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Frage zu Recht auf Selbstauskunft (geschlossen)

username_deleted / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi zusammen,

hoffe, dass das hier passt, wenn nicht dann doch einfach verschieben :)

Meine Frage bezieht sich auf ein Gästebuch einer privaten Homepage.
Es ist eine reine Intressensfrage.

Wenn ein User eine private Homepage mit einem cms erstellt und darin ein Gästebuch eröffnet, darf er dann ohne vorab zu informieren, nach dem Bestätigen des Submit-Button, darauf hinweisen, dass jetzt auch die IP Adresse geloggt ist.

Muss er nicht davor das Einverständnis abfragen oder zumindest in den AGB darauf hinweisen?

Es ist eine rein private Homepage, auch ohne Banner usw..

Grüsse
Epi

asterix5 username_deleted „Frage zu Recht auf Selbstauskunft“
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Ich teile das mal auf ;-)

1.)
nach dem Bestätigen des Submit-Button ... dass jetzt auch die IP Adresse geloggt ist.

Die IP-Adresse wird beim Webhoster nicht erst mit dem Bestätigen des Submit-Button, sondern schon beim ersten Seitenaufruf erfaßt. Das gleiche gilt, wenn Du eine zusätzliche Statistik führst; je nach verwendetem Statistik-Dienst auf einem Fremd-Server oder Statistik-Programm auf dem eigenem Server wird die letzte Zifferngruppe gelöscht oder auch nicht.

2.)
darf er dann ohne vorab zu informieren ... darauf hinweisen, dass jetzt auch die IP Adresse geloggt ist.

Er darf darauf hinweisen, ohne vorab zu informieren. Aber der Hinweis, daß jetzt (also ab dem Bestätigen des Submit-Button) die IP-Adresse erfaßt würde, wäre falsch und irreführend.

3.)
Muss er nicht davor das Einverständnis abfragen

Was meinst Du mit davor? Vor dem Bestätigen des Submit-Button? Dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse schon erfaßt ist (siehe 1.)). Eigentlich müßte schon vor dem ersten Seitenaufruf nach dem Einverständnis gefragt werden, aber das ist technisch nicht möglich.

4.)
oder zumindest in den AGB darauf hinweisen?

Eine private Website braucht keine AGB.

Eine (wahrheitsgemäße) Datenschutzerklärung macht sich aber auch auf privaten Websites gut und schafft beim Besucher Vertrauen.

5.)
Frage zu Recht auf Selbstauskunft

Wenn Herr Müller Deine Seite besucht und danach von Dir wissen will, welche IP-Adresse er hatte, ist er ein Depp. Und Du könntest ihm die Frage höchstens dann beantworten, wenn er an diesem Tag einziger Besucher war.


Eine Studie über die Rechtsverträglichkeit von Statistik-Diensten gibt es hier (lesenswert, aber keine Werbung für die genannten Firmen):
http://www.etracker.com/fileadmin/pdf/XamitStudieWebstatistikenimTest-Update4.pdf

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username_deleted asterix5 „Ich teile das mal auf - 1. Die IP-Adresse wird beim Webhoster nicht erst mit dem...“
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hi asterix5

Wenn Herr Müller Deine Seite besucht und danach von Dir wissen will, welche IP-Adresse er hatte, ist er ein Depp

haha der ist gut.

Die IP-Adresse wird beim Webhoster
Das ist mir klar. Mir geht es um die Privatperson, die die Homepage betreibt. Die kommt ja auch nicht an die Daten des Hosters.

Wenn Herr Müller Deine Seite besucht und danach von Dir wissen will, welche IP-Adresse er hatte, ist er ein Depp
Wenn Herr Müller aber auf meiner Website im nachhinein erfährt, dass ich seine IP Adresse speichere und sie mit seinem Namen und seiner Emailadresse und dem Zeitpunkt verknüpfen kann, könnte doch sein, dass er einen Auskunftsanspruch anfordert. Ist der den rechtens?

Was meinst Du mit davor
Wenn der Gästebucheintrag erstellt wird, ist es doch ein Leichtes, auch Bestimmungen oder solche Sachverhalte hinzuwiesen. Den Eintragenden infomieren, dass neben seinen Angaben auch seine IP gespeichert wird.
Ist eine Information Pflicht oder nicht?

weil zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse schon erfaßt ist (siehe 1.)).
Ich unterscheide zwischen Erfassen und Speichern. Dabei ist mir schon klar, dass das ein gradueles Unterscheidungsmerkmal ist, weil auch erfasste Daten irgendwo liegen müssen. Ich sehe beim Speichern eine Absicht bezüglich der Datenaufbewahrung, die über das eigentlich Notwendige, wie den Verbindungsaufbau hinaus geht. Also auch Daten längerfristig halten und mit anderen Merkmalen über das Notwendige Maß hinaus verknüpfen.

Ich komme mit dem § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes nicht ganz klar in Bezug auf eine private Homepage und ein Gästebuch mit den erwähnten Optionen.


Wenn ich bei Strato in meinem Webpaket die Statistiken ansehe dann ist dort folgender Hinweis:
Wichtig:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden der Hostname bzw. die IP-Adresse des Clients, der die Website aufruft, in den Logfiles anonymisiert.

Na die machen das bestimmt nicht aus Spaß.

Grüsse erstmal und danke dir für deine Antwort
Epi

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asterix5 username_deleted „hi asterix5 haha der ist gut. Das ist mir klar. Mir geht es um die Privatperson,...“
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Wenn Herr Müller aber auf meiner Website im nachhinein erfährt, dass ich seine IP Adresse speichere und sie mit seinem Namen und seiner Emailadresse und dem Zeitpunkt verknüpfen kann, könnte doch sein, dass er einen Auskunftsanspruch anfordert.

Herr Müller ist immer noch ein Depp. Es zwingt ihn ja niemand, seinen Namen und seine email-Adresse anzugeben. Oder verlangst Du das? Dann ändere Dein Gästebuch entsprechend.

Ist der den rechtens?

Du kannst die IP-Adresse doch nur mit dem Namen Müller verknüpfen, wenn dieser Name zB in einem Gästebucheintrag angegeben wird. Und weißt Du, ob jemand, der sich als Müller ausgibt, nicht in Wirklichkeit Maier heißt?

Den Eintragenden infomieren, dass neben seinen Angaben auch seine IP gespeichert wird. Ist eine Information Pflicht oder nicht?

Die IP-Adresse wird doch gespeichert unabhängig davon, ob er sich in das Gästebuch einträgt. Warum verquickst Du die Speicherung der IP-Adresse dauernd mit einem Eintrag in Dein Gästebuch?

Ich sehe beim Speichern eine Absicht bezüglich der Datenaufbewahrung

Es zwingt Dich ja niemand, eine Statistik zu führen und die Daten zusätzlich zu speichern. Dann werden sie nur beim Webhoster gespeichert.

Na die machen das bestimmt nicht aus Spaß.

Wenn Du zusätzlich zur Webhoster-Statistik eine eigene Statistik führst, kannst Du doch die letzte Zifferngruppe der IP-Adresse löschen. Daraus hättest Du ohnehin keinen Erkenntnisgewinn.

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username_deleted asterix5 „ Herr Müller ist immer noch ein Depp. Es zwingt ihn ja niemand, seinen Namen...“
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Hi asterix5,

ich hoffe ich schreibe jetzt fehlerfrei nach den Trollingern.

So ein wenig wird mir die Argumentation zu bissig, es ist ein Konstrukt das nicht mich betrifft.
Ich strebe eine entspannte Unterhaltung über den fiktiven Fall an, der so möglich ist.

Ich muss dich an der Stelle fragen, ob du dir tatsächlich meinen Beitrag in Ruhe durchgelesen hast? Also jedes Wort?

Mich interessiert weniger ob der Eine den Anderen für einen Deppen hält, sondern wie die Sachlage rechtlich ist.

Noch einmal zu dem Konstrukt, das es so gibt.

Ein Gästebuch.
Einer trägt sich ein.
Dann sieht er seinen Eintrag.

Jetzt ist bei seinem Eintrag ein zusätzlicher Hinweis, dass auch seine IP Adresse geloggt wurde.
Darauf wurde während, vor oder sonstwann nicht hingewiesen

Genau so ist die Frage in dem Anfangspost.

.

Davon geht auch die Welt nicht unter und die Ägypter interessiert das im Moment auch nicht.

Was aber wenn Depp Müller sagt: "ÄÄÄÄÄÄHHHHHH so nicht. Ich bin zwar ein Depp aber nicht mit mir. Unterlassungserklärung an den Homepagebetreiber."

Mir ist es im Moment egal ob noch jemand den Herr Müller für einen Depp hält.
Mich würde es vielmehr interessieren, was der Richter und das Datenschutzgesetz dazu sagt.


kannst Du doch die letzte Zifferngruppe der IP-Adresse löschen
weis ich, macht der aber in dem Beispiel nicht, warum ich es auch zur Diskussion stelle.
Ich habe keine aktive Webseite und auch kein Gästebuch und kein Facebookaccount und nutze meine sämtlichen Domains als DynDns für Fritzboxen in der ganzen Welt :)

Es zwingt Dich ja niemand, eine Statistik zu führen und die Daten zusätzlich zu speichern

AAAAAAAAAAhhhh weis ich. Habe ich behauptet, dass mich ausser der Domina, die ich ausdrücklich dafür bezahle, irgendwer zu irgendwas zwingt????????????

Warum verquickst Du
Nein dazu sage ich jetzt nix.

Liebe Grüsse und auf ihr Jurastudenten äussert euch, bevor mir das hier den Verstand raubt.
Epi

P.S.: Wie oft noch hier dieses -kurz überflogen, keine ahnung und viel meinung. Prost ich schenke nochmal nach.

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asterix5 username_deleted „Hi asterix5, ich hoffe ich schreibe jetzt fehlerfrei nach den Trollingern. So...“
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Ich strebe eine entspannte Unterhaltung über den fiktiven Fall an

Für entspannte Unterhaltung über fiktive Fälle bin ich nicht zuständig.

Frage einen Rechtsanwalt oder wende Dich an den für fiktive Fälle zuständigen Datenschutzbeauftragten.


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Olaf19 username_deleted „Hi asterix5, ich hoffe ich schreibe jetzt fehlerfrei nach den Trollingern. So...“
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Sei doch froh, wenn sich jemand so sachlich fundiert und ausführlich zu deinen Fragestellungen äußert, wie es asterix5 hier getan hat. Ihm "keine Ahnung und viel Meinung" zu unterstellen, ist eine bodenlose Unverschämtheit.

Damit nicht noch mehr gutwillige Hilfesuchende dermaßen von dir vorgeführt werden können, mache ich den Thread jetzt zu.

HTH
Olaf

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