Hallo...
Sind Kündigungen per email rechtsverbindlich? V.a., wenn in den AGBs steht, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat...
Danke
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ich würde es auf jeden fall schriftlich machen (und wenn es was ganz wichtiges ist per einschreiben mit rückschein).
abgesehen von der frage, ob es sich bei mail und fax um dokumente handelt (fehlende originalunterschrift), kann eine firma immer behaupten, daß sie eine mail oder ein fax nicht erhalten hat (mögliche begründung: z.b. leere tintenpatrone im faxgerät der firma oder datenverlust bei abfrage des mail-servers wegen computerabsturz. der phantasie sind da keine grenzen gesetzt, u. letztlich ist die kündigung damit halt nicht angekommen).
gruß
Hi!
Schließe mich obiger Meinung grob an. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das Mail ausreichend ist, besonders nach Signaturgsetz, aber die Beweispflicht ob sie angekommen ist dürfte evt. schwierig sein. Wenn das Unternehmen kündigt, dann gibt es wahrscheinlich die K. noch im gesendet Ordner des Chefs und in den Logfiles des Servers, wenn Du die an's Unternehmen schickst - quasi keine Chance.
Einschreiben mit Rückschein ist im Zweifel auch nix Wert, weil das Einschreiben angenommen werden muß - also entweder Einwurfeinschreiben oder für die ganz wichtigen Sachen die einzig sichere Zustellsache: Der Gerichtsvollzieher, auch wenn's kostet.
Also kleines Fazit: Wenn die Kündigung per Mail kommt, dann dagegen anrennen - bei Kündigungen sind eh unheimlich viele Formfehler drin, dass es sich ziemlich immer lohnt was dagegen zu tun.
Einwurfeinschreiben ist weniger Wert, als Einschreiben-Rueckschein.
Wurde vor kurzem von einem Gericht so festgestellt, habe leider das Az. nicht greifbar.
Volker "neanderix"
