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Anschlußkennung und Online-nummer

bender-dd / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, ich habe vor einen TDSL Anschluß zu bestellen. Ein Kollege von mir hat seit 2 Jahren einen Anschluß mit Flatrate. Er meint, theoretisch kann man sich diesen Anschluß teilen. Er meint, das es möglich ist, wenn er mir die Anschlußkennung und Onlinenummer sowie Passwort mitteilt, die Flatrate zu nutzen. Stimmt das und ist das rechtens? Kann der Anbieter zurückverfolgen?


Danke für die Info.

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organ seller bender-dd „Anschlußkennung und Online-nummer“
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zurückverfolgen = nein
d.h. der isp kann nur sehen wer sich einwählt nicht von wo. (dies anhand der benutzten zug. daten)

rechtens = jein
laut vertrag ist man als vertragspartner des isp, dazu verpflichtet die zugangsdaten unter verschluss zu halten und keinem dritten zugänglich zu machen.

wenn er dir diese zug. daten jetzt gibt, bricht er den vertrag. d.h. das er dich anzeigen könnte, das du seine zug. daten geklaut hast (im schlimmsten fall).
oder er teilt dies seinem isp mit und der kann dich dann anzeigen, oder, oder, oder...

weiterer knackpunkt: es kann immer nur einer zur gleichen zeit die zug. daten nutzen.
damit scheidet z.b. gemeinsames zocken aus etc.


schau mal in den AGB des ISP's nach, t-online z.b., hat eine sehr ausführliche.

Das Genie überblickt das Chaos.Wer Ordnung hält ist bloß zu faul zum suchen. Wer AsRock Boards verbaut, ist selber Schuld.
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Gurus bender-dd „Anschlußkennung und Online-nummer“
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Hmm,
was soll das denn bringen?
Du kannst dir zwar mal im Urlaub sein DSL-Modem ausleihen aber bist Du auch freigeschaltet? Zurückverfolgen, jain, wenns z.B. die DTAG ist auf jeden Fall, beim Reseller kaum.


MfG
Gurus

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Herman Munster bender-dd „Anschlußkennung und Online-nummer“
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Stimmt: zurückverfolgen = nein. Eben DIESER Umstand macht es im Falle eines geknackten Zugangs für den Provider so kompliziert, den "andern" zu lokalisieren. Es ist auch in den Frühtagen von T-DSL zeitweise zu Mehrfachvergaben derselben ID & Passwörter gekommen. Es war nur ganz schwer herauszukriegen, von wo sich jeder der Leute aus eingeloggt hat. Es war dann hat nur möglich, den Zugang generell zu sperren und zu warten, bis sich die Leute beschweren...

Rechtens = DEFINITIV NEIN! Die Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Außerdem: auch wenn in einer Straße jede Butze DSL-fähig ist, heißt das aber noch nicht, daß sie pauschal für ALLE in dieser Straße freigeschaltet werden würde, ob die sich dafür angemeldet haben oder nicht. Nur, wer einen Anschluß bestellt, wird freigeschaltet. D.h., diese "Nutzung" wäre nur in Wohnungen möglich, in der ein DSL-Kunde desselben Providers schon einen freigeschalteten Zugang hat. Irgendeine Wohnung geht meines Wissens noch nicht, da nicht pauschal freigeschaltet wird.

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Gurus Herman Munster „Stimmt: zurückverfolgen nein. Eben DIESER Umstand macht es im Falle eines...“
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Hallo Herman,
leider widerspricht Du dich irrtümlich.

Bei der DETG ist es sehr wohl möglich alles zurück zu verfolgen und genau das hast Du auch geschrieben.

Bei einem Reseller nicht.

IP's werden weit über 100 Tage gespeichert auch bei Flat..


MfG
Gurus

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Herman Munster Gurus „Hallo Herman, leider widerspricht Du dich irrtümlich. Bei der DETG ist es sehr...“
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Mein Kenntnisstand ist der, daß, wenn sich jemand mit ID A und Passwort X irgendwo in deutschen Landen anmeldet, die exakte Adresse nicht so ohne weiteres gefunden werden kann.

Hintergrund: es gab mal (zu TDSL-Anfangszeiten) Beschwerden, sogar einen Bericht in der damaligen c´t darüber, daß sich Kunden, die die per unbeschädigtem Einschreiben eingetrudelten Zugangsdaten objektiv korrekt an der richtigen Stelle eingegeben haben und eine Meldung bekamen, daß sich schon jemand mit genau diesen Datzen schon eingeloggt hatte. Und daß man zwar noch die Doppelvergaben Telekom-setig Personen- und Adressbezigen zuordnen konnte, aber nicht in der Lage was, herauszufinden, von ganz genau welcher Butze aus sich irgend jemand mit eben diesen Daten A und X eingeloggt hat.

Zurückverfolgt werden kann, was über den eingeloggten Anschluß ID A & Pass X rein- und rausgeht, Bit für Bit, aber nicht, wo genau dieser Rechner steht, der sich über diese Daten eingeloggt hat.

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Gurus Herman Munster „Mein Kenntnisstand ist der, daß, wenn sich jemand mit ID A und Passwort X...“
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Hallo Herman,
was du jetzt geschrieben hast ist im Prinziep richtig.

Aber ich kenne IT-Systemelektroniker (von der DTAG) die sich genau mit dieser Thematik täglich auseinandersetzen müssen..

Hast recht Bit für Bit interessiert keinen.

Was mich aber viel mehr wundert das Niemand aufschschreit über die Dauer der Speicherung von IP-Adressen?


MfG
Gurus

P.S. nein meine Quellen gebe ich nicht detailiert preis, logo oder?

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Herman Munster Gurus „Hallo Herman, was du jetzt geschrieben hast ist im Prinziep richtig. Aber ich...“
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...ja, vor allem deswegen, weil die Telekom bzw. T-Online länger speichert als das Gesetz erlaubt! Es war in dem Zusammenhang mal seitens der Datenschützer von Ländern und Bund die Rede von "Bußgeldern". Weiteres aber habe ich noch nicht vernommen bzgl. "ham se", "ham se noch nich", "wennseham, wieviel" und wie war die T-Reaktion darauf.

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organ seller bender-dd „Anschlußkennung und Online-nummer“
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die ip interessiert hier aber keinen, sondern nur die lokalisierung des zugangsortes und der kann nicht "einfach mal" zurückverfolgt werden, egal ob telekom oder reseller.

Das Genie überblickt das Chaos.Wer Ordnung hält ist bloß zu faul zum suchen. Wer AsRock Boards verbaut, ist selber Schuld.
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SCanisius bender-dd „Anschlußkennung und Online-nummer“
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Also es geht sicherlich, sich den Flatrate Zugang zu teilen, auch wenn dies nicht rechtens ist. Solange es niemand der Telekom bzw. T-Online sagt, kriegen die das auch nicht mit! ABER: Solange Dein Kumpel im Netz ist (was bei einer Flat u.U. den ganzen Tag der Fall sein kann) kannst Du Dich mit seinem Zugangsdaten nicht anmelden! Umgekehrt gilt das ebenso, d.h. wenn Du im Netz bist, kommt er nicht rein! Und falls Dir irgendwann noch jemand von Mitbenutzern bei T-Online erzählt (diese blöde vierstellige Nummer, die beim Hauptbenutzer 0001 ist), vergiss es. Habe ich probiert und mit der Abrechnung für die Flatrate kam gleich eine Minutengenaue Auflistung und ABRECHNUNG des zweiten Mitbenutzers. Der surft also nicht mit Flat sondern mit ganz normalem Zeittarif (glaub T-Online eco oder so)!

VG

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