das mit dem zurücktreten bei extra bestellungen ist solltest du mal in der agb nachlesen, ist nicht immer so einfach, da bei extra bestellungen einige einschränkungsklauseln normal sind und dem kunden aufwandskosten angelastet werden können.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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