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Aktion-Reaktion

Fetzen / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe an HP geschrieben, als Reaktion auf diesen Thread.


http://www.nickles.de/static_cache/537256922.html


Das kam zurück:


Sehr geehrter Herr *******,

wie jedes andere Unternehmen ist HP im Interesse der Kunden und Aktionäre
dazu verpflichtet,
die Integrität des Namens zu schützen und gegebenenfalls rechtlich gegen
Missbrauch vorzugehen.
Ansonsten könnte HP das Recht an der eigenen Marke verlieren. "HP World"
wurde von HP für die
gleichnamige bekannte IT-Nutzermesse in den USA lizenziert.

Da bei dem Internet Portal "HP-World.de" bzw. "HP-World.com" eine eindeutige
Verwechslungsgefahr besteht,
muss HP die weitere Verwendung des Domain Namens untersagen. Bei der
vorliegenden Abmahnung geht es HP
ausschließlich um den Schutz der bekannten Marke 'HP' und keineswegs darum,
einen 16-jährigen Schüler mit
Kosten zu beaufschlagen. Selbstverständlich ist HP im Einzelfall bereit, auf
die Erstattung der Anwaltskosten
zu verzichten, sofern der Anspruch von HP auf Schutz der Markenrechte
erfüllt wird.


Mit freundlichen Grüssen,

Simone Hamann
Quality Assistant, Customer Feedback Team


Zwar nur Blabla, aber immerhin eine Reaktion. Wenn sich mehr Leute drüber Aufregen, dann hilft das dem Jungen evtl. mehr, als eine Gerichtsverhandlung. Also flamed was das Zeug hält.


P.S.: der Editor ist echt Mist!!

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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the_mic Fetzen „Aktion-Reaktion“
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mich stört ja nicht die sache an sich, dass sie eine domain verlangen. mir geht nur die art gewaltig auf den sack. da wird immer gleich mit gericht, geldstrafen, polizei etc gedroht. manchmal wäre eine freundliche aufforderung oder ein kaufangebot für beide seiten vorteilhaft.
aber ich verstehe ja, dass die anwälte auch vor dem hungertod gerettet werden müssen... :-(

cat /dev/brain > /dev/null
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FreddyK. Fetzen „Aktion-Reaktion“
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Standard-Antwort, die hat jeder bekommen...

Man sollte trotzdem nicht lockerlassen, sonst geht das
Thema unter, und Hewlett-Packard hätte gewonnen.


Gruß FreddyK.

Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
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J-G-W Fetzen „Aktion-Reaktion“
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Es ist doch was anderes, wenn man alle Domains beansprucht, in denen HP enthalten ist (oder die Farbe violett) oder wenn man ein eingetragenes Namens/Markenrecht auf den gesamten Begriff als Großkonzern hat. Dann ist das sicherlich in Ordnung, obwohl es sicherlich auch "Höflicher", einfacher und freundlicher ginge.
Aber toll, das die überhaupt reagieren.

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xafford Fetzen „Aktion-Reaktion“
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die sache ist die:
sinnvolle domainnamen sind knapp und man kann bei fast jedem namen
eine "verwechslungsgefahr" konstruieren, wenn man sich nur gut genug
anstrengt. vor allem wenn es um abkürzungen geht wird es hirnrissig.
HP ist im internet eher eine abkürzung für Homepage als für Hewlett-
Packard und HP hat angegeben, sie werden ALLE homepages mit der
Buchstabenkombination HP abmahnen. somit ist der ausflucht man wolle
HP-world schützen eine reine farce, zumal die domain hp-world.de
nicht von HP übernommen wird, sie soll wieder freigegeben werden,
vielleicht damit der nächste, der davon nichts weiß sie für sich registriert.
vielleicht sollte man mal dem britischen saucenhersteller HP (der die
beste barbequesauce macht) einen tipp geben, so daß er sich die domain
sichert. er dürfte auch die älteren rechte haben.
im übrigen muß, um eine verwechslungsgefarh zu begründen vor gericht,
eine ähnliche verwendung vorliegen laut mehrerer präzedenzfälle. würde
der schüler also drucker, toner, computer oder netzwerkprodukte vertreiben
so wäre wirklich eine verwechslungsgefahr gegeben, so ist es aber reiner
zeitvertreibt der rechtsabteilung von HP.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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