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Dashcam Rollei DVR 110 + Software SuperCar?

Konstantin / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo allerseits,

habe die DVR 110. Bei der mitgelieferten Software gibt es eine Grafik, in der die
Beschleunigung in den Achsen x,y,z, (+/-) angezeigt wird.
Hat jemand von euch einen Tipp, wo man eine Beschreibung zur Interpretation
einer solchen Grafik finden kann und wozu das letztendlich gut ist?
Mit der Autokamera bin ich sehr zufrieden.
Nach Aufspielen der neuen Firmware und zustätzlichem Kauf einer 32 GB mini-
USB-Karte, funktioniert alles wie angegeben.
Ich habe die Kamera bei Amazonas für 121 Euro gekauft.

CU

Konstantin

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Borlander Konstantin „Dashcam Rollei DVR 110 + Software SuperCar?“
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Hat jemand von euch einen Tipp, wo man eine Beschreibung zur Interpretation einer solchen Grafik finden kann und wozu das letztendlich gut ist?

Extreme negative Beschleunigung (Verzögerung) in Fahrtrichtung: Du bist gegen eine Hindernis (z.B. einen großen Betonklotz) gefahren und wurdest von diesem abrubt zum stehen gebracht. Wenn Du kräftig auf die Bremse tritts, dann sieht man das dort auch (nur weniger stark als bei einem Crash). Wenn Dir einer hinten drauf fährt, dann führt das auch zu einer kurzen starken positiven Beschleunigung.

Extreme seitliche Beschleunigungen: Dir ist jemand aus einer Querstraße in die Tür gefahren…

Die Daten sind mindestens interessant um die interessanten Stellen zu identifizieren. Ggf. könnte man relevanten quantitaitve Informationen zu einem Unfallgeschehen entnehmen.

Abgesehen davon: Der Einsatz solcher Kameras ist im deutschsprachigen Raum aus rechtlicher Sicht eher umstritten. Das ist Dir hoffentlich bewusst?

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Konstantin Borlander „Extreme negative Beschleunigung Verzögerung in ...“
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Hallo Borlander,
Danke für deine Antwort.
Bei -Z werde ich also nach oben, bei +Z nach unten gedrückt
Bei -Y ist mir einer links reingefahren, bei +Y umgekehrt.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Autokameras werden in Deutschland kontrovers diskutiert:
im <Net fand ich ein paar Rechtsanwälte,die das in der BRD(!)
für völlig problemlos halten, solange es sich nicht um gezielte
Beobachtungsaufnamen handelt. Wie eine Urlaubsvideo sozusagen.
Es gibt aber schon einen Gerichtsbeschluss dazu.
Amtsgericht München AZ 343 C 4445/13 vom 06.06.2013
Dort verklagte eine Radfahrer einen PKW-Fahrer wegen eines Unfalls
mit ihm. Der Radfahrer hatte das mit seiner Helmkamera aufgenommen.
Der PKW-Fahrer wollte nicht, das diese Aufnahmen bei Gericht
zugelassren werde (wegen Persönlichkeitsrecht).
Die Aufnahmen wurden vom Richter aber zugelassen!
Fazit: Der Radfahrer wurde verurteilt, weil ER Schuld hatte!
Schau mal selbst nach! Unter dem AZ findest du die ganze Geschichte.

CU

Konstantin

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