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Garantie Abwicklung bei ASROCK und LEVICOM

MToeppi / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Forum,

ich habe hier z.Zt. zwei Garantiefälle:
einmal ein Mainboard von ASROCK (Asus Billig-Ableger) und
ein Netzteil von Levicom.

Ich habe schon gegoogelt, aber leider keine Service-Anschriften bzw.
Online RMA-Abwicklungsseiten finden können.
Hat einer der User hier im Forum evtl. schon einmal bei einem dieser Hersteller die Herstellergarantie in Anspruch nehmen müssen?

Gruß
MToeppi

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olliver1977 MToeppi „Garantie Abwicklung bei ASROCK und LEVICOM“
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Na wenn es um Garantie geht sollte man sich als Endverbraucher als erstes an den Händler der dir als Endverbraucher das Board verkauft hat wenden. Sollte er versuchen dich an den Hersteller zu verweisen kannst du dich darauf berufen das er dir das Board verkauft hat und er für die Garantieabwicklung zuständig ist. So brauchst du dich nicht um die RMA zu kümmern und kommst trotzdem in den Genuß der Garantie. Solltest du selbst Händler sein wende dich an deinen Großhändler. So hat man schnell eine Kette an deren einem ende der Endverbraucher und an dem anderen ende Hersteller steht.
Auszug von ASRock.com
>Repair / RMA
For inquiry regarding repair/RMA service, please kindly ask your dealer first for related service. Please remember to record the model name & product serial number for future tracking zu finden unter http://www.asrock.com/support/rma.html

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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MToeppi olliver1977 „Na wenn es um Garantie geht sollte man sich als Endverbraucher als erstes an den...“
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Der Händler, der das Board verkauft hat verweisst auf die Herstellergarantie und lehnt
eine Zusammenarbeit leider ab.
Ich werde mal das asrock Kontaktformular benutzen und fragen, ob nicht doch eine
"End-User RMA" möglich ist...

Das Levicom Kontaktformular habe ich dann doch inzwischen selbst gefunden und eine entsprechende Anfrage gestellt.

Gruß
MToeppi

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holger47 MToeppi „Garantie Abwicklung bei ASROCK und LEVICOM“
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Erst mal zur Sachlage: Dein Ansprechpartner ist immer und zuallererst der Händler. Du als Kunde kannst dir aussuchen, ob du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmst, und die bekommst du nur und ausschließlich vom Händler, oder ob du die Garantie des Herstellers haben willst.
Dein Händler muss den Gewährleistungsanspruch annehmen, alles andere ist illegal. Wende dich an die Verbraucherzentrale, die sollen dem mal aufs Dach steigen. Allerdings wäre das nach einer solch Kundenunfreundlichen und ungesetzlichen Handlungsweise nicht mehr mein Partner des Vertrauens....

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TAsitO holger47 „Erst mal zur Sachlage: Dein Ansprechpartner ist immer und zuallererst der...“
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Immer der Händler ?
Und was ist bei einem fünf Jahre alten Mainboard zum Beispiel ?
Da wird mich der Händler schon des Aufwandes wegen wohl eher zur produzierten Firma verweisen.
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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MToeppi TAsitO „Immer der Händler ? Und was ist bei einem fünf Jahre alten Mainboard zum...“
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welcher Mainboardhersteller gibt fünf Jahre Garantie?

das Asrockboard wurde am 15.01.05 gekauft, hat also noch knapp einen Monat
Restgarantie.

Gruß
MToeppi

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Newcomer1 holger47 „Erst mal zur Sachlage: Dein Ansprechpartner ist immer und zuallererst der...“
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Nunja , ich hatte dieser Tage einen eindeutigen Garantie-Fall an einem Digital-Receiver ,
der Händler " vor Ort " war zwar durchaus willig und nahm das defekte Gerät auch in Empfang ,
nebenbei ließ er mich wissen , das das Teil an eine ca. 100 km entfernte " geeignete Werkstatt-Firma " geschickt werden müsse.

Nunja , dachte mir kanns ja wurscht sein wer das Ding repariert ........ iss ja Garantie .......und meiner Meinung nach kostenfrei für mich ;-)

Tjoa , Gerät war dann zurück , anstandslos repariert ....... weil ja noch innerhab zweijähriger Herstellergarantie.

Nur , der Verkäufer verlangte von mir 7 Euro Porto , weil er ja mein Ding habe verschicken müssen.

Als ich konterte , das schließlich er es war , der mir dieses unzuverlässige Zeugs verkauft habe , meinte er ,
für die Garantie müsse ausschließlich der Hersteller einstehen , er selbst habe mit einer Gerätegarantie nix zu tun.

Hm ... wenn dies zutrifft , werd ich mich hüten nochmals ein Produkt " vor Ort " zu kaufen und somit , wie in diesem Fall , fast 100 Euro mehr ausgeben , als am E-Markt erhältlich gewesen wäre ,
um danach , trotz Herstellergarantie , wieder Geld investieren zu dürfen ......... letztlich zerplatzt der beim Verkauf gepriesene " Service vor Ort " wie eine Seifenblase in der Luft ......... und ich fühl mich irgendwie veräppelt :(

Weiß jemand ob eine Geräte-Garantie-Reparatur grundsätzlich vollständig kostenfrei , für den Kunden sein müßte ?


Thx


Markus

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MToeppi Newcomer1 „Nunja , ich hatte dieser Tage einen eindeutigen Garantie-Fall an einem...“
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Hallo,

hab ein ähnliches Problem mit einem ASRock Board. Hast du mit deiner Nachfrage Erfolg gehabt? Wird das Board dann nach USA geschickt oder nach Holland.

Grüße
B.
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Hallo, hab orbige PM erhalten und poste diese mal hier, da ja nichts privates enthalten ist.

Ich habe mittlerweile nochmal mit etwas mehr Nachdruck mich an meinen Händler gewandt.
Dieser hat sich dann doch bereit erklärt die Garantieabwicklung vorzunehmen.

Wohin das Board nun aber zur Reparatur geschickt wird, vermag ich nicht zu sagen...

Gruß
MToeppi

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