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USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"

VC1541 / 27 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich habe hier noch einen nano USB-Stick kleiner Größe, den ich gerne so preparieren möchte, dass bei einem Verlust der neugierige "Finder" sich eine "Art" "Malware" installiert, die die Position des "Finders" an mich überträgt.

Ist etwas verworren formuliert, ich weiß; aber ich habe selbste keine Ahnung wie so etwas umzusetzen wäre, bzw ob es hierfür überhaupt eine Lösung gibt, die taugt und einigermaßen rechtens ist.

Mir geht es nur darum, bei einem Verlust/Diebstahl des Schlüssels beim "Finder" anklopfen zu können und sagen zu können: "Du hast meinen Schlüssel. Gib ihn mir wieder."

Hat da jemand eine Idee, oder ist das von vornherein unmöglich?

Wenn der Beitrag gegen die Boardregeln verstößt, bitte löschen. Danke.

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Borlander VC1541 „USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"“
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dass bei einem Verlust der neugierige "Finder" sich eine "Art" "Malware" installiert, die die Position des "Finders" an mich überträgt.

Das ist mit einem reinen Speicherstick definitiv nicht möglich.

Es gibt USB-Hardware die dazu genutzt werden kann Malware auf Systemen einzuschleusen an denen sie angeschlossen wird. Wie der Zufall so will wurde in der aktuellen c't gerade über solche und ähnliche Hardware und deren Gefahrenpotenzial berichtet. Ohne Wissen des Nutzers darfst Du sowas in Deutschland aber nicht einsetzen, was das von Dir vorgesehene Szenario ausschließen würde.

Was legal Möglich wäre: Ein Stick der eigenständig seine Position ermittelt und per GSM überträgt. Bei dem Funktionsumfang wärst Du dann aber schon im 3-stelligen Euro-Bereich…

Wie häufig kommt Dein Schlüssel denn abhanden?

Es gäbe z.B. auch noch die Möglichkeit ein Bluetooth-Schlüsselanhänger zu verwenden deren Präsens dann vom Mobiltelefon überwacht wird und Du bei fehlender Verbindung alarmiert wirst.

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mi~we VC1541 „USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"“
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beim "Finder" anklopfen zu können

Soll der Stick jetzt irgendwie Anschrift und Telefonnummer des Finders ermitteln? Wie soll das gehen?

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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gelöscht_84526 VC1541 „USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"“
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Befestige ein Namensschild mit deiner Adresse an dem Schlüsselring und bitte den Finder, das Zeug an dich zurück zu schicken. Ein ehrlicher Finder macht das - ein Dieb eher nicht.

Wenn du den Schlüssel mit dem Stick verlierst, dann ist das doch wohl eher deine eigene Schuld. Wieso willst du dem Finder dann eine Malware unterjubeln?

Dein Ansinnen erinnert mich an so etwas: https://www.dsin-blog.de/2015/08/26/risiken-im-umgang-mit-usb-sticks/

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mawe2 gelöscht_84526 „Befestige ein Namensschild mit deiner Adresse an dem Schlüsselring und bitte den Finder, das Zeug an dich zurück zu ...“
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Befestige ein Namensschild mit deiner Adresse an dem Schlüsselring und bitte den Finder, das Zeug an dich zurück zu schicken. Ein ehrlicher Finder macht das - ein Dieb eher nicht.

Zumindest weiß der Dieb dann ganz präzise, wo er den Schlüssel nutzen kann...

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gelöscht_84526 mawe2 „Zumindest weiß der Dieb dann ganz präzise, wo er den Schlüssel nutzen kann...“
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Ich denke, dass der TE so schlau ist (bei dir hätte ich da so meine Zweifel nach diesem Posting von dir), zu wissen, dass man nach dem Verlust eines Schlüsselbundes die  Wohnungsschlösser wechselt - ganz egal, ob sich da am Schlüsselbund ein Namensschild mit der Adresse befindet oder nicht.

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mawe2 gelöscht_84526 „Ich denke, dass der TE so schlau ist bei dir hätte ich da so meine Zweifel nach diesem Posting von dir , zu wissen, dass ...“
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Niemand, der klar denken kann, schreibt seine Adresse an sein Schlüsselbund.

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shrek3 gelöscht_84526 „Ich denke, dass der TE so schlau ist bei dir hätte ich da so meine Zweifel nach diesem Posting von dir , zu wissen, dass ...“
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Du gehst davon aus, dass Türschlösser immer am selben Tag ausgewechselt werden - der Wohnungseigentümer also immer schneller handelt als ein Einbrecher?

Was ist, wenn ich abends am Wochenende während eines Kneipenbummels meinen Schlüssel verliere, der kurz darauf von jemandem gefunden wird...

Gruß
Shrek3

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gelöscht_84526 shrek3 „Du gehst davon aus, dass Türschlösser immer am selben Tag ausgewechselt werden - der Wohnungseigentümer also immer ...“
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Du gehst davon aus, dass Türschlösser immer am selben Tag ausgewechselt werden

Ein Zylinderschloss wechsel ich in 5 Minuten selber aus. Wo ist das Problem?

Ansonsten kann man sich ja sonstwas zusammenkonstruieren, die unmöglichsten Fälle mit den absurdesten Möglichkeiten - nur ist das vollkommen an der Realität vorbei gedacht. Ich glaube kaum, dass jemand, der am Samstagabend eine Schlüssel findet, sofort zu der Wohnung, welche da am Anhänger steht, hinrennt und diese ausräumt. Da gibt es auch noch Nachbarn usw. usw.

Man kann sich auch was zusammenphantasieren! Außerdem habe ich zwei Postings weiter eine andere Möglichkeit gepostet. Wer keine Rücksendeadresse angeben will, der kann ja so etwas machen, wie in diesem Posting beschrieben.

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mawe2 gelöscht_84526 „Ein Zylinderschloss wechsel ich in 5 Minuten selber aus. Wo ist das Problem? Ansonsten kann man sich ja sonstwas ...“
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Ein Zylinderschloss wechsel ich in 5 Minuten selber aus. Wo ist das Problem?

Das Problem besteht z.B. darin, dass man selbst möglicherweise sehr weit weg von der Wohnung ist, der Finder des Schlüssels aber möglicherweise sehr nah dran.

Ich glaube kaum

Um Deinen Glauben geht es in solchen Fällen aber keineswegs...

Adresse am Schlüsselbund ist Unfug und der Vorschlag kam von Dir!

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gelöscht_84526 mawe2 „Das Problem besteht z.B. darin, dass man selbst möglicherweise sehr weit weg von der Wohnung ist, der Finder des ...“
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Spinn weiter!

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mawe2 shrek3 „Du gehst davon aus, dass Türschlösser immer am selben Tag ausgewechselt werden - der Wohnungseigentümer also immer ...“
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Außerdem sind am Schlüsselbund oft auch Schlüssel für Schlösser dran, auf deren Auswechselung man selbst gar keinen Einfluss hat.

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Borlander gelöscht_84526 „Befestige ein Namensschild mit deiner Adresse an dem Schlüsselring und bitte den Finder, das Zeug an dich zurück zu ...“
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dass man nach dem Verlust eines Schlüsselbundes die  Wohnungsschlösser wechselt

Das ist in der Praxis leider gar nicht so einfach wie man es auf den ersten Blick erscheinen mag:

  • Der Schlüsselbesitzer muss den Verlust bemerken
  • Der Schlüsselbesitzer muss dafür sämtliche Gebäude besuche für die er Schlüssel am Schlüsselbunde hat
  • Man benötigt einen oder mehrere passende Schließzylinder (hoffentlich hat der Baumarkt noch offen und einen im passenden Format - es gibt da um die 100 verschiedenen Größen…)
  • Bei Schließanlagen kannst Du nicht mal eben so ein zentrales Schloss tauschen ohne alle anderen auszusperren

Beim Auto kannst Du übrigens nicht so einfach die Schlösser tauschen.

Fazit: Ich muss hier mawes Bedenken zur Abwechslung mal teilen. Ich würde auch ausdrücklich davon abraten eine persönlich zuordenbare Adresse am Schlüssel zu befestigen.

Zumindest für Mobiltelefone gibt es Dienste die das anonym über einen Code lösen und dem Finder dafür einen Finderlohn versprechen.

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hatterchen1 VC1541 „USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"“
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Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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gelöscht_84526 hatterchen1 „Du braucht so etwas: https://www.amazon.de/Peilsender-Sender-Tracker-Senioren- C3 9Cberwachung/dp/B01N7TG16G/ref ...“
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hatterchen1 gelöscht_84526 „Nee, eher sowas: https://www.keysecurity-ltd.com/de_de/Keymail/plus-SelfSAFE.php Oder hier was von Pearl: ...“
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Nein, das will er doch nicht wirklich.
Ich habe mir das Posting mehrmals durchgelesen, der will etwas ganz anderes...

dass bei einem Verlust der neugierige "Finder" sich eine "Art" "Malware" installiert,
Mir geht es nur darum, ... beim "Finder" anklopfen zu können

Was natürlich weder zulässig, noch unbedingt gesund ist.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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mawe2 VC1541 „USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"“
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Hat da jemand eine Idee, oder ist das von vornherein unmöglich?

Unmöglich ist gar nichts. Die Frage ist nur, welchen Aufwand man für diesen Zweck betreiben will.

Theoretisch könntest Du auf einem USB-Stick ein paar Word- und Excel-Dateien speichern, in denen (ähnlich wie bei den gängigen Verschlüsselungstrojanern) eine VBA-Routine drin ist, die anschließend die eigentliche Malware aus dem Internet nachlädt oder die Malware vom USB-Stick ausführt.

Wenn der Finder neugierig genug ist, den Stick anzuschließen und eine solche Datei zu öffnen, ist er vielleicht auch leichtsinnig genug, dann noch die aktiven Inhalte ausführen zu lassen?

Wie das juristisch zu bewerten wäre, weiß ich nicht. Da der Stick ja Dein persönliches Eigentum ist, kannst Du dort ja erstmal speichern, was Du willst. (Kein Finder wird gezwungen, den Stick überhaupt an seinen Rechner anzuschließen.)

Ob die Verbreitung einer "Malware" auf diesem Wege tatsächlich eine Straftat darstellt, müsste abgeklärt werden. (Ist es überhaupt eine Malware?)

Es ist auch die Frage, ob die pure Übermittlung des Standortes (ohne weitere schädigende Wirkungen auf das betreffende Computersystem) eine Straftat darstellt? Standorte von Usern werden schließlich ziemlich oft übermittelt, ohne dass der User davon weiß. Das wären dann ansonsten alles Straftaten...

Gruß, mawe2

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Borlander mawe2 „Unmöglich ist gar nichts. Die Frage ist nur, welchen Aufwand man für diesen Zweck betreiben will. Theoretisch könntest ...“
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Es ist auch die Frage, ob die pure Übermittlung des Standortes (ohne weitere schädigende Wirkungen auf das betreffende Computersystem) eine Straftat darstellt?

Wenn Du Software ohne Wissen des Nutzers ausführst sehe ich da schon eine gewisse schädigende Wirkung. Wer weiß welche Nebeneffekte das ganze am Ende hat.

Wenn Du ein passendes USB-Gerät (mit HID Simulation) verwendest dann musst Du nicht warten bis der Nutzer eine Datei ausführt…

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mawe2 Borlander „Wenn Du Software ohne Wissen des Nutzers ausführst sehe ich da schon eine gewisse schädigende Wirkung. Wer weiß welche ...“
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Wenn Du ein passendes USB-Gerät (mit HID Simulation) verwendest dann musst Du nicht warten bis der Nutzer eine Datei ausführt…

Aber der Finder muss das Gerät ja zumindest anschließen. Damit trägt er mindestens eine Mitschuld an eventuellen Problemen, die sich ergeben könnten.

Und was meinen Vorschlag anbelangt, müsste der Finder nicht nur den USB-Stick anschließen sondern auch noch aktiv dort vorhandene Dateien öffnen und ggf. Makros aktivieren.

Wieso sollte ich dafür bestraft werden können, dass jemand unberechtigt meine Dateien lesen will?

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lisabremchen VC1541 „USB-Stick am Schlüsselbund zur Identifikation des "Finders"“
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Auf jeden Fall eine coole Idee. Ist in Deutschland aber nicht erlaubt :)

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mawe2 lisabremchen „Auf jeden Fall eine coole Idee. Ist in Deutschland aber nicht erlaubt :“
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Ist in Deutschland aber nicht erlaubt

Was genau ist in Deutschland nicht erlaubt?

Dass ich an mein eigenes Schlüsselbund einen USB-Stick dranhänge, auf dem ich beliebige eigene Inhalte gespeichert habe?

Oder was meinst Du, was verboten wäre?

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winnigorny1 mawe2 „Was genau ist in Deutschland nicht erlaubt? Dass ich an mein eigenes Schlüsselbund einen USB-Stick dranhänge, auf dem ...“
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nicht erlaubt? Dass ich an mein eigenes Schlüsselbund einen USB-Stick dranhänge

Das ganz bestimmt nicht. Aber mit einer kompromittierenden Software den Standort des Finders auszuspionieren verstösst mit Sicherheit gegen den Datenschutz.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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mawe2 winnigorny1 „Das ganz bestimmt nicht. Aber mit einer kompromittierenden Software den Standort des Finders auszuspionieren verstösst ...“
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Ob gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird, kann bezweifelt werden. Ein GPS-Koodinatenpaar dürfte schwerlich ein personenbezogenes Datum sein.

Zuerst muss aber der Finder gegen § 202a StGB verstoßen, indem er einen fremden Datenträger an seinen Rechner anschließt und fremde Dateien öffnet, um sie zu lesen.

Letztendlich kann man mit der puren Übermittlung einer bestimmten (GPS-)Position auch noch nicht so sehr viel anfangen, weil es natürlich eine gewisse Unschärfe gibt und der konkrete Finder (bzw. seine Wohnung) nicht wirklich exakt bestimmt werden kann.

Wenn der Finder dann noch so clever ist, sich außerhalb seiner eigenen Wohnung in ein fremdes (W-)LAN einzuloggen, bekommt man Koordinaten, die garantiert unsinnig sind.

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Borlander mawe2 „Ob gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird, kann bezweifelt werden. Ein GPS-Koodinatenpaar dürfte schwerlich ein ...“
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Zuerst muss aber der Finder gegen § 202a StGB verstoßen, indem er einen fremden Datenträger an seinen Rechner anschließt und fremde Dateien öffnet, um sie zu lesen.

Durch simples anschließen eines Datenträgers sind die erforderlichen Tatmerkmale "[Daten beschaffen] die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft" nicht erfüllt!

weil es natürlich eine gewisse Unschärfe gibt und der konkrete Finder (bzw. seine Wohnung) nicht wirklich exakt bestimmt werden kann.

GPS sollte im Regelfall ausreichen um eine exakte Adresse zu ermitteln. Und eine Adresse fällt im Zweifelsfall schon mal mit unter personenbezogene Daten.

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mawe2 Borlander „Durch simples anschließen eines Datenträgers sind die erforderlichen Tatmerkmale Daten beschaffen die gegen ...“
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GPS sollte im Regelfall ausreichen um eine exakte Adresse zu ermitteln.

Ein Punkthochhaus mit den gegebenen Koordinaten hat mindestens 100 Mietparteien (wenn nicht noch mehr).

Und personenbezogen sind GPS-Daten ja erstmal nicht. Den Personenbezug müsste man dann auf anderem Wege herstellen. Aber aus den GPS-Daten allein kann man noch nicht wissen, wer dort wohnt.

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Borlander mawe2 „Ein Punkthochhaus mit den gegebenen Koordinaten hat mindestens 100 Mietparteien wenn nicht noch mehr . Und personenbezogen ...“
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Hochhäuser mit mindestens 100 Mietparteien sind zwar eher die Ausnahme. Und wenn man es genau nimmt, dann könnte man mit GPS auch noch die Höhe ermitteln was den Personenkreis doch wieder eingrenzen dürfte.

Und personenbezogen sind GPS-Daten ja erstmal nicht. Den Personenbezug müsste man dann auf anderem Wege herstellen. Aber aus den GPS-Daten allein kann man noch nicht wissen, wer dort wohnt.

Wirst Du zu dynamischen IP-Adressen wahrscheinlich genau so behaupten. Die gelten in DE allerdings inzwischen ganz klar als personenbezogene Daten: https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-bestaetigt-Dynamische-IP-Adressen-sind-personenbezogene-Daten-3714967.html Personenbezogen heißt nicht, dass man im Klartext die Person aus den Daten entnehmen kann. Kannst Du aus Angaben wie einer Kontonummer auch nicht.

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mawe2 Borlander „Hochhäuser mit mindestens 100 Mietparteien sind zwar eher die Ausnahme. Und wenn man es genau nimmt, dann könnte man mit ...“
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Hochhäuser mit mindestens 100 Mietparteien sind zwar eher die Ausnahme.

Gut, es kann auch ein Zweifamilienhaus sein. Dann weiß ich trotzdem nicht, bei wem ich klingeln soll...

Und wenn man es genau nimmt, dann könnte man mit GPS auch noch die Höhe ermitteln was den Personenkreis doch wieder eingrenzen dürfte.

Nach meiner Erfahrung ist in solchen Gebäuden sowieso kein GPS-Empfang möglich. Man kann diese Idee also wahrscheinlich sowieso begraben.

Dass der BGH IP-Adressen als personenbezogene Daten einstuft, weiß ich. Deswegen ist es trotzdem nicht möglich, den jeweiligen PC-Nutzer darüber zu identifizieren. Man kann maximal den Anschlussinhaber identifizieren, der nicht mit den Nutzer identisch sein muss.

Die Frage wäre doch: Ist die bloße Kenntnis eines bestimmten Koodinatenpaares bereits deswegen ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, weil man theoretisch eine Person identifizieren könnte, die sich an diesem Standort aufhält?

Soweit ich weiß regelt das Datenschutzgesetz den Umgang öffentlicher Stellen und privater Unternehmen mit den personenbezogenen Daten der Bürger.

Ist auch die private Kenntnis personenbezogener Informationen anderer (z.B. aus der Nachbarschaft) dem Datenschutzgesetz unterworfen?

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Borlander mawe2 „Gut, es kann auch ein Zweifamilienhaus sein. Dann weiß ich trotzdem nicht, bei wem ich klingeln soll... Nach meiner ...“
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Gut, es kann auch ein Zweifamilienhaus sein. Dann weiß ich trotzdem nicht, bei wem ich klingeln soll...

Mit der Argumentation könntest Du dann aber auch jegliche Adressdaten und (Festnetz) Telefonnummern aus der Definition von personenbezogenen Daten ausschließen.

Die Frage wäre doch: Ist die bloße Kenntnis eines bestimmten Koodinatenpaares bereits deswegen ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, weil man theoretisch eine Person identifizieren könnte, die sich an diesem Standort aufhält?

Hier würde es sich ja nicht auf die Kenntnis (im Kopf eines Menschen) beschränken, sondern wir eine automatische Datenverarbeitung bei der das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person nicht berücksichtigt wird.

Im vorliegenden Fall würde dieser automatisierte Prozess im Rahmen der Datenübermittlung übrigens auch gleich noch die IP-Adresse mit dazu liefern. Und die Kombination aus IP und GPS-Koordinaten ist sicherlich noch mal etwas aussagekräftiger und ermöglicht in Kombination eine exaktere Zuordnung (… zumindest so lange die betroffene Person nicht gerade in einer großen Hippie-Kommune wohnt, was heute doch einer eher exotische Wohnform darstellt)

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